Ein Behindertentestament ist eine besondere Form der letztwilligen Verfügung, die erstellt wird, wenn mindestens ein Erbe eine Behinderung hat. 

Ziel ist es, den Erbteil so zu gestalten, dass das geerbte Vermögen dem behinderten Angehörigen tatsächlich zugutekommt – und nicht automatisch für Sozial- oder Eingliederungshilfe herangezogen wird. Mit einem solchen Testament soll der Anspruch auf staatliche Unterstützung gewahrt bleiben und zugleich der Erbe so abgesichert werden, dass er ein möglichst selbstbestimmtes und abgesichertes Leben kann. 

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Warum ist ein Behindertentestament notwendig?

Ohne eine gezielte Nachlassregelung besteht die Gefahr, dass ein Erbe mit Behinderung sein Erbe zunächst zur Deckung laufender Sozialleistungen einsetzen muss. Erst wenn dieses Vermögen aufgebraucht ist, greifen Sozialträger wieder. 

Das bedeutet konkret: Auch wenn Eltern oder Angehörige frühzeitig vorsorgen möchten, kann das Erbe faktisch keinen wirklichen Nutzen bringen – wenn keine sozial-rechtlich geschützte Regelung besteht. 

Ein Behindertentestament schützt daher das Vermögen und ermöglicht, dass der behinderte Erbe sowohl Sozialleistungen als auch Erbschaft gleichzeitig behalten kann. Gleichzeitig kann durch eine geschickte Gestaltung verhindert werden, dass das Familienvermögen – zum Beispiel Immobilien oder Unternehmen – vollständig verloren geht oder an den Staat fällt. 

Gestaltungsmöglichkeiten: Wie funktioniert ein Behindertentestament?

Das Behindertentestament besteht im Wesentlichen aus drei Bausteinen:

Vor- und Nacherbschaft

Als Eltern können Sie das behinderte Kind als Vorerben einsetzen. Damit erhält es im Erbfall schon einen Erbteil, jedoch kann es nicht frei darüber verfügen. Sozialhilfeträger dürfen darauf deshalb ebenfalls nicht zugreifen. Stattdessen wird in fast allen Fällen eine Dauertestamentsvollstreckung angeordnet, wodurch der Testamentvollstrecker das Vermögen im Sinne des Erben verwaltet.

Die Nacherben – meist Geschwister oder andere Angehörige – erhalten nach dem Tod des Vorerben das verbliebene Vermögen.

Vorteile dieser Konstruktion:

  • Schutz des Vermögens vor staatlichem Zugriff
  • sichere, planbare Weitergabe an andere Familienmitglieder
  • klare Struktur über mehrere Generationen hinweg

Dauertestamentsvollstreckung

Die Dauertestamentsvollstreckung sorgt dafür, dass der ausgewählte Testamentsvollstrecker das geerbte Vermögen verwaltet und es im Sinne des eigentlichen Erben einsetzt.

 Das bedeutet:

  • Der Testamentsvollstrecker verwaltet das Vermögen, nicht das behinderte Kind.
  • Er entscheidet, wann und wofür Geld ausgegeben wird, und zwar ausschließlich zum Wohl des behinderten Erben.
  • Der Vorerbe (das behinderte Kind) kann keine eigenen Verfügungen über das Erbe treffen.
  • Sozialhilfeträger können nicht auf das Vermögen zugreifen, weil es weder frei verfügbar noch verwertbar ist.

Typische Ausgaben, die daraus finanziert werden dürfen, sind zum Beispiel besondere Pflege- oder Betreuungsleistungen, Therapien und medizinische Zusatzleistungen, Freizeitaktivitäten, Reisen sowie bestimmte Hilfsmittel. Damit wird sichergestellt, dass das Vermögen wirklich dem behinderten Erben zugutekommt.

Vermächtnislösung (Alternative)

In einigen Fällen wird das behinderte Kind nicht als Erbe eingesetzt, sondern erhält ein Vermächtnis. Auch hier übernimmt ein Testamentsvollstrecker die Verwaltung. Denn auch bei einem Vermächtnis muss gewährleistet sein, dass das Kapital erhalten bleibt, es langfristig nutzbar ist und ausschließlich im Interesse des behinderten Vermächtnisnehmers eingesetzt wird.

Diese Lösung eignet sich besonders bei umfangreichem Immobilienvermögen, Unternehmensnachlässen und komplexen Familienkonstellationen.

