Patchwork-Familien gehören längst zum Alltag. Doch während das Familienleben harmonisch funktioniert, führt die gesetzliche Erbfolge häufig zu Ergebnissen, die mit den tatsächlichen familiären Bindungen wenig zu tun haben. Stiefkinder erben ohne ausdrückliche Verfügung nichts, der neue Partner ist oft schlechter gestellt als gedacht und Pflichtteilsansprüche können die Planung zusätzlich erschweren.

Gerade deshalb ist ein individuell gestaltetes Testament für Patchwork-Familien unverzichtbar. Es schafft Sicherheit, schützt vor Konflikten und sorgt dafür, dass Ihr Nachlass so verteilt wird, wie Sie es sich wirklich wünschen.

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Was das Gesetz vorsieht: Erbe & Pflichtteil in Patchwork-Konstellationen

Laut deutschem Erbrecht sind nur leibliche Kinder, der Ehepartner und andere Verwandte durch die gesetzliche Erbfolge automatisch abgesichert. Stiefkinder zählen nicht dazu. Ohne ein entsprechendes Testament und ohne Adoption gehen sie leer aus, selbst wenn sie lange im gemeinsamen Haushalt leben. 

Auch das Pflichtteilsrecht räumt Stiefkindern in der Regel keinen Anspruch ein. Das bedeutet: Wer möchte, dass auch Stiefkinder oder der neue Partner am Nachlass beteiligt werden, darf sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen. Es braucht eine testamentarische Verfügung oder einen Erbvertrag.

Gestaltungsmöglichkeiten: Vom Einzeltestament bis zum gemeinschaftlichen Testament

Für Patchworkfamilien gibt es mehrere sinnvolle Wege, den Nachlass zu regeln:

  • Ein klassisches Einzeltestament: Ein Einzeltestament ist ideal, wenn individuelle Wünsche bestehen.
  • Gemeinschaftliches Testament: Ehepaare können auch in Patchworkkonstellationen ein gemeinschaftliches Testament errichten, um ihren letzten Willen verbindlich aufeinander abzustimmen. Häufig entscheiden sich Partner dabei für ein Berliner Testament, in dem sie sich wechselseitig zu Alleinerben einsetzen und die Kinder erst als Schlusserben vorgesehen sind.
  • Eine Kombination aus Vorerbschaft und Nacherbschaft: Beispielsweise kann der überlebende Ehepartner als Vorerbe und die leiblichen Kinder als Nacherben eingesetzt werden. So bleibt der Nachlass zunächst im Haushalt, verhindert aber, dass Stiefkinder automatisch erben. 
  • Wenn ein Partner bereits Kinder mitbringt, kann alternativ der Ehepartner durch ein Vermächtnis abgesichert werden – während die Kinder Vollerben werden. Dabei empfiehlt sich oftmals eine Testamentsvollstreckung, damit Vermächtnisse zügig erfüllt werden. 

Wichtig ist überall: Das Testament muss klar und eindeutig formuliert sein, damit keine Interpretationsspielräume entstehen. Gerade in Patchworkfamilien mit unterschiedlichen familiären Bindungen ist dies von hoher Relevanz.

Worauf Sie unbedingt achten sollten

Damit Ihr Testament rechtssicher verfasst ist, sollten Sie einige Hinweise beachten:

  • Form und Wirksamkeit: Das Testament muss handschriftlich geschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterschrieben sein, oder öffentlich (notariell) beurkundet werden. 
  • Testierfähigkeit: Nur wer testierfähig ist kann ein wirksames Testament errichten. 
  • Klare und faire Verteilung: Gerade wenn Kinder aus unterschiedlichen Beziehungen betroffen sind, sollten Regelungen transparent und gerecht sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. 
  • Pflichtteilsrisiken bedenken: Setzt man Kinder als Nacherben ein oder versieht den überlebenden Partner nur mit Vermächtnissen, kann das Pflichtteilsrecht greifen.
  • Regelmäßige Überprüfung: Familienverhältnisse und Wünsche können sich ändern. Überprüfen Sie deshalb regelmäßig Ihr Testament und passen Sie es gegebenenfalls an. 
Testament verfassen in Patchwork-Familien

Alternative oder ergänzende Schritte: Adoption, Erbvertrag, zusätzliche Vorsorge

Neben dem klassischen Testament kommen für Patchworkfamilien auch alternative oder ergänzende Gestaltungsinstrumente in Betracht. Eine Möglichkeit, Stiefkinder rechtlich vollständig mit leiblichen Kindern gleichzustellen, ist die Stiefkindadoption. Durch eine Adoption erwerben Stiefkinder automatisch die gleichen Erb- und Pflichtteilsrechte wie leibliche Kinder.

Ist eine Adoption nicht gewünscht oder aus persönlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich, können Sie Vermächtnisse, Erbverträge oder lebzeitige Zuwendungen für die Absicherung nutzen.

Ergänzend dazu sollten Sie auch an Vorsorgeregelungen über den Todesfall hinaus denken. Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und gegebenenfalls Sorgerechtsverfügungen sind insbesondere dann sinnvoll, wenn Stiefkinder im gemeinsamen Haushalt leben. Sie schaffen rechtliche Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten – auch in Situationen, die über das Erbrecht hinausgehen.

Wie CDR Legal Ihnen helfen kann

Ein Testament ist für Patchwork-Familien besonders wichtig, wenn Ihr neuer Partner nicht mit allen Kindern verwandt ist und Sie den Nachlass trotzdem gerecht verteilen wollen. Spätestens bei Veränderungen der Vermögensverhältnisse, der Partnerschaft oder der familiären Situation sollte die erbrechtliche Planung überprüft und neu geregelt werden. Ein individuell gestaltetes Testament schafft in diesen Fällen Klarheit und Rechtssicherheit – für Sie als Erblasser selbst ebenso wie für alle betroffenen Familienmitglieder.

Bei CDR Legal begleiten wir Patchworkfamilien umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Erbe und Vorsorge. Wir analysieren Ihre individuelle Familiensituation und entwickeln passgenaue Lösungen, etwa durch die Gestaltung eines rechtssicheren Testaments, eines Erbvertrags oder durch Vermächtnisse und andere erbrechtliche Regelungen.

Dabei berücksichtigen wir Pflichtteilsansprüche, steuerliche Aspekte und typische Fallstricke, die gerade in Patchwork-Konstellationen auftreten können. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch bei der notariellen Beurkundung sowie bei späteren Anpassungen, etwa bei veränderten Lebensumständen oder Familienverhältnissen. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie zunächst ein kostenloses Erstgespräch, um Ihre individuelle Situation besprechen zu können.

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