Unverheiratete Paare stehen im deutschen Erbrecht vor besonderen Herausforderungen: Ohne Trauschein hat der überlebende Partner keine gesetzlichen Erb- oder Pflichtteilsrechte. Das bedeutet, dass der überlebende Partner selbst bei jahrzehntelangem Zusammenleben im Todesfall leer ausgeht, sofern das Paar keine eigenen Regelungen getroffen hat. Dies selbst dann, wenn gemeinsame Kinder oder ein gemeinsamer Haushalt bestehen. Deshalb ist die Gestaltung eines rechtssicheren Testaments unerlässlich. In diesem Artikel finden Sie Hinweise für die Gestaltung eines Testaments für ein unverheiratetes Paar.

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Gesetzliche Erbfolge greift nicht für Lebensgefährten

Nach der gesetzlichen Erbfolge sind ausschließlich Ehegatten und Abkömmlinge erbberechtigt. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft werden vom Gesetz nicht berücksichtigt und haben ohne Testament oder Erbvertrag weder einen Erb- noch einen Pflichtteilsanspruch.

Gerade in solchen Konstellationen entsteht im Erbfall häufig erhebliches Konfliktpotenzial: Selbst, wenn der überlebende Partner über viele Jahre mit dem Verstorbenen zusammengelebt, ihn gepflegt oder gemeinsam Vermögen aufgebaut hat, gehen gesetzliche Erbansprüche regelmäßig auf Kinder oder andere Angehörige über. Fehlt eine klare testamentarische Regelung, kann dies zu Unsicherheiten, finanziellen Nachteilen und langwierigen Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie führen.

Eine frühzeitige und eindeutige Nachlassgestaltung ist daher entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden, den eigenen Willen rechtssicher festzuhalten und spätere Auseinandersetzungen zwischen Partnern und gesetzlichen Erben wirksam zu verhindern. Als auf Erbrecht spezialisierte Kanzlei unterstützt Sie CDR Legal hierbei gerne. Schildern Sie uns Ihre individuelle Situation in einem kostenlosen Erstgespräch, um mögliche Handlungsoptionen zu erhalten.

Testament ist für unverheiratete Paare unverzichtbar

Durch ein Testament kann jeder Partner selbst bestimmen, wer ihn im Falle seines Todes beerben soll und wie Vermögen verteilt wird. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir Ihnen hier aufführen.

Vorab: Ein gemeinschaftliches Testament ist nach deutschem Recht unverheirateten Paaren nicht erlaubt. Das gemeinschaftliche Testament (auch bekannt als Berliner Testament) ist gesetzlich ausschließlich Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten (§ 2265 BGB).

Ein von unverheirateten Partnern gemeinsam verfasstes Testament wäre formunwirksam und könnte im Erbfall angefochten werden. Das birgt ein hohes Risiko für Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen.

Welche Testamente gibt es für unverheiratete Paare?

Auch ohne gemeinschaftliches Testament bestehen rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten für die Nachlassgestaltung eines unverheirateten Paares.

  • Zwei Einzeltestamente: Jeder Partner errichtet ein eigenes Testament und setzt den anderen als Erben oder Vermächtnisnehmer ein. Diese Lösung ist flexibel, aber jederzeit einseitig widerrufbar.
  • Erbvertrag: Ein Erbvertrag kann auch zwischen unverheirateten Partnern geschlossen werden. Er ist notariell zu beurkunden und bietet eine stärkere Bindungswirkung, sodass er nur gemeinsam geändert oder aufgehoben werden kann. Diese Variante ist insbesondere sinnvoll bei gemeinsamen Vermögenswerten oder Immobilien.
  • Kombination mit Vermächtnissen oder Wohnrechten: So können Sie Ihren Partner absichern, ohne eine Erbengemeinschaft mit anderen gesetzlichen Erben zu schaffen.

Gestaltungsmöglichkeiten im Testament

Ein Testament bietet verschiedene Optionen, den Partner abzusichern und gleichzeitig familieninterne Konflikte zu minimieren.

Partner als Alleinerbe einsetzen

Benennen Sie Ihren Partner als Alleinerbe, erhält er den gesamten Nachlass. Kinder oder andere pflichtteilsberechtigte Angehörige haben dann jedoch Anspruch auf einen Pflichtteil, der in der Regel die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils beträgt. 

Vermächtnis zugunsten des Partners

Anstatt Ihren Partner als Erben einzusetzen, können Sie ihm ein Vermächtnis zuteilen, zum Beispiel in Form eines Geldbetrags, eines Wohnrechts oder einer Leibrente. Ein Vermächtnis begründet einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben, ohne den Partner zur Erbengemeinschaft zu machen. 

