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Vermächtnis einfordern
Wenn Sie in einem Testament mit einer Zuwendung bedacht wurden, können Sie Ihr Vermächtnis bei den Erben einfordern. Ihr Vermächtnisanspruch ist im § 2174 BGB geregelt. Bei der Aufforderung zur Herausgabe sind einige Formalitäten und Fristen zu beachten, über die wir Sie in diesem Artikel informieren.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Als Vermächtnisnehmer müssen Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe bei den Erben geltend machen
- Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis über das Vermächtnis beginnt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren
- Kosten kommen nur unter bestimmten Umständen auf Sie zu
- Bei Uneinsichtigkeit der Erben oder Streitfällen im Erbrecht sollten Sie sich an einen erfahrenen Anwalt wenden
Vermächtnis einfordern – Anspruch gegen Erben
Als Vermächtnisnehmer haben Sie einen gesetzlichen Erfüllungsanspruch. Das bedeutet, dass die Erben Ihnen Ihren Vermächtnisgegenstand herausgeben müssen. Nur Sie selbst können und müssen den Vermächtnisanspruch den Erben gegenüber geltend machen. Denn das Vermächtnis wird Ihnen nicht direkt und automatisch aus dem Nachlass ausgeteilt. Stattdessen müssen Sie es aktiv einfordern.
Wer zahlt das Vermächtnis aus?
Egal, ob es sich um ein Geldvermächtnis oder um einen physischen Vermächtnisgegenstand handelt – der Erbe und seine Miterben sind zur Herausgabe der Zuwendung verpflichtet (§ 2175 BGB). Dabei ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis zu beachten: Ein Erbe hat laut Erbeinsetzung das Recht, das Vermögen oder Teile des Vermögens nach dem Tod einer Person zu erben. Jedoch erbt die Person nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden des Erblassers.
Ein Vermächtnisnehmer hingegen erhält in der Erbschaft einen bestimmten Geldbetrag oder einen bestimmten Gegenstand, wie ausgewählter Schmuck oder sogar eine Immobilie. Der Unterschied wird vor allem in der Formulierung im Testament deutlich.
Demnach übernehmen Erben nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten der verstorbenen Person. Zu dieser Pflicht gehört die Herausgabe der Vermächtnisgegenstände. Durch ein Vorausvermächtnis kann eine Person gleichzeitig Erbe und Vermächtnisnehmer sein und einen Vermögensvorteil erlangen. Denn neben dem gesamten Erbe werden dieser Person noch weitere Zuwendungen vermacht.
Frist einhalten: Wie komme ich an mein Vermächtnis?
Damit Sie Ihr Vermächtnis richtig einfordern, ist es wichtig, dass Sie sich an die festgelegten Verjährungsfristen halten. Je nach Vermächtnisgegenstand gelten unterschiedliche Fristen:
- 3 Jahre für einen Geldbetrag, besondere Vermögenswerte oder einen bestimmten Gegenstand
- 10 Jahre bei Immobilien und Grundstücken
- 30 Jahre bei Unwissenheit über das Vermächtnis
- Individuelle Fristen aus dem Testament
Es ist besonders wichtig, dass Sie innerhalb von 3 Jahren nach der Kenntnis über Ihren Vermächtnisanspruch die Herausgabe einfordern. Denn danach tritt die Verjährung ein, die es den Erben ermöglicht, die Erfüllung des Vermächtnisses zu verweigern (§§ 195 und 199 Abs. 1 BGB). Die gesetzliche Verjährungsfrist beginnt dabei mit dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist.
Sollten Sie hingegen erst nach mehreren Jahren eine Kenntnis über Ihr Vermächtnis erhalten, verlängert sich die Verjährungsfrist nach deutschem Erbrecht auf 30 Jahre.
Erblasser können jedoch auch eine individuelle Frist im Testament festlegen. Dies geschieht in der Praxis oft, wenn zum Beispiel Großeltern ihren noch nicht volljährigen Enkeln erst zum 18. oder 21. Geburtstag etwas vermachen wollen. Hier kann die Frist demnach länger als 3 Jahre sein.
Wenn ein Vermächtnisnehmer zum Zeitpunkt der Erbschaft bereits verstorben ist, verliert das Vermächtnis seine Gültigkeit (§ 2160 BGB). Es geht nicht aufgrund des Todes automatisch auf die Erben des verstorbenen Vermächtnisnehmers über. Dies ist nur möglich, wenn der Erblasser im Testament ein entsprechendes Ersatzvermächtnis (Nachvermächtnis) aufführt.
Sonderfall Immobilie
Vermachen Erblasser ein Grundstück oder eine Immobilie im Nachlass, gelten andere gesetzliche Verjährungsfristen. Hier haben Sie als Vermächtnisnehmer 10 Jahre lang Zeit, die Herausgabe Ihres Vermächtnisses einzufordern (§ 196 BGB). Ein wichtiger Punkt ist hier auch das Wohnrecht, das im Testament entsprechend geregelt werden sollte.
