Als Anwaltskanzlei betreuen wir in Köln sowie bundesweit und international Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Testamentsvollstrecker und andere von einem Erbfall betroffene Personen in allen Rechtsfragen. Wir freuen uns auf Ihre Fragen!
4,9 (235)
Über 20 Jahre Erfahrung
Verständliche Rechtsberatung
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Unsere Fachartikel sind bekannt aus:
Was Sie nicht wollen
Was Sie von der Kanzlei CDR-Legal erwarten können
Seit 2013 berät die Rechtsanwaltskanzlei Mandanten, vermehrt auch in Köln. Um die Mandanten vor Ort besser zu beraten, hat die Kanzlei jetzt auch eine Zweigstelle in Köln.
In Köln finden Sie CDR Legal zentral im Georgs-Viertel im Stadtbezirk der Kölner Innenstadt. Unsere erfahrene Rechtsanwältin Corinna Ruppel steht gerne persönlich in dem Kölner Büro zur Verfügung.
Am Standort Köln ist die Rechtsanwaltskanzlei schwerpunktmäßig auf folgenden Gebieten tätig: Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Erbrecht und Insolvenzrecht. Ziel ist es, Sie verständlich und transparent zu beraten. Gemeinsam besprechen wir Ihre Erfolgsaussichten einer rechtlichen Auseinandersetzung und klären zudem all ihre Fragen zu komplexen rechtlichen Themen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, führt zu unserem gemeinsamen Erfolg.
Statt in den Räumen in der Kölner Innenstadt im Stadtteil Altstadt-Süd bietet sich die bequeme Möglichkeit, die Kommunikation digital über Videokonferenzen oder per Telefongespräch durchzuführen. Als digital auf dem neuesten Stand ausgestattete Rechtsanwaltskanzlei ist diese Art der Kommunikation problemlos möglich. Gerade für Mandanten die noch beruflich tätig sind, spart dies Zeit und bedeutet dies Flexibilität.
Als Kanzlei im Bereich Bankenrecht, Kapitalanlagen, Erbrecht und Insolvenzrecht ist es die Mission der Kanzlei Sie transparent und verständlich zu beraten. Ziel ist es, dass Sie zusammen mit Ihrer Anwältin Ihr Recht durchsetzen.
Als digitale Rechtsanwaltskanzlei und nicht zuletzt durch Corona bilden wir die Kommunikation mit unseren Mandaten vorrangig über Videokonferenzen und Telefongespräche ab. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt in der Regel über E-Mail. Das spart für alle Beteiligten Zeit und ermöglicht uns den Fokus auf die eigentliche Rechtsberatung zu setzen.
Als Rechtsanwälte im Bereich Bankenrecht, Kapitalanlagen, Erbrecht und Insolvenzrecht ist es unsere Mission Sie transparent und verständlich zu beraten. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant ist unserer Auffassung nach nur auf Augenhöhe möglich.
Immer wieder erleben wir, dass gerade bei der ersten Anfrage unsere Mandanten eine schnelle Rückmeldung benötigen. Daher daher setzen wir alles daran, Ihnen schon am nächsten Arbeitstag eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles zu geben. Nicht immer ist das möglich. Aber auch dann melden wir uns bei Ihnen und besprechen den zeitlichen Rahmen, innerhalb dem Sie eine Antwort erhalten.
Ziel der kostenlosen Erstberatung ist es
Erst dann können Sie und wir entscheiden, ob Ihre Ziele und Wünsche erreichbar sind und wir zusammen zum Erfolg kommen.
Sollte die Ersteinschätzung doch einmal längere Zeit in Anspruch nehmen und Kosten unumgänglich sein, sagen wir Ihnen das rechtzeitig vorher!
In einem ersten Schritt führen wir noch einmal ein ausführliches Gespräch mit Ihnen und befassen uns noch einmal intensiv mit den Unterlagen Ihres Falles und der aktuellen Rechtsprechung. Zusammen mit Ihnen entwickeln wir dann eine Strategie, die für Sie wirtschaftlich beste Lösung zu erreichen. Je nachdem kann es die Aufnahme außergerichtlicher Verhandlungen oder aber auch die sofortige Klage sein. Wir informieren Sie zeitnah über alle Schritte und stehen Ihnen für Fragen immer zur Verfügung.
Vorab, uns ist es wichtig, unsere Beauftragung zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg zu machen. Daher achten wir von Anfang darauf, dass die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zu Ihrem Erfolg stehen. Schließlich möchten wir Ihnen zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg verhelfen.
Die Höhe unserer Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und damit von dem Streitwert. Falls es der Fall erfordert, können wir aber auch eine Pauschale, einen Stundensatz oder eine erfolgsorientierte Vergütung vereinbaren. Das ist abhängig vom Fall und unserem Ziel Ihnen zum wirtschaftlichen Erfolg zu verhelfen.
Da die Frage der Vergütung aber auch immer Teil der kostenlosen Erstberatung ist, können Sie aber sicher sein vorab die Kosten zu kennen, die auf Sie zukommen können.
Hier möchten wir Sie nicht im Unklaren lassen. Grundsätzlich sind das Sie. Sollten Sie aber eine Rechtsschutzversicherung haben, so stellen wir im Rahmen der kostenlosen Erstberatung ebenfalls die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung. Abhängig vom Fall kann auch der Gegner zur Deckung Ihrer Kosten verpflichtet werden. Auch bei der Geltendmachung dieses Anspruchs unterstützen wir Sie.
Unser Ziel ist nicht die große, Sie in allen Rechtsfragen beratende Kanzlei. Die Gründerin der Kanzlei blickt zurück auf eine langjährige Erfahrung im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht und das auch aus der Perspektive der Bank. Diese Kenntnisse sollen für Sie gewinnbringend eingesetzt werden. Dabei ist uns der persönliche Kontakt zu Ihnen als Mandant wichtig. Uns ist bewusst, dass es gerade auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts zum Teil um große, existenzbedrohende Summen geht. Gerade deswegen sind wir für Sie immer erreichbar und tuen alles Ihrer persönlichen Situation gerecht zu werden.