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Insolvenzverwalter bestreitet Forderung
Der Insolvenzverwalter bestreitet Ihre Forderung? Immer wieder erhalten rechtmäßige Gläubiger nach ihrer Forderungsanmeldung und dem Prüfungstermin des Insolvenzverwalters die Nachricht, dass ihre Forderung im Insolvenzverfahren bestritten wurde. Führt auch ein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter zu keiner Lösung, sollten Sie als betroffener Insolvenzgläubiger eine Feststellungsklage in Betracht ziehen.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Nachdem Sie als Gläubiger Ihre Forderungen im Zuge eines eröffneten Insolvenzverfahrens angemeldet haben, kann es passieren, dass der Insolvenzverwalter Ihre Forderung bestreitet.
- In diesem Fall ist es sinnvoll, sich zuerst mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen und eventuell zusätzliche Belege für Ihre Forderung einzureichen.
- Sollten Sie sich mit dem Insolvenzverwalter nicht einigen, ist es möglich, eine Feststellungsklage zu erheben.
Insolvenzverwalter prüft Forderungen
Nach dem Eröffnungsbeschluss einer Insolvenz hat der Insolvenzverwalter grundsätzlich die Verpflichtung, an ihn gerichtete Forderungen in Vertretung des Schuldners zu prüfen. Eine in die Tabelle eingetragene Forderung ist faktisch gültig wie ein rechtskräftiges Urteil.
Daher muss der Verwalter insbesondere anhand bestimmter Unterlagen und Nachweise genauestens prüfen, ob eine angemeldete Forderung berechtigt ist.
Insolvenzgläubiger reichen während des Verfahrens häufig lediglich Rechnungen ein. Aus diesen wird zwar der Betrag deutlich, jedoch nicht die grundsätzliche Berechtigung der Insolvenzforderungen. Da die Informationen oft nicht ausreichend sind, lehnt der Insolvenzverwalter sie erst einmal ab. Schließlich beweist die Vorlage der Rechnung nicht, dass die Forderung berechtigt ist. Außerdem kann es sein, dass die Rechnung bereits beglichen wurde.
Wenn Sie eine Insolvenzforderung anmelden wollen, damit sie in die Tabelle des Verfahrens eingetragen wird, benötigen Sie demnach weitere Unterlagen.
Gültige Nachweise zur Forderungsanmeldung
Das Belegen der eigenen Insolvenzforderungen ist eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Insolvenzeröffnung. Für die Vermeidung eines Rechtsstreits ist es demnach wichtig, dass Sie als Insolvenzgläubiger Ihre Unterlagen bereits mit entsprechenden Belegen einreichen. Dann ist es für den Insolvenzverwalter schwierig, einen Widerspruch auszusprechen bzw. Ihre Forderung zu bestreiten.
Sie können Ihre Forderungen nachvollziehbar durch Belege und Beweise untermauern, wie durch:
- Verträge
- Leistungsnachweise
- Rechnungen
- Schriftverkehr mit dem Schuldner
Der Insolvenzverwalter hat dann die Aufgabe, die Berechtigung der Forderung zu prüfen und diese in die Insolvenztabelle einzutragen, wenn keine Zweifel mehr an der Forderung bestehen.
Prüfungstermin entscheidet über Forderungen
Der Tag, an dem sich entscheidet, ob der Insolvenzverwalter Ihre eingereichte Forderung akzeptiert oder bestreitet, ist der Prüfungstermin. Sie haben als Gläubiger sogar das Recht, dort persönlich zu erscheinen, auch wenn dies nicht zwingend notwendig ist. Im Zuge des Prüfungstermins entscheidet der Insolvenzverwalter darüber, ob er die Forderung akzeptiert oder bestreitet.
Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie ein Schreiben. Diesem können Sie auch entnehmen, aus welchem Grund der Insolvenzverwalter Ihre Forderung entweder festgestellt hat, bestreitet oder zumindest vorläufig bestreitet. Sollte eine Feststellung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen, müssen Sie zunächst keine weiteren Schritte einleiten.