Über ein Wohnrecht in einer vermachten Immobilie verfügen bestimmte Personen, ohne gleichzeitig Eigentümer zu sein. In der Regel sind dies oft die Ehegatten der verstorbenen Personen. Ein Wohnrecht kann die Verfügbarkeit der Immobilie für den Erben einschränken, wenn sie nicht über das uneingeschränkte Recht verfügen, die Immobilie sofort zu nutzen.
Vermächtnis Abwicklung
In der Regel informiert Sie das Nachlassgericht darüber, wenn Ihnen in einem Testament oder Erbvertrag etwas vermacht wurde. Wenn Sie Ihr Vermächtnis einfordern möchten, können Sie sich an die folgenden Schritte halten:
- Erbe aufsuchen
- Frist einhalten
- Erben zur Herausgabe des Vermächtnisses auffordern
- Vermächtnis erhalten
Als Vermächtnisnehmer müssen Sie selbst aktiv werden, da das Vermächtnis aus dem Erbteil nicht automatisch herausgegeben wird. Deswegen ist es wichtig, zunächst herauszufinden, wer im Erbfall als Erbe oder als Teil der Erbengemeinschaft bedacht ist. An diese Person müssen Sie sich schließlich wenden. Sollte Ihnen nicht bekannt sein, wer Erbe sein könnte, kann Ihnen das zuständige Nachlassgericht weiterhelfen. Zwar haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass, dennoch wird er in der Praxis oft vergeben.
Den Erben fordern Sie am besten schriftlich dazu auf, Ihr Vermächtnis zur Verfügung zu stellen. Dies kann Ihnen bei Unstimmigkeiten später dabei helfen, die benötigten Beweise vorzulegen. Sollten Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Auskunfts- und Erfüllungsansprüche benötigen, können Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden. CDR Legal ist auf Erbrecht spezialisiert und steht Ihnen mit der benötigten Expertise zur Seite.
Musterbrief an die Erbengemeinschaft
Kennen Sie den Namen und die Anschrift des Erben, können Sie ein Schreiben aufsetzen, um das Vermächtnis einzufordern. Folgende Inhalte sollten in der Formulierung enthalten sein:
- Anschrift Erbe & Vermächtnisnehmer
- Namentliche Aufführung des Erblassers
- Aufführung der Position des Erben (Alleinerbe oder Teil einer Erbengemeinschaft)
- Informationen über Ihr Vermächtnis
- Frist zur Herausgabe des Vermächtnisses
- Ihre Unterschrift
Jeder Erbfall muss jedoch individuell betrachtet werden. Möchten Sie ein Vermächtnis einfordern und sehen sich mit Hindernissen konfrontiert, kann eine anwaltliche Beratung hilfreich sein.
Mögliche Kosten
In der Regel tragen die Erben anfallende Kosten, wenn Sie Ihr Vermächtnis einfordern. Es sei denn, der Erblasser hat im Testament andere Anweisungen gegeben. Kosten können zum Beispiel dann anfallen, wenn der Vermächtnisgegenstand übertragen wird (notarielle Beurkundungen etc.). Erzielt der Erbe einen Vermögensvorteil aus Ihrem Vermächtnis, wie Mietzahlungen oder Dividenden, zählt auch dieser zu den Schulden Ihnen gegenüber.
Ein wesentlicher Unterschied für die Kosten ist, ob Sie Ihr Vermächtnis einfordern oder es einklagen müssen. Schließlich sind hier gerichtliche Gebühren zu tragen. Wie bei allen Zivilprozessen muss jene Person die Verfahrenskosten zahlen, die die Klage verliert. Wollen Sie Ihr Vermächtnis oder sogar Ihren Pflichtteil einklagen, sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Vermächtnis einfordern beim Testamentsvollstrecker
Wenn das Testament einen Testamentsvollstrecker benennt, sollten Sie sich in der Regel an diesen wenden, um das Vermächtnis einzufordern. Der Testamentsvollstrecker ist dafür verantwortlich, den letzten Willen des Verstorbenen gemäß den Anweisungen im Testament umzusetzen. Er steht ebenfalls unter der Anordnung, Ihnen die Herausgabe Ihres Vermächtnisses zu ermöglichen.
So unterstützt Sie CDR Legal
Sollte der Erbe nicht auf Ihr Schreiben reagieren, können Sie zunächst eine Mahnung formulieren. Wird auch diese ignoriert, können Sie im letzten Schritt Ihr Vermächtnis gerichtlich einklagen. Dafür können Sie sich mit einer Leistungsklage an das zuständige Nachlassgericht wenden. Unterstützen sollte Sie dabei ein erfahrener Rechtsanwalt.
Die Kanzlei CDR Legal ist auf Bank-, Kapitalmarkt- und Erbrecht spezialisiert. Wir begleiten Sie bei der Erfüllung Ihrer Ansprüche und helfen Ihnen, eine angemessene Kommunikation mit den zuständigen Erben zu finden. Sollte Ihr Fall vor Gericht gehen, stehen wir Ihnen mit der entsprechenden Expertise zur Seite.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.