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Musterklagen gegen Sparkassen
In der letzten Zeit gab es viele gerichtliche Entscheidungen zu Gunsten von Verbrauchern – z.B. zu Kündigungen von Prämiensparverträgen und zu falsch berechneten Zinsen. Viele Praktiken, die Banken und Sparkassen jahrelang betrieben haben, wurden von deutschen Gerichten als rechtswidrig eingestuft und Verbraucher können teilweise hohe Geldbeträge zurückfordern.
Allerdings scheuen viele Personen die Konfrontation mit ihrer Bank oder Sparkasse. Die Aussicht, eventuell einen teuren Rechtsstreit führen zu müssen, schreckt viele Menschen ab. Die Möglichkeit von Musterklagen schwächt das Risiko für Verbraucher allerdings deutlich ab, es ist nun also einfacher, die eigenen Rechte geltend zu machen.
Sie erwägen, rechtlich gegen Ihre Sparkasse vorzugehen? Zur rechtlichen Einschätzung Ihres Falls bietet die Kanzlei CDR Legal Ihnen ein kostenloses telefonisches Erstgespräch. Hier können Sie Ihre Situation schildern und werden darüber informiert, welche Schritte bei einem rechtlichen Vorgehen gegen Ihre Sparkasse in Ihrem individuellen Fall angezeigt sind.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze:
- Bestimmte Verbände, unter anderem die Verbraucherzentralen, können Musterfeststellungsverfahren betreiben, bei denen ein Gericht für viele Verbraucher, die vom gleichen Sachverhalt betroffen sind, auf einmal entscheidet.
- Die Vorteile der Musterklagen sind einerseits, dass Verbraucher sich nicht mit dem teils komplexen Gerichtsverfahren zu befassen brauchen, andererseits, dass die Verbraucher nicht das Kostenrisiko tragen müssen.
- Musterverfahren können sich zum Teil über mehrere Jahre hinziehen.
- Zur Zinsberechnung in Prämiensparverträgen strengen Verbraucherverbände seit einigen Jahren viele Musterverfahren an, denen sich Verbraucher zum Teil noch anschließen können.
Seit Jahren berät und begleitet CDR Legal Mandanten im Bankrecht, Erbrecht, Kapitalmarktrecht und Insolvenzrecht. Die Kanzlei bietet, Erbrechtsfälle ausgenommen, eine kostenlose Ersteinschätzung und vertritt Sie gerne darüber hinaus, wenn in Ihrem Fall gute Erfolgschancen bestehen.
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CDR Legal in Presse & Medien:
Was bringen Musterklagen gegen Sparkassen zum Prämiensparen?
Musterklagen, insbesondere Musterfeststellungsklagen, spielen eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten, auch und gerade in Bezug auf Prämiensparverträge. Sie ermöglichen es Verbraucherzentralen, gegen systematische Rechtsverstöße von Banken und Sparkassen vorzugehen.
Musterklagen können unfaire Praktiken ans Licht bringen, wodurch die betroffenen Sparer eine realistische Chance haben, Beträge zurückfordern zu können oder Schadensersatz zu erhalten. Ein erfolgreicher Ausgang einer Musterklage kann dazu führen, dass Tausende von Sparern ihre Ansprüche durchsetzen können, ohne dass sie selbst klagen müssen.
Ein weiterer entscheidender Vorteil ist, dass im Falle einer Niederlage die Kosten der Musterklage nicht von Einzelnen getragen werden müssen, sondern der klagende Verband die Kosten bezahlt.
Wie läuft eine Musterklage ab?
- Eine Verbraucherzentrale oder der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) reicht einen Musterverfahrensantrag gegen eine Sparkasse oder Bank beim zuständigen Gericht ein
- Die Klage muss dabei darauf abzielen, dass das Gericht feststellt, dass eine bestimmte Praxis mehreren Verbrauchern Schaden zugefügt hat.
- Das Gericht prüft zunächst, ob die Voraussetzungen für eine Musterfeststellungsklage erfüllt sind.
- Wenn dies der Fall ist, wird das Verfahren eröffnet und der Fall wird öffentlich bekannt gemacht.
- Verbraucher haben dann die Möglichkeit, sich der Musterklage anzuschließen und ihre Ansprüche geltend zu machen, indem sie sich in das vom Gericht geführte Klageregister eintragen.
- Nach Abschluss des Verfahrens fällt ein rechtskräftiges Urteil über den festgestellten Sachverhalt.
Wie lange dauert das Verfahren bei einer Musterklage?