Prüfungsergebnisse im Insolvenzverfahren
Grundsätzlich gibt es drei mögliche Ergebnisse, die im Rahmen des Prüfungstermins denkbar sind, nämlich:
- Festgestellt
- Bestritten
- Vorläufig bestritten
Forderung festgestellt: Ihre Forderungsanmeldung ist akzeptiert
Die häufigste und für den Gläubiger günstigste Entscheidung ist, dass der Insolvenzverwalter die Forderung feststellt. Das bedeutet, dass er sie anerkennt und die Forderung demzufolge in die Insolvenztabelle einträgt. Sollte eine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden sein, werden Sie anschließend gemäß der festgestellten Insolvenzquote bedient.
Forderung bestritten: Ihre Forderung ist abgelehnt
Ein zweites Ergebnis ist für den Gläubiger deutlich ungünstiger, nämlich wenn der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet. Das Bestreiten von Forderungen kommt dann zum Tragen, wenn der Insolvenzverwalter die Berechtigung der Forderung nicht eindeutig nachvollziehen kann. Ein häufiger Grund dafür ist, dass diese vom Gläubiger nicht ausreichend belegt werden konnten.
Aber auch Forderungen, die auf Basis des § 38 Insolvenzordnung keine Insolvenzforderungen darstellen, muss der Insolvenzverwalter ablehnen bzw. bestreiten.
Forderung vorläufig bestritten: Ihre Forderung ist noch nicht vollständig geprüft
Eine Art Warteposition zwischen dem Feststellen und dem Bestreiten der Forderung ist das vorläufige Bestreiten. Dieses Ergebnis der Prüfung kommt meistens dann zustande, wenn die Prüfung der Forderung noch nicht abgeschlossen ist. Erst nach der Prüfung erfahren Sie als Insolvenzgläubiger, ob die Forderung vor dem Amtsgericht festgestellt oder bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter bestreitet Forderungen häufig dann, wenn nicht ausreichende Nachweise über die vertragliche Basis der Forderung vorhanden sind. In diesem Fall folgt eine sogenannte Einzelerörterung nach Paragraph 176 Abs. 2 Insolvenzordnung. Das bedeutet, dass die Forderung im Detail geprüft wird.
Forderung bestritten? Was tun?
Zunächst einmal stellen sich zahlreiche Gläubiger die Frage, wie sie überhaupt erfahren, dass der Insolvenzverwalter die eingereichte Forderung bestreitet. In der Regel versendet das Insolvenzgericht einige Wochen nach dem Prüfungstermin den Tabellenauszug. Dieser enthält im Fall einer abgelehnten Forderung den Vermerk „bestritten“. Darüber hinaus wird das Bestreiten der angemeldeten Forderung in der Regel begründet.
Sollte in der Begründung der Vermerk „weitere Prüfung erforderlich“ stehen, handelt es sich lediglich um eine vorläufig bestrittene Forderung. In diesem Fall können Sie abwarten, wie die endgültige Entscheidung des Insolvenzverwalters nach der weiteren Prüfung lautet. Sollte der Verwalter zwecks der eingehenden Prüfung zusätzliche Unterlagen benötigen, wird er Ihnen dies mitteilen.
Neben dem Vermerk und der eventuellen Begründung der Entscheidung finden Sie als Insolvenzgläubiger im Tabellenauszug auch Informationen über die nächsten Schritte.
Was ist zu tun, wenn der Insolvenzverwalter Ihre Forderung bestreitet und Sie überzeugt sind, dass die eingereichte Forderung definitiv berechtigt ist?
In diesem Fall können Sie gegen den Insolvenzverwalter klagen, und zwar auf Feststellung der angemeldeten Forderung zur Insolvenztabelle. Dies ist im Paragraphen 179 Abs. 1 Insolvenzordnung festgelegt. Je nachdem, um welche Art von Forderung es sich handelt, sind die entsprechenden Gerichte zuständig, nämlich:
- Zivilgerichte (zivilrechtliche Streitigkeiten im Kontext der Zivilprozessordnung (ZPO))
- Arbeitsgerichte (arbeitsgerichtliche Streitigkeiten)
- Finanzamt (Steuerforderung)
- Sozialgerichte (Sozialversicherungsbeiträge)
Falls Sie zum Beispiel als Anleger Gläubiger des insolventen Unternehmens sind und die Insolvenzverwalter Ihre Forderungen bestreiten, ist im Normalfall die Zivilprozessordnung (ZPO) die richtige Anlaufstelle.
