Das gemeinschaftliche Testament ist eine der wichtigsten Formen der Nachlassplanung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Es ermöglicht, den letzten Willen gemeinsam festzulegen und sorgt dafür, dass der überlebende Partner finanziell abgesichert ist und der Nachlass klar geregelt wird.

Während viele Paare spontan an das Berliner Testament denken – die bekannteste und am weitesten verbreitete Variante –, gibt es tatsächlich mehrere unterschiedliche Formen des gemeinschaftlichen Testaments. Je nach Familiensituation, Vermögensstruktur und persönlichen Wünschen können alternative Gestaltungen sinnvoller, flexibler oder sogar steueroptimierter sein.

Dieser Artikel zeigt, was ein gemeinschaftliches Testament ausmacht, erklärt das klassische Berliner Testament im Detail und stellt zugleich die wichtigsten weiteren Varianten vor – von der Vor- und Nacherbschaft über Vermächtnislösungen bis hin zu modernen, steuerlich optimierten Modellen wie dem Supervermächtnis.

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Was ist ein gemeinschaftliches Testament?

Ein gemeinschaftliches Testament ist eine Form des Testaments, die nur von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden kann. Beide Partner verfassen gemeinsam eine Verfügung von Todes wegen – meist auf einem einzigen Dokument.

Wichtig: Ein gemeinschaftliches Testament kann nicht von unverheirateten Paaren erstellt werden. Für sie kommen stattdessen ein Erbvertrag oder zwei Einzeltestamente infrage.

Berliner Testament

Das Berliner Testament ist die häufigste Form des gemeinschaftlichen Testaments.
Hierbei setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des zuletzt Versterbenden die gemeinsamen Kinder oder andere Personen als Schlusserben erben.

Typischer Inhalt:

  1. Wechselseitige Alleinerbeneinsetzung:
    Stirbt ein Partner, erbt der andere zunächst alles.
  2. Bestimmung von Schlusserben:
    Nach dem Tod des zweiten Partners fällt das gesamte Vermögen an die Kinder.

Diese Form dient vor allem der finanziellen Absicherung des länger lebenden Partners. Zudem ist die Erbfolge klar geregelt, sodass das Risiko von Auseinandersetzungen innerhalb der Familie reduziert wird. Die Schlusserben werden eindeutig benannt, in den meisten Fällen sind es die Kinder des Ehepaars.

Nachteile und Risiken eines Berliner Testaments

So beliebt das Berliner Testament auch ist, es hat einige Fallstricke:

  1. Bindungswirkung der Verfügungen: Viele Bestandteile des Testaments werden wechselseitig bindend, sobald ein Partner verstorben ist. Das bedeutet: Der überlebende Ehegatte kann zentrale Regelungen nicht mehr ändern – auch wenn sich die Lebensumstände völlig verändern (neue Partnerschaft, Streit mit Kindern etc.).
  2. Pflichtteilsansprüche der Kinder: Kinder können nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil geltend machen. Das kann den überlebenden Ehegatten finanziell belasten. Um das zu verhindern, enthalten viele Berliner Testamente eine Pflichtteilsstrafklausel.
  3. Steuerliche Nachteile: Da die Kinder erst nach dem Tod beider Elternteile erben, kann eine doppelte Erbschaftsteuerbelastung entstehen – besonders bei größeren Vermögen.
  4. Erschwerte Flexibilität: Immobilienverkäufe, Schenkungen oder Änderungen in der Vermögensplanung können kompliziert werden, wenn der erste Partner bereits verstorben ist.

Wichtige Klauseln für ein Berliner Testament

Damit ein Berliner Testament in der Praxis auch funktioniert, sollten bestimmte Klauseln enthalten sein:

  • Pflichtteilsstrafklausel: Damit Kinder den Pflichtteil nach dem ersten Erbfall nicht geltend machen.
  • Wiederverheiratungsklausel: Diese regelt, wie sich die Erbfolge ändert, falls der überlebende Partner erneut heiratet.
  • Änderungsvorbehalt: Der Vorbehalt ermöglicht es dem länger lebenden Ehegatten, bestimmte Regelungen nachträglich zu ändern.
  • Teilungsanordnung: Diese regelt die spätere Aufteilung des Erbes unter den Schlusserben (z. B. welche Immobilie an welches Kind fällt).

Welche weiteren Formen des gemeinschaftlichen Testaments gibt es?

Das Berliner Testament ist zwar die bekannteste Variante eines gemeinschaftlichen Testaments, aber Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben mehrere Gestaltungsmöglichkeiten. Je nach familiärer Konstellation, Vermögenssituation und gewünschtem Schutzmechanismus können folgende Formen sinnvoll sein.