Wichtige Inhalte eines Behindertentestaments

Damit ein Behindertentestament wirksam und sozialrechtlich belastbar ist, sollten folgende Punkte zwingend enthalten sein:

  • klare Bestimmung von Vor- und Nacherben
  • präzise Formulierungen zur beschränkten Verfügungsmacht
  • ausdrückliche Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung
  • Vorgaben zur Vermögensverwendung
  • Benennung eines geeigneten Testamentsvollstreckers
  • Regelungen für besondere Lebenssituationen (zum Beispiel Wohnbetreuung, medizinische Bedürfnisse)
Rechtssicheres Behindertentestament erstellen

Welche Vorteile bietet ein Behindertentestament?

Familien sichern mit einem Behindertentestament sowohl den behinderten Erben als auch das Vermögen ab. Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:

  • Fortbestand der Sozialleistungen
  • Schutz des Familienvermögens vor staatlichem Zugriff
  • Verbesserte Lebensqualität des behinderten Erben
  • Planbare Weitergabe an Nacherben
  • Flexible Mittelverwendung für individuelle Bedürfnisse

Schritt-für-Schritt: So entsteht ein rechtssicheres Behindertentestament

Ein Behindertentestament sollte niemals nach Musterformular erstellt werden. Jede familiäre und wirtschaftliche Situation ist einzigartig und erfordert eine individuelle Lösung. Dennoch finden Sie hier einige Punkte, an die Sie sich halten können:

  1. Analyse der familiären Situation und Vermögensverhältnisse
  2. Entscheidung über Erbmodell (Vor-/Nacherbschaft oder Vermächtnis)
  3. Auswahl eines geeigneten Testamentsvollstreckers
  4. Festlegung konkreter Vorgaben für Auszahlungen und Verwendungszwecke
  5. rechtssichere Formulierung des Testaments
  6. Hinterlegung beim Nachlassgericht
  7. regelmäßige Überprüfung und Anpassung bei Veränderungen

Die Kanzlei CDR Legal ist auf Erbrecht spezialisiert und kann Sie bei dem Verfassen des Testaments unterstützen. Wir prüfen Ihre familiäre und wirtschaftliche Situation sorgfältig und entwickeln eine maßgeschneiderte Gestaltung, die rechtlich wirksam und sozialrechtlich belastbar ist. Durch unsere langjährige Erfahrung stellen wir sicher, dass Ihr letzter Wille präzise umgesetzt wird und Ihr behindertes Familienmitglied optimal abgesichert ist.

Ist ein Behindertentestament anfechtbar?

Ja, ein Behindertentestament kann grundsätzlich angefochten werden – wie jedes andere Testament auch. Allerdings gelten dabei strenge Voraussetzungen, und erfahrungsgemäß sind Behindertentestamente, wenn sie fachkundig gestaltet wurden, rechtlich sehr stabil.

Ein Behindertentestament kann nur aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen angefochten werden, zum Beispiel bei Irrtum des Erblassers oder bei Drohung (§2078 BGB) sowie bei Formfehlern (§ 2247 BGB).

Pflichtteilsberechtigte können zwar nicht das Behindertentestament selbst anfechten, jedoch können sie ihr Pflichtteilsrecht geltend machen. Schließlich steht ihnen per Gesetz ein Anteil am Erbe zu.

Sozialhilfeträger können ein Behindertentestament nicht anfechten. Sie können auch nicht verlangen, dass der behinderte Erbe seine Stellung als Vorerbe ausschlägt oder auf Rechte verzichtet – das hat der Bundesgerichtshof mehrfach klargestellt.

Wenn ein Behindertentestament korrekt gestaltet ist, ist es sehr stabil und kaum anfechtbar. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Behindertentestament ausdrücklich als zulässig und nicht sittenwidrig anerkannt.

Dazu zählen insbesondere die folgenden Urteile:

  • BGH, Urteil vom 20.10.1993
  • BGH, Urteil vom 19.01.2011 (Az. IV ZR 7/10)

Mit ihnen sind die üblichen Angriffspunkte stark eingeschränkt.

Wie CDR Legal Sie beim Behindertentestament unterstützt

Bei CDR Legal verstehen wir, wie sensibel und wichtig das Thema Behindertentestament ist. Unsere Leistungen im Bereich Nachlassplanung umfassen:

  • Individuelle Analyse Ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation
  • Rechtssichere Entwurfserstellung eines Behindertentestaments (Vor-/Nacherbfolge oder Vermächtnis)
  • Beratung zur Testamentsvollstreckung und Auswahl eines geeigneten Testamentsvollstreckers
  • Festlegung von Zuwendungs- und Verwendungszwecken, die mit Sozialrecht und Wunschvorstellungen in Einklang stehen
  • Einreichung und sichere Hinterlegung der Verfügung beim Nachlassgericht

So können Sie sicher sein, dass der letzte Wille nicht nur juristisch wirksam ist, sondern auch im Sinne der bestmöglichen Absicherung und Fürsorge für Ihre Angehörigen gestaltet wird.

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