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Green City stellt Insolvenzantrag – Anlegern drohen hohe Verluste
Rechtsanwältin
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel Bierbach bestellt, der für die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen tätig ist. Insgesamt geht es um ein Anlagevolumen von etwa 250 Millionen Euro, um das betroffene Investoren nun fürchten müssen.
Inhalte des Artikels
Hintergrund zum Unternehmen Green City
Bei Green City handelt es sich um einen Anbieter, der im Bereich der Projektentwicklung, des Baus und der Finanzierung von Anlagen tätig ist. Diese fallen in das Segment der erneuerbaren Energien. So wurden vom Unternehmensverbund beispielsweise innerhalb der letzten knapp 25 Jahre über 260 Solarkraftwerke geplant und gebaut.
Zur Unternehmensgruppe zählen insgesamt über 50 Gesellschaften. Der Schwerpunkt des Projektentwicklers liegt vor allem auf auf der Planung, des Baus und der Finanzierung von Wind- und Solaranlagen.
Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green City AG eröffnet
Bereits einige Tage vor der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Green City AG hatte mit der GCE Kraftwerkspark I GmbH ein Tochterunternehmen einen Insolvenzantrag gestellt. Jetzt ist auch die Aktiengesellschaft betroffen, sodass das Amtsgericht München die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet hat.
Der beauftragte Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Bierbach. Er hat nun die Aufgabe, sich einen Überblick über die vorhandenen Vermögenswerte auf der einen und die existierenden Verbindlichkeiten auf der anderen Seite zu machen.
Ein Großteil der Anleger dürfte um ihr Kapital bangen, wie es bei Insolvenzen meistens der Fall ist. Rechtlich betrachtet handelt es sich um eine relativ komplexe Angelegenheit. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass der Unternehmensverbund aus einem nicht unbedingt transparenten Firmengeflecht von über 50 Gesellschaften besteht.
Darüber hinaus haben Anleger mittels unterschiedlicher Produkte Kapital investiert, die sich in größerem Umfang bezüglich der Ansprüche innerhalb der Insolvenz unterscheiden.
Folgenden Finanzinstrumente aus dem Konzern und Ihre Inhaber sind betroffen
Name | WKN / ISIN |
---|---|
Green City AG | DE000A3H3KN0 |
Green City AG | DE000A3E5YL3 |
Green City Anleihe | A14KJ0 |
Green City Anleihe 2022 | A3E5YL |
Green City Anleihe II | A3H3KN |
Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG | DE000A161MQ1 |
Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG | DE000A161MR9 |
Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG Nachranganleihe 15/23 | A161MQ |
Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG Nachranganleihe 15/33 | A161MR |
Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG | DE000A2AALN4 |
Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG | DE000A2AALP9 |
Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG | DE000A2G8V82 |
Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG Nachranganleihe 15/23 | A2AALN |
Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG Nachranganleihe 15/26 | A2G8V8 |
Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG Nachranganleihe 15/36 | A2AALP |
Green City Jubiläumsanleihe | A14KJ1 |
Green City Smart Mobility I GmbH Genussscheine | A2PJ23 |
Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG | DE000A2GSTH8 |
Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG Anleihe | A2GSTH |
Green City Solarpark 2020 GmbH & Co. KG | DE000A3H2VY6 |
Green City Solarpark 2020 GmbH & Co. KG Anleihe | A3H2VY |
Green City Windpark 2021 GmbH & Co. KG | DE000A3E5WK9 |
Green City Windpark 2021 GmbH & Co. KG Anleihe | unbekannt |
Unterschiedlichen Anlageformen beim Investment in Green City
Die meisten Privatanleger wissen voraussichtlich nur, dass sie Kapital in ein Anlageprodukt der Green City AG oder einer der Tochtergesellschaften investiert haben. Dabei ist es entscheiden, um welche Anlageform es sich handelt. Abhängig davon hat man die unterschiedlichsten Rechte in der Insolvenz.
Je nach gewähltem Anlageprodukt sind die Chancen besser oder schlechter, zumindest einen Teil des Kapitals im später vermutlich laufenden Insolvenzverfahren zurückzuerhalten. Investieren konnten Anleger über die folgenden Produkte:
- Anleihen
- Nachranganleihen
- Genussscheine
- Aktien
Die schlechtesten Aussichten haben die Aktionäre. Da es sich bei den Inhabern der Aktien nicht um Gläubiger, sondern um Miteigentümer der Green City AG handelt, tragen diese Verluste in vollem Umfang mit. Da Aktien nach einer angekündigten Insolvenz stets massiv an Wert verlieren, steht der Verlust der Aktionäre im Grunde bereits fest.
Nicht viel besser stellt sich die Situation für Anleger dar, die sich entweder für Genussscheine oder die sogenannten Nachranganleihen des Unternehmens entschieden haben. Bei Nachranganleihen werden die Gläubiger erst dann befriedigt, wenn alle anderen Gläubiger bedient werden konnten. Ähnlich sieht es bei Genussscheinen aus, die eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital darstellen.
Für gewöhnlich handelt es sich bei solchen Genussrechten ebenfalls um nachrangige Gläubigerrechte. Somit erfolgt die Rückzahlung erst dann, wenn andere Gläubiger in voller Höhe mit ihren Forderungen befriedigt werden konnten.
Die besten Aussichten haben noch solche Anleger, die in „gewöhnliche“ Anleihen der Green City AG oder einer der Tochtergesellschaften Kapital investiert haben.
Was sollten Anleger jetzt tun?
Zwar unterscheiden sich die Chancen der Anleger, von der Green City AG oder einer der Tochtergesellschaften Kapital zurückzuerhalten, je nach Anlageprodukte deutlich. Dennoch sind die Chancen selbst bei Inhabern der Nachrangdalehen und der Genussscheine nicht gleich null, einen Teil des Kapitals zurückzuerhalten.
Aus dem Grund ist es empfehlenswert, dass sich betroffene Anleger rechtlichen Beistand einholen. Sehr gut geeignet sind dafür auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzleien wie CDR Legal. Hier profitieren Mandanten davon, zunächst ein kostenfreies, telefonisches Erstgespräch führen zu können.
Die Kanzlei CDR Legal wird dann im Zuge des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens prüfen, gegen wen welche Ansprüche angemeldet werden können. Infrage kommen neben den Unternehmen selbst eventuell ebenso Schadenersatzanforderungen gegen Manager und Vertriebspartner.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.