Eine Musterfeststellungsklage ist ein komplexes Rechtsverfahren, das Zeit in Anspruch nimmt. Die Dauer einer solchen Klage kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel dauert eine Musterfeststellungsklage mehrere Jahre, da sie mehrere gerichtliche Instanzen durchläuft.
Zunächst wird die Klage vor dem Oberlandesgericht eingereicht, wo das Gericht über die Zulässigkeit der Klage entscheidet. Danach folgen das schriftliche Vorverfahren und mündliche Verhandlungen, bei denen die Argumente beider Seiten angehört werden.
Anschließend wird ein Urteil gefällt. Gegen dieses Urteil kann dann noch eine Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt werden, was zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen kann.
Was bedeutet ein Urteil in einer Musterfeststellungsklage für mich?
Der Sinn der Musterfeststellungsklage ist es, Verbraucher zu entlasten. Einerseits müssen Sie sich nicht mit dem aufwendigen Gerichtsverfahren beschäftigen, andererseits tragen Sie auch kein Kostenrisiko.
Wenn eine Musterfeststellungsklage gegen eine Sparkasse erfolgreich ist, ist es für Sie als Verbraucher oder Verbraucherin danach deutlich einfacher, Ihre Rechte gegenüber der betroffenen Sparkasse durchzusetzen. Das Gericht bestätigt dann nämlich, dass die Sparkasse falsch gehandelt hat und grundsätzlich eine Pflicht besteht, Beträge zurückzuzahlen oder Schadensersatz zu leisten. Als Verbraucher müssen Sie dann nur noch nachweisen, dass Sie betroffen waren.
Wenn die Klage allerdings abgewiesen (also verloren) wird, ist diese Entscheidung für alle Verbraucher, die sich ihr angeschlossen haben, bindend (§ 613 Abs. 1 ZPO). Die Verbraucher können also nicht erneut allein bei einem Gericht Klage erheben, in der Hoffnung, dass das Gericht dann anders entscheidet.
Wer zahlt die Kosten einer Musterklage?
Normalerweise trägt im Zivilprozess die Partei, die verliert, auch die Kosten des Rechtsstreits (also Anwalts- und Gerichtskosten).
Aufgrund dieses teilweise hohen Kostenrisikos scheuen viele Menschen es, ihr Recht vor Gericht einzuklagen, wenn sie nicht gerade eine Rechtsschutzversicherung haben.
Bei einer Musterfeststellungsklage müssen die Verbraucher, die sich der Klage anschließen, jedoch kein Kostenrisiko befürchten. Wenn der Prozess verloren wird, zahlt der Verband, der die Musterklage erhoben hat, alle Kosten.
Welche Musterklagen zum Prämiensparen sind bereits entschieden?
In Bezug auf die Zinsberechnung in Prämiensparverträgen sind bereits einige Musterklagen entschieden worden.
Gegen die folgenden Sparkassen sind Verfahren mit einem Urteil zugunsten der Verbraucher abgeschlossen worden. Es handelt sich bei der Liste um einen Auszug der Verfahren:
- Sparkasse Vogtland: Urteil des BGH vom 24. Januar 2023 – XI ZR 257/21
- Sparkasse Zwickau: Urteil des BGH vom 24. November 2021 – XI ZR 310/20
- Erzgebirgssparkasse: Urteil des BGH vom 24. November 2021 – XI ZR 461/20
- Sparkasse Leipzig: Urteil des BGH vom 6. Oktober 2021 – XI ZR 234/20
Welche Musterklagen zum Prämiensparen laufen noch?
Die meisten Musterklagen werden von den Verbraucherzentralen der jeweiligen Bundesländer erhoben. Auf der Website des Bundesjustizamts findet sich eine Liste aller Musterfeststellungsklagen, die derzeit öffentlich bekannt gemacht sind. Diesen können sich Verbraucher noch anschließen.
So kann CDR Legal Ihnen helfen
In den vergangenen Jahren haben einige Banken aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase die Zinsen von Prämiensparverträgen fehlerhaft berechnet oder die Verträge sogar rechtswidrig gekündigt.
Eine erfahrene Kanzlei wie CDR Legal kann Sie in einem solchen Fall unterstützen. So unterstützt CDR Legal Sie etwa bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung, bei der Prüfung der Zinsen sowie deren Nachforderung und im Kontakt mit Ihrer Bank oder Sparkasse. Dabei prüfen wir auch, ob es sich für sie lohnt, sich einer laufenden Musterklage anzuschließen.
Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs klären wir, wie Sie auf die Kündigung Ihrer Bank oder Sparkasse reagieren können und ob es derzeit Musterverfahren gibt, denen Sie sich anschließen sollten. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, vertreten wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.