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Pflichtteil nichteheliche Kinder
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Wer im Testament nicht bedacht wurde, hat unter Umständen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil – ein gesetzlich gesicherter Mindestanteil am Erbe. Was viele nicht wissen: Dieser Anspruch kann verjähren – und zwar schneller, als gedacht.
Dies gilt besonders für nichteheliche Kinder, deren rechtliche Abstammung vom Erblasser erst nach dessen Tod geklärt wird. Denn: Der Pflichtteil ist nicht nur eine Frage des „Ob“, sondern auch des „Wann“. Bei CDR Legal prüfen wir in einem kostenfreien Erstgespräch Ihre individuelle Situation und geben Ihnen eine Einschätzung zum weiteren Vorgehen.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze:
- Pflichtteilsberechtigt sind u. a. Kinder, auch nichteheliche, sofern die rechtliche Vaterschaft feststeht.
- Der Pflichtteilsanspruch verjährt in 3 Jahren ab Kenntnis von Tod und Enterbung (§ 195 BGB).
- Nichteheliche Kinder müssen ggf. erst die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen – auch nach dem Tod des Erblassers. Die Verjährung läuft aber währenddessen weiter.
- Um Ansprüche zu sichern, sollten Betroffene frühzeitig handeln, insbesondere um die Verjährung zu hemmen (z. B. durch Klage oder Feststellungsverfahren). Dabei ist anwaltliche Unterstützung oft ratsam.
Pflichtteilsanspruch – auch für nichteheliche Kinder
Seit der gesetzlichen Gleichstellung (§ 1924 BGB) haben nichteheliche Kinder grundsätzlich denselben Pflichtteilsanspruch wie eheliche. Voraussetzung: Die rechtliche Abstammung vom Verstorbenen muss feststehen – nicht biologisch, sondern rechtlich.
Das Problem: Häufig ist die Vaterschaft nie offiziell festgestellt worden – etwa weil es zu keiner Anerkennung kam oder der Vater sie zu Lebzeiten bestritten hat. In solchen Fällen bleibt nur ein Weg: Das Vaterschaftsfeststellungsverfahren – unter Umständen auch post mortem, also nach dem Tod des mutmaßlichen Vaters.
Vaterschaft nach dem Tod feststellen: Ein Wettlauf gegen die Zeit
Ein Pflichtteilsanspruch setzt die rechtliche Vaterschaft voraus. Das bedeutet: Wer den Anspruch durchsetzen will, muss möglicherweise zunächst gerichtlich feststellen lassen, dass der Verstorbene der Vater war (§ 1600d BGB).
Das bringt zwei große Hürden mit sich:
- Beweisprobleme: Nach dem Tod fehlen oft direkte Beweismittel – DNA-Proben, Aussagen, Dokumente. In diesen Fällen können u. a. Exhumierungen oder genetische Gutachten über Geschwister/Familienangehörige notwendig werden.
- Verjährung läuft mit: Der Pflichtteilsanspruch verjährt unabhängig vom Vaterschaftsverfahren – drei Jahre nach Kenntnis von Tod und Enterbung (§ 195 BGB i.V.m. § 199 BGB). Das bedeutet: Die Uhr tickt, auch wenn die Vaterschaft noch gar nicht rechtskräftig festgestellt ist.
Beispiel:
Ein mutmaßliches Kind erfährt 2022 vom Tod des Mannes, den es für seinen Vater hält. Es weiß auch, dass es im Testament nicht genannt ist. Die Frist zur Geltendmachung des Pflichtteils läuft dann bis Ende 2025 – es sei denn, sie wird gehemmt.
“Kompetent und schnell. Ich hatte Frau Ruppel aufgrund einer Erbschaft Problematik kontaktiert und durchweg sehr zufrieden mit ihrer Beratung und Hilfestellung! Jederzeit wieder.”
Mandantin in einem Erbrechtsfall
Verjährung hemmen – aber wie?
Die Verjährung kann gehemmt werden, etwa durch:
- Einreichung einer Stufenklage auf Auskunft und Pflichtteil,
- Verhandlungen mit dem Erben (§ 203 BGB),
- oder – entscheidend in diesem Fall – durch das Anstrengen eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens.
Doch Achtung: Eine solche Hemmung wirkt nicht automatisch rückwirkend. Wer zu spät handelt, riskiert den vollständigen Verlust seines Pflichtteils.
Besonderheit: Vaterschaftsklage nach dem Tod
Die Rechtsprechung erkennt ausdrücklich an, dass die Klärung der Abstammung auch nach dem Tod des Vaters zulässig ist – selbst Jahrzehnte später.
Doch auch hier ist Eile geboten. Die Erfolgsaussichten sinken, je mehr Zeit vergeht, weil die Beweislage schwieriger wird.
Mit CDR Legal Ihre Ansprüche durchsetzen
Wenn Sie vermuten, dass der Verstorbene Ihr Vater war, und Sie im Testament nicht bedacht wurden, dann sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um einen Pflichtteilsanspruch zu überprüfen. Stellen Sie – falls nötig – die Vaterschaft gerichtlich fest und unternehmen Sie Schritte zur Hemmung der Verjährung. Gerade in Fällen ungeklärter Abstammung droht sonst der dauerhafte Verlust berechtigter Ansprüche.
Wir von CDR Legal besprechen in einem kostenfreien Erstgespräch Ihre individuelle Situation und geben Ihnen einen Ausblick für das weitere Vorgehen.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
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