Feststellungsklage einreichen: Klagefrist einhalten
Sie sind nicht dazu verpflichtet, auf die Mitteilung über eine vom Insolvenzverwalter bestrittene Forderung zu reagieren. Manchmal lohnt sich der Aufwand nicht, weil die Forderung sich vielleicht nur im unteren oder mittleren dreistelligen Bereich bewegt. In anderen Fällen ist es jedoch zu empfehlen, die zuvor erwähnte Feststellungsklage einzureichen. Warum ist das so?
Im Grunde ist es ganz einfach: Würden Sie keinen Widerspruch gegen die Ablehnung durch den Insolvenzverwalter einlegen, nimmt Ihre Forderung nicht an der Schlussverteilung teil. Somit haben Sie keine weitere Möglichkeit, Ihr Kapital nach Insolvenzeröffnung zurückzuerhalten oder sonstige Ansprüche im Rahmen der Insolvenz geltend zu machen. Damit Ihre Forderung vielleicht doch noch an der Schlussverteilung teilnehmen kann, müssen Sie eine Feststellungsklage einreichen.
In dem Zusammenhang gibt es eine Frist zu beachten: Wurde die vorgesehene Schlussverteilung öffentlich bekannt gegeben, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Insolvenzverwalter nachweisen, dass Sie zum einen eine Feststellungsklage erhoben haben und zum anderen, in welcher Höhe.
Ebenfalls sollten Sie beachten, dass es nicht ausreicht, dem Insolvenzverwalter lediglich eine Kopie der Feststellungsklage einzureichen. Stattdessen hat unter anderem der BGH in einem Urteil vom 13. September 2012 entschieden, wie ein ausreichender Nachweis zu führen ist, nämlich:
- Klageschrift übersenden
- Eingang bei Gericht nachweisen
- Zahlung des Kostenvorschusses nachweisen
Mit Kompetenz zur festgestellten Forderung
Hat der Insolvenzverwalter Ihre Forderung bestritten? Ist die Summe zu hoch, um sie nicht einzufordern? Dann sollten Sie einen Rechtsanwalt mit Fachexpertise einschalten. Die Anwälte unserer Kanzlei CDR Legal sind auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und besitzen viel Erfahrung in der Vertretung von Gläubigern in Insolvenzverfahren.
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Forderungen im Insolvenzverfahren gegen die Erstentscheidung des Insolvenzverwalters durchzusetzen, ist fachlich herausfordernd. Sie sollten daher eine versierte Rechtsanwaltskanzlei mit Ihrem Einzelfall betrauen. Gerne vertreten wir von CDR Legal Ihre Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter und – falls notwendig – auch vor Gericht durch eine Feststellungsklage zur Durchsetzung Ihrer Forderung.
F.A.Q.
Was tun, wenn Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet?
Wenn der Insolvenzverwalter Ihre Forderung bestreitet, haben Sie als Insolvenzgläubiger das Recht, die Forderung gerichtlich durchzusetzen. Dies geschieht in der Regel durch eine Klage beim zuständigen Insolvenzgericht. Im Fall eines Rechtsstreits sollten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren.
Wann sollte Klage gegen den Insolvenzverwalter erhoben werden?
Die Klage gegen einen Insolvenzverwalter sollte unverzüglich erhoben werden, wenn Sie glauben, dass er seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Allerdings sollten Sie vor einer Klageerhebung immer rechtlichen Rat einholen, da die Situation komplex sein kann und spezifische rechtliche Kenntnisse erfordert.
Bis wann müssen Gläubiger eine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden?