Wie ist das Pflichtteilsrecht zu beachten?

Auch wenn Sie Ihren unverheirateten Partner testamentarisch als Alleinerbe einsetzen, sind bestimmte nahe Angehörige nicht vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen. Pflichtteilsberechtigte Personen– insbesondere Kinder und unter Umständen auch die Eltern des Erblassers – können nach dem Todesfall Pflichtteilsansprüche geltend machen.

In der Praxis führt dies häufig zu finanziellen Belastungen für den Alleinerben und nicht selten zu Konflikten innerhalb der Familie.

Pflichtteilsansprüche sind insbesondere relevant, weil:

  • der Pflichtteil nicht am Nachlass beteiligt, sondern als reiner Geldanspruch gegen den Erben ausgestaltet ist,
  • der Anspruch sofort fällig werden kann und den überlebenden Partner zur Auszahlung erheblicher Beträge verpflichtet,
  • bei Immobilien im Nachlass unter Umständen ein Verkaufsdruck entsteht, um Pflichtteilsansprüche bedienen zu können,
  • die Höhe des Pflichtteils von der korrekten Bewertung des Nachlasses abhängt, was häufig Streitpotenzial birgt,
  • zusätzlich erbschaftsteuerliche Auswirkungen zu berücksichtigen sind, insbesondere bei unverheirateten Paaren mit geringerem Freibetrag.

Eine frühzeitige rechtliche Beratung für die Gestaltung eines Testaments ist daher unerlässlich. Durch eine vorausschauende Nachlassgestaltung, etwa über Vermächtnisse, Pflichtteilsstrafklauseln, Schenkungen oder ergänzende Absicherungslösungen, lassen sich finanzielle Risiken minimieren und spätere Auseinandersetzungen zwischen Partnern und Pflichtteilsberechtigten vermeiden.

Testament für unverheiratete Paare

Erbschaftsteuerliche Nachteile für unverheiratete Paare

Erbschaftsteuerlich sind unverheiratete Paare deutlich schlechter gestellt als Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner. Ohne Trauschein gelten Lebensgefährten steuerlich als nicht verwandt und werden der ungünstigsten Steuerklasse zugeordnet. Dies kann im Erbfall zu einer erheblichen finanziellen Belastung des überlebenden Partners führen.

Die steuerlichen Nachteile zeigen sich insbesondere in folgenden Punkten:

  • deutlich geringerer Freibetrag
  • höhere Steuersätze
  • Liquiditätsprobleme im Erbfall
  • Zusammenspiel mit Pflichtteilsansprüchen

Durch eine vorausschauende Nachlass- und Vermögensplanung lassen sich diese Nachteile zumindest abmildern. Testamentarische Gestaltungen, gezielte Vermächtnisse, Schenkungen zu Lebzeiten oder ergänzende Absicherungslösungen können dazu beitragen, die steuerliche Belastung zu reduzieren und den überlebenden Partner finanziell besser abzusichern.

Frühzeitig vorsorgen lohnt sich

Unverheiratete Paare müssen aktiv werden – sonst riskieren sie, dass der überlebende Partner im Ernstfall keinen Cent bekommt, selbst wenn sie ein gemeinsames Leben geführt haben. Ein Testament oder ein Erbvertrag ermöglicht es, Wünsche klar zu regeln, den Partner abzusichern und familiären Streit zu vermeiden. Rechtzeitige juristische Beratung stellt sicher, dass die individuellen Vorstellungen rechtlich wirksam umgesetzt werden. 

Wie CDR Legal Sie bei der Nachlassplanung unterstützt

Die rechtssichere Gestaltung eines Testaments für unverheiratete Paare erfordert besondere Sorgfalt. Neben der klaren Formulierung des letzten Willens müssen Pflichtteilsrechte, steuerliche Auswirkungen und mögliche Konfliktpotenziale innerhalb der Familie berücksichtigt werden. Fehler oder unklare Regelungen können im Erbfall erhebliche finanzielle und rechtliche Nachteile nach sich ziehen.

CDR Legal berät unverheiratete Paare umfassend bei der individuellen Nachlassplanung. Die auf Erbrecht spezialisierten Anwälte prüfen für Sie, welche Gestaltungsform für Ihre persönliche Lebenssituation sinnvoll ist. Ziel unserer Beratung ist es, Ihren Partner bestmöglich abzusichern und gleichzeitig klare, belastbare Lösungen zu schaffen, die auch langfristig Bestand haben.

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