1. Vor- und Nacherbschaft

Statt einer uneingeschränkten Alleinerbeneinsetzung kann der überlebende Ehegatte als Vorerbe eingesetzt werden, während die Kinder oder andere Personen Nacherben werden.
Der Vorerbe darf dann nur eingeschränkt über das Vermögen verfügen, was insbesondere bei größeren Vermögen oder Patchwork-Familien Schutz bietet.

  • Vorteil: Vermögensschutz und klare Vermögensweitergabe.
  • Nachteil: Der überlebende Ehepartner ist in seinen Entscheidungen weniger flexibel.

2. Vermächtnislösungen

Ehepartner können sich auch gegenseitig Vermächtnisse zuwenden, statt sich als Erben einzusetzen. Der überlebende Partner erhält dann bestimmte Vermögenswerte (z. B. Wohnrecht, Nießbrauch, Geldbetrag), ohne Alleinerbe zu werden.

  • Vorteil: Versorgung des Partners ohne vollständige Vermögensübertragung.
  • Typisch bei: Hoher steuerlicher Belastung oder wenn Kinder frühzeitig bedacht werden sollen.

3. Supervermächtnis / Trennungslösung

Eine moderne Alternative zum Berliner Testament: Die Kinder werden zu Erben bestimmt, während der überlebende Ehegatte ein Vorausvermächtnis, ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht erhält. So bleibt der Partner abgesichert, das Vermögen geht aber direkt in die nächste Generation über – oft steuerlich günstiger als das klassische Berliner Testament.

  • Besonders geeignet für: Größere Vermögen und steueroptimierte Nachlassplanung.

4. Jastrowsche Klausel

Diese Klausel kombiniert Vor- und Nacherbschaft mit großer Flexibilität: Der überlebende Partner wird als befreiter Vorerbe eingesetzt und darf weitgehend frei über das Vermögen verfügen. Die Kinder oder Schlusserben erhalten das Erbe erst nach dem Tod des zweiten Ehegatten.

  • Vorteil: Flexibilität des Berliner Testaments – aber mit steuerlichen Vorteilen.

5. Wiederverheiratungstestament

Hier wird geregelt, dass der überlebende Ehegatte nur dann wie geplant Erbe oder Alleinerbe wird, wenn er sich nicht wieder verheiratet. Im Fall einer Wiederverheiratung treten andere Regelungen in Kraft – etwa eine vorzeitige Vermögensverteilung an die Kinder.

  • Ziel: Verhindert, dass Vermögen in eine neue Ehe übergeht.

Wie wird ein gemeinschaftliches Testament erstellt?

Ein gemeinschaftliches Testament kann:

  • handschriftlich verfasst werden
    (eine Person schreibt vollständig handschriftlich, beide unterschreiben), oder
  • notariell beurkundet werden

Die notarielle Variante bietet rechtliche Sicherheit, vor allem wenn:

  • Immobilien im Nachlass sind
  • größere Vermögenswerte vorhanden sind
  • es frühere Ehen oder Kinder aus verschiedenen Beziehungen gibt
  • steuerliche Fragen eine Rolle spielen

Die passende Testamentslösung für Ihre Lebenssituation finden

Das Berliner Testament bietet eine klare und partnerschützende Nachfolgeregelung, kann jedoch rechtliche und steuerliche Fallstricke bergen, die in der Praxis häufig unterschätzt werden. Insbesondere die Bindungswirkung sowie mögliche Pflichtteilsansprüche sollten niemals ohne fundierte juristische Beratung entschieden werden.

Neben dem klassischen Berliner Testament gibt es zahlreiche weitere Formen gemeinschaftlicher Testamente, die je nach Vermögensstruktur, Familienkonstellation und individuellen Vorstellungen deutlich flexibler oder steuerlich vorteilhafter sein können. Welche Variante im Einzelfall die beste Wahl ist, hängt stark von den persönlichen Zielen ab – eine sorgfältige Nachlassplanung ist daher unerlässlich.

Wie CDR Legal Sie unterstützen kann

CDR Legal berät Sie umfassend bei der Gestaltung Ihres gemeinschaftlichen Testaments und hilft Ihnen dabei, die optimale erbrechtliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden. Wir prüfen steuerliche Auswirkungen, zeigen Alternativen zum klassischen Berliner Testament auf und entwickeln eine maßgeschneiderte Gestaltung, die sowohl den überlebenden Ehepartner absichert als auch Konflikte mit den Kindern oder Pflichtteilsberechtigten vermeidet. Darüber hinaus sorgen wir dafür, dass Ihr Testament rechtlich wirksam formuliert ist und langfristig Bestand hat – klar, verständlich und vorausschauend geplant.

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