Die Frist zur Anmeldung der Forderungen wird vom Insolvenzgericht festgesetzt und im Insolvenzeröffnungsbeschluss bekannt gegeben. Diese Frist beträgt in der Regel mindestens einen Monat ab Bekanntgabe des Insolvenzverfahrens.
Wer kann eine Forderung im Insolvenzverfahren erheben?
Im Insolvenzverfahren können alle Gläubiger, die ein berechtigtes finanzielles Interesse haben, ihre Forderungen anmelden. Dies betrifft sowohl gesicherte als auch ungesicherte Gläubiger. Auch größere Institutionen, wie das Finanzamt, können und müssen ihre Forderungen anmelden.
Was sind festgestellte Forderungen im Insolvenzverfahren?
Festgestellte Forderungen im Insolvenzverfahren sind die Schulden, die vom Insolvenzverwalter anerkannt und in die Insolvenztabelle aufgenommen wurden. Sie bilden die Grundlage für die Verteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger.
Wie erhalten Gläubiger im Insolvenzverfahren ihr Geld?
Im Insolvenzverfahren verwertet der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners und verteilt die Erlöse an die Gläubiger. Die Höhe der Auszahlung an die Gläubiger hängt von der Quote ab, die sich aus dem Verhältnis des vorhandenen Vermögens zu den Gesamtschulden ergibt. Allerdings ist zu beachten, dass nicht alle Gläubiger gleichgestellt sind. Es gibt eine gesetzlich festgelegte Rangordnung, nach der die Gläubiger befriedigt werden. Gläubiger mit Sicherungsrechten werden in den meisten Fällen bevorzugt.
Wie füllt man Forderungsanmeldung bei Insolvenz aus?
Um eine Forderungsanmeldung bei einer Insolvenz auszufüllen, müssen Sie das entsprechende Formular verwenden, das vom Insolvenzgericht bzw. Amtsgericht bereitgestellt wird. In diesem Formular müssen Sie Ihre Identität, die Höhe der Forderung, den Grund für die Forderung und eventuell vorhandene Sicherheiten angeben.
Wo müssen Gläubiger eine offene Forderung bei Insolvenz anmelden?
Offene Forderungen bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens müssen beim zuständigen Insolvenzverwalter angemeldet werden. Dieser prüft dann die Forderungen und berücksichtigt sie im weiteren Verlauf des Verfahrens.
Welche grundsätzlichen Aufgaben hat ein Insolvenzverwalter?
Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe(https://cdr-legal.de/insolvenzverwalter-aufgaben/), das Vermögen des Schuldners zu sichern und zu verwerten. Er erstellt einen Insolvenzplan und dient als Vermittler zwischen Schuldner und Gläubigern. Zudem prüft er die Forderungen der Gläubiger und entscheidet über deren Zulassung.
Welche rechtlichen Mittel gibt es für Gläubiger im Insolvenzverfahren?
Gläubiger können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, an Gläubigerversammlungen teilnehmen und gegen bestimmte Entscheidungen des Insolvenzverwalters Rechtsmittel einlegen. Darüber hinaus können sie auch den Insolvenzplan beeinflussen und unter bestimmten Umständen die Aussonderung oder Absonderung von Vermögensgegenständen verlangen.
Wie wirken sich Sicherheitsrechte auf die gestellten Forderungen aus?
Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens müssen Gläubiger ihre Forderungen anmelden, um Ansprüche auf eine Auszahlung aus der Insolvenzmasse geltend zu machen. Dabei können Gläubiger mit Sicherungsrechten in der Regel bevorzugt behandelt werden, da ihre Forderungen durch die Sicherheiten gedeckt sind.
Welche Stellung hat das Finanzamt beim Anmelden von Insolvenzforderungen?
Gemäß den Bestimmungen der Insolvenzordnung (InsO) muss das Finanzamt wie jeder andere Gläubiger seine Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Das Finanzamt hat dabei die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Gläubiger, seine Forderungen rechtzeitig anzumelden und gegebenenfalls im Insolvenzverfahren zu vertreten.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.