In vielen gemeinschaftlichen Testamenten findet sich eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel. Sie soll sicherstellen, dass der länger lebende Ehepartner wirtschaftlich abgesichert bleibt und nicht sofort durch Pflichtteilsansprüche belastet wird.

Für Sie als betroffenen Angehörigen bedeutet dies jedoch ein erhebliches Spannungsfeld: Machen Sie Ihren Pflichtteil geltend, droht Ihnen beim zweiten Erbfall der Ausschluss von der Erbfolge oder eine Beschränkung auf den Pflichtteil. Verzichten Sie hingegen, vertrauen Sie darauf, dass der überlebende Elternteil mit dem Nachlass verantwortungsvoll umgeht – was nicht immer gewährleistet ist.

In unserem kostenfreien Erstgespräch beraten wir Sie zu Ihren Rechten und Ansprüchen und besprechen mit Ihnen Ihre persönliche Situation. So können Sie informiert und fundiert Ihre Entscheidung treffen. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Pflichtteilsstrafklausel reglementiert Angehörige, wenn sie nach dem Tod von z.B. dem ersten Elternteil ihren Pflichtteil verlangen: Im zweiten Erbfall sind sie dann oft enterbt oder erhalten nur noch den Pflichtteil.
  • Ein Verzicht auf den Pflichtteil wirkt zunächst friedlich – ist aber nicht immer sinnvoll. Wenn der überlebende Elternteil das Vermögen aufbraucht, bleibt Ihnen später möglicherweise nichts.
  • Lassen Sie sich zu Ihren Ansprüchen und Ihrer Situation von einem Anwalt beraten, um Ihre Entscheidung abwägen zu können.

Was bedeutet die Pflichtteilsstrafklausel für Sie als Betroffener konkret?

Pflichtteilsstrafklauseln finden sich beispielsweise häufig in Berliner Testamenten. Darin setzen sich Eltern gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder sollen somit erst nach dem Tod beider Elternteile erben.

Damit die Kinder nicht sofort nach dem ersten Erbfall ihren Pflichtteil verlangen, schreiben viele Eltern eine Strafklausel ins Testament: Fordern Sie dann also Ihren Pflichtteil ein, verlieren Sie beim zweiten Erbfall die Stellung als Erbe oder bekommen nur noch den Pflichtteil.

Für den überlebenden Ehegatten ist das eine Absicherung – für Sie als Betroffener kann es aber ein Risiko bedeuten. 

Konkret bedeutet das:

  • Wenn Sie Ihren Pflichtteil geltend machen, riskieren Sie, im zweiten Erbfall auf den Pflichtteil reduziert zu werden.
  • Wenn Sie verzichten, sind Sie darauf angewiesen, dass der überlebende Elternteil sorgfältig mit dem Vermögen umgeht. Denn das ist nicht immer der Fall. Verkauft Ihr Elternteil Immobilien, verschenkt Geld oder lebt das Vermögen auf, kann Ihr Anteil im zweiten Erbfall stark schrumpfen oder sogar verschwinden.

Warum es nicht immer sinnvoll ist, auf den Pflichtteil zu verzichten

Für viele Betroffene wiegt die harmonische Beziehung innerhalb der Familie mehr, als ein Streit. Dieser könnte hervorbrechen, wenn Sie nicht auf den Pflichtteil verzichten. Im ersten Moment klingt das auch vernünftig. Dennoch sollten Sie folgende Punkte bei Ihrer Entscheidung mitberücksichtigen:

  • Finanzielles Risiko: Wenn der länger lebende Elternteil das Vermögen aufbraucht, haben Sie später nichts mehr.
  • Keine Sicherheit: Ein einmaliger Verzicht ist kaum rückgängig zu machen.
  • Ungleichbehandlung: Es besteht die Gefahr, dass andere – etwa neue Partner oder entfernte Verwandte – später mehr profitieren als Sie.

Gerade wenn absehbar ