Beteiligungsformen der NL Nord Lease AG

Grob kann man zwischen drei Beteiligungsformen unterscheiden:

  1. „Classic“ Beteiligung: Hier hat der Anleger zu Beginn die gesamte Zeichnungssumme eingezahlt und sofort jährliche Ausschüttungen erhalten. Dabei entschieden sich manche Anleger für die Ausschüttung,
  2. andere wiederum legten die Gelder erneut in der zweiten Beteiligungsform, der sogenannten „Classic Plus“ Beteiligung an.
  3. Die dritte Form war die „Sprint“ Beteiligung. Hier verpflichtete sich der Anleger seine Beteiligung in monatlichen Raten zu erbringen. Ausschüttungen erhielt er dafür nicht.

Allen drei Varianten gemeinsam war eine gewisse Haltedauer. „Classic“ und „Classic Plus“ konnte der Anleger frühestens nach 15 Jahren kündigen, die Beteiligung „Sprint“ nach 10 Jahren.

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Abrechnung des Abfindungsguthabens

Viele Anleger haben ihre Beteiligung an der NL Nord Lease AG zum Ende der Mindesthaltedauer gekündigt. Für diese Gesellschafter wurde auch ein positives Abfindungsguthaben ermittelt, aber nicht ausbezahlt. Die Gesellschaft verwies dabei auf § 13 Nr. 1 f des Gesellschaftsvertrages. Danach kann bei mangelnder Liquidität eine Auszahlung vorerst verweigert werden kann.

Anleger sehen sich dabei mit drei Fragen konfrontiert.

Erstens, stimmt das berechnete Abfindungsguthaben? Hierzu hat sich das hanseatische Oberlandesgericht geäußert. Das Gericht verweist darauf, dass die NL Nord Lease AG das Abfindungsguthaben nicht ordnungsgemäß berechnet hat. Externe Prüfer sollen gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages das Abfindungsguthaben berechnen. Bei der NL Nord Lease ermittelte jedoch die Gesellschaft den Betrag und ließ die Berechnung von einem externen Prüfer lediglich kontrollieren.

Zweitens, war die Gesellschaft berechtigt, die Auszahlung des Abfindungsguthabens zu verweigern? Nein, so das Landgericht Hamburg. Laut den Jahresabschlüssen 2010 und 2011 war genügend Liquidität vorhanden, die Abfindungsguthaben zu bezahlen. Soweit die Gesellschaft mit den Anlegern unter Hinweis auf die angeblich fehlende Liquidität Vergleiche geschlossen haben, dürften diese unwirksam sein. Die Anleger dürften noch heute die Differenz zum ursprünglich berechneten Abfindungsguthaben verlangen dürfen.

Drittens, kann sich die Gesellschaft bezüglich des Abfindungsguthabens auf Verjährung berufen? Hier sagt das Landgericht Hamburg eindeutig Nein. Solange sich die Gesellschaft auf § 13 des Gesellschaftsvertrages beruft, ist die Verjährung gemäß § 205 BGB gehemmt. Das gilt auch, wenn die Gesellschaft sich wohl nunmehr darauf beruft, § 13 sei nicht wirksam und es wäre genügend Liquidität vorhanden gewesen. Diese Änderung der Argumentation, so das Landgericht, sei treuwidrig.

Für die Anleger, die ihre Beteiligung zum 31.12.2017 beendet haben, ergibt sich jedoch ein negatives Abfindungsguthaben. Die Gesellschaft fordert die  Anleger nunmehr auf, kurzfristig den negativen Betrag auszugleichen. Auch hier stellen sich die Anleger die Frage, ob das Abfindungsguthaben ordnungsgemäß ermittelt wurde. Dies gilt es vor Zahlung zu prüfen.

Rückforderung von Ausschüttungen

Die NL Nord Lease hat Anleger auch aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen. Die Gesellschaft begründet dies damit, dass die Ausschüttungen nicht durch Gewinne gedeckt gewesen seien. Bei sogenannten „gewinnunabhängigen Ausschüttungen“ wird das Kapitalkonto unter die ursprünglich gezeichnete Investitionssumme reduziert und der Anleger ist tatsächlich, auch noch Jahre später, zur Rückzahlung verpflichtet (mehr dazu im Beitrag Rückforderung von Zahlungen). Wenn laut Landgericht Hamburg die Jahresabschlüssen 2010 und 2011 genügend Liquidität aufweisen, um das Abfindungsguthaben zu bezahlen, stellt sich die Frage, ob nicht doch Gewinne erwirtschaftet wurden.

Wie sollte der Anleger der NL Nord Lease sich verhalten?

Skepsis gegenüber den Aussagen der NL Nord Lease ist offensichtlich angebracht. Keinesfalls sollte man ungeprüft Vergleiche unterschreiben oder Ausschüttungen zurückzahlen. Lassen Sie die Forderungen unbedingt prüfen. CDR-Legal Rechtsanwalts GmbH steht Ihnen hierfür gerne zur Seite. Wir prüfen die Unterlagen und unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.