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Pflichtteil: Erbe kann nicht auszahlen
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Wer erbt, freut sich zunächst über das Vermögen. Doch nicht selten folgt schnell die Ernüchterung: Denn auch Pflichtteilsberechtigte machen ihre Ansprüche geltend, die der Erbe zwar rechtlich erfüllen muss – praktisch aber oft gar nicht sofort auszahlen kann. Das führt zu erheblichen Spannungen und in vielen Fällen zu finanziellen Problemen.
Sie befinden sich in solch einer Situation? In unserem kostenfreien Erstgespräch erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung und Informationen zu Ihrem weiteren Vorgehen.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Kann der Erbe Ihren Pflichtteil nicht auszahlen, gibt es dennoch mehrere Handlungsoptionen
- Auch wenn ein sofort fälliger Geldanspruch besteht, so hat der Erbe rechtliche Optionen, um die Auszahlung zu verzögern
- Die Unterstützung eines Anwalts hilft dabei, sich zu seinen Ansprüchen und Rechten beraten zu lassen
Wann ist der Pflichtteil fällig?
Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch gemäß § 2303 BGB. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht insbesondere Kindern, Ehegatten und unter Umständen Eltern des Erblassers zu, wenn sie enterbt wurden.
Für die Auszahlung des Pflichtteils ist es wichtig zu wissen, dass der Anspruch sofort fällig (§ 2317 BGB) ist. Das heißt, als Pflichtteilsberechtigter können Sie unmittelbar nach dem Erbfall die Auszahlung verlangen – unabhängig davon, ob im Nachlass genügend liquide Mittel vorhanden sind.
Als Beispiel: Der Nachlass besteht aus einem Einfamilienhaus im Wert von 600.000 €. Ein Kind wird enterbt, ein anderes Kind ist Alleinerbe. Das enterbte Kind hat Anspruch auf den Pflichtteil (150.000 €). Hat der Erbe keine entsprechenden Geldmittel oder Kreditlinien, muss er das Haus ganz oder teilweise verkaufen, um den Anspruch bedienen zu können.
Was tun, wenn der Erbe nicht zahlen kann?
Kann der Erbe den Pflichtteil nicht auszahlen, so haben Sie als Pflichtteilsberechtiger mehrere Handlungsoptionen:
- Anspruch durchsetzen: Als Pflichtteilsberechtigter können Sie Ihren Anspruch notfalls gerichtlich einklagen und so einen vollstreckbaren Titel erwirken. Mit diesem können Sie etwa eine Zwangsvollstreckung betreiben.
- Zinsen verlangen: Ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung stehen Pflichtteilsforderungen unter Verzugszinsen (§ 288 BGB). Das erhöht den Druck auf den Erben, zeitnah zu zahlen.
- Auskunft erzwingen: Wenn der Erbe keine vollständigen Angaben macht, können Sie als Pflichtteilsberechtigter Auskunftsklage erheben oder ein gerichtliches Sachverständigengutachten zur Wertermittlung verlangen.
- Raten oder Vergleich akzeptieren: In der Praxis einigen sich viele Pflichtteilsberechtigte auf Ratenzahlungen oder Vergleiche, um wenigstens eine gesicherte Zahlung zu erhalten, statt lange auf einen Prozessausgang zu warten.
- Gegen Stundungsanträge wehren: Wird vom Erben eine Stundung beantragt, prüft das Gericht, ob dies gerechtfertigt ist. Dagegen können Sie sich wehren, wenn Sie selbst dringend auf finanzielle Mittel angewiesen sind.
Warum können Erben nicht zahlen?
Oft besteht ein Nachlass aus Immobilien, Betriebsvermögen oder Wertgegenständen, nicht aber unbedingt aus Bargeld. Für den Erben bedeutet das: Er schuldet eine hohe Geldsumme, kann aber nur über schwer veräußerbare Vermögenswerte verfügen. Daraus ergeben Liquiditätsengpässe, die schlimmstenfalls zu Notverkäufen oder Verschuldung beim Erben führen.
Besonders problematisch ist dies beispielsweise bei:
- Familienimmobilien: Das geerbte Eigenheim muss verkauft oder belastet werden.
- Unternehmen: Pflichtteilsansprüche können die Existenz eines Familienbetriebs gefährden.
- Mehreren Berechtigten: Bei mehreren Pflichtteilsansprüchen sammeln sich die Auszahlungsverpflichtungen, die bedient werden müssen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Erbe?
Das Gesetz sieht in solchen Fällen folgende rechtliche Möglichkeiten vor:
- Stundung (§ 2331a BGB): Der Erbe kann eine gerichtliche Stundung beantragen, wenn die sofortige Zahlung eine unbillige Härte darstellen würde. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Immobilien oder Unternehmen erhalten bleiben sollen.
- Ratenzahlung: Oft wird mit Pflichtteilsberechtigten eine außergerichtliche Ratenzahlung vereinbart, um eine Zwangsverwertung zu vermeiden.
- Auskunftsrechte beachten: Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf umfassende Auskunft und Wertermittlung (§ 2314 BGB). Erben müssen also nicht nur zahlen, sondern zuvor auch detaillierte Nachweise über den Nachlasswert liefern.
Manch ein Erblasser versucht, Pflichtteilsansprüche durch das Testament bereits vorab zu umgehen. Doch: Ein vollständiger Pflichtteilsentzug ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich (§ 2333 BGB), etwa bei schweren Straftaten gegen den Erblasser oder grober Verletzung von Unterhaltspflichten. Familiäre Konflikte oder Kontaktabbruch reichen nicht aus.
Das bedeutet: Erben müssen sich in den allermeisten Fällen auf Pflichtteilsforderungen einstellen.
So unterstützt Sie CDR Legal bei der Durchsetzung Ihrer Rechte
Der Pflichtteil ist ein sofort fälliger Geldanspruch, den Erben häufig nicht direkt erfüllen können. Schließlich lassen sich Immobilien, Unternehmen oder Sachwerte im Nachlass nicht ohne Weiteres schnell in Bargeld verwandeln. Das führt regelmäßig zu Liquiditätsproblemen, Streitigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie dennoch Rechte und Ansprüche, die Sie gegenüber dem Erben durchsetzen können. Sie möchten mehr darüber erfahren? In unserem kostenfreien Erstgespräch informieren wir Sie darüber und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrer persönlichen Situation.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
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