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Geokraftwerke.de – Rückzahlung der Nachrangdarlehen
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Rückblick Oktober 2020: Geokraftwerke.de GmbH Insolvenzeröffnung
Am 16.10.2020 hat das Amtsgericht Regensburg unter dem Aktenzeichen 4 IN 220/20 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geokraftwerke.de GmbH eröffnet. Als Insolvenzverwalter bestellt ist Rechtsanwalt Jochen Wagner von der Kanzlei Wagner-Lehner in Regensburg. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 18.11.2020 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden. Dabei sollten sie ihre Forderung nicht als nachrangig Gläubiger anmelden. Zwar haben sie nachrangig Schuldverschreibungen gezeichnet. Allerdings wurde bereits gerichtlich festgestellt, dass die Nachrangklausel unwirksam ist.
Rückblick Juli 2020: Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH meldet Insolvenz an
Mit Beschluss vom 16.7.2020 hat das Amtsgericht Regensburg unter dem Aktenzeichen 2 IN 117/20 das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter bestellt wurde Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dobmeier, Regensburg.
Hintergrund: Was bietet GEOKRAFTWERKE.de an?
Seit einigen Jahren haben Anleger die Möglichkeit, über GEOKRAFTWERKE.de in verschiedene Projekte zu investieren. All diese beschäftigen sich mit dem Errichten und dem Betrieb von Geokraftwerken. Dabei handelte es sich in der Vergangenheit und teilweise auch heute noch vorwiegend um die folgenden drei Projekte:
- Kirchweidach
- Schnaitsee
- Amerang
Für die entsprechenden Projekte konnten Anleger ihr Geld zur Verfügung stellen. In erster Linie stand die Form eines sogenannten Nachrangdarlehens mit einem verbundenen Rangrücktritt zur Auswahl. Im Gegenzug versprachen die Geokraftwerke den Anlegern entweder ein Zins von 6,5 Prozent oder auch ein Zinssatz von 2,5 bis 3,5 Prozent sowie eine Gewinnbeteiligung.
Probleme augenscheinlich bereits seit fünf Jahren
Dass es im Zusammenhang mit GEOKRAFTWERKE.de bei Anlegern zu Problemen kommt, ist nicht neu. Bereits vor fünf Jahren, im Jahr 2015, erstattete boerse.ARD.de Bericht. Es ging darum, dass beim Projekt Kirchweidach keine ausreichend hohen Überschüsse erzielt werden konnten. Folglich fand die versprochene Zinsausschüttung an die Anleger nicht statt.
Zur damaligen Zeit handelte es sich um sogenannte Namensschuldverschreibungen. Heute arbeitet der Anbieter in erster Linie mit Nachrangdarlehen. Diese sind für Anleger besonders risikoreich, denn die Kunden treten im Nachrangdarlehen mit ihren Ansprüchen im Rang hinter allen anderen Gläubigern zurück (Rangrücktritt). D.h. sie bekommen solange kein Geld, wie nicht alle anderen Gläubiger befriedigt sind. Man bezeichnet Nachrangdarlehen daher auch als eigenkapitalähnliche Darlehen.
Probleme auch bei den anderen Projekten
Neben dem Projekt Kirchweidach existieren augenscheinlich auch bei anderen Projekten größere Probleme. Vermutlich fanden sich für die Projekte Schnaitsee und Amerang (Kanzlei CDR Legal informierte dazu bereits) bisher noch keine Investoren mit ausreichendem Volumen.
Nicht selten berichten mittlerweile betroffene Anleger darüber, dass zugesagte Zinserträge nicht fließen. Auch beklagen sie, dass niemand sie zuvor ausreichend über die jeweiligen Namensschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen mit den damit verbundenen Risiken aufklärte.
Daher wächst momentan die Anzahl der Investoren, die ihr in Form der Nachrangdarlehen zur Verfügung gestelltes Kapital zurück haben möchten, um ihre Einlagen zu sichern.
Aktuelle Entwicklung: Urteile gegen GEOKRAFTWERKE.de
Aktuell gibt es mehrere Urteile, insbesondere durch das Landgericht Regensburg, im Zuge derer die GEOKRAFTWERKE.de GmbH dazu verpflichtet wird, die versprochenen Zahlungen einiger Namensschuldverschreibungen zu leisten.
Dem Urteil lag die Klage zu Grunde, dass die Gesellschaft trotz Kündigung der Verträge durch die Anleger keine Rückzahlung des Anlagekapitals vorgenommen hatte. Demzufolge wollten die betroffenen Anleger ihre Rückzahlungsansprüche gerichtlich feststellen lassen.
Die Kläger vertraten in dem Zusammenhang vor allem die Ansicht, dass die entsprechende Klausel der Nachrangigkeit unwirksam sei, wobei die Richter diese Auffassung teilten und zumindest ein Teil der jeweiligen Anlagesummen zurückgezahlt werden muss. Ein weiterer „Angriffspunkt“ scheint zu sein, dass sich die aktiv gewordenen Anleger nicht ausreichend aufgeklärt fühlen, was das entsprechende Vertragsverhältnis und auch die Nachrangigkeit betrifft.
Was können Sie als betroffener Anleger jetzt tun?
Zählen auch Sie zu den Anlegern, die über GEOKRAFTWERKE.de in Geokraftwerk-Projekte investiert und Ihr Geld nicht zurück erhalten haben? In diesem Fall ist es empfehlenswert, sich rechtliche Beratung zu holen.
Die Kanzlei CDR Legal ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und kennt sich mit Fällen aus, in denen Anleger das ihnen zustehende Kapital nicht zurück erhalten.
Nach Ansicht der Kanzlei CDR Legal bestehen durchaus gute Chancen, dass Sie als betroffener Anleger Ihre Forderungsansprüche durchsetzen können. Zum einen ist die Klausel der Nachrangabrede vermutlich wirksam. Zum anderen scheint es so zu sein, dass Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden.
Diese zwei Punkte reichen bereits aus, damit Sie Ihren Anspruch auf Rückzahlung der Einlagen mit guten Erfolgschancen durchsetzen können. In der Praxis wird es allerdings schwer werden, Ihre berechtigten Ansprüche auf eigene Faust und ohne anwaltliche Beratung zu realisieren.
Daher nutzen Sie gerne die Möglichkeit, Ihre Situation mit der Kanzlei CDR Legal ausführlich in einem Erstgespräch zu erörtern. Gemeinsam besprechen wir, welche Möglichkeiten bestehen, damit Sie Ihr Kapital zurück erhalten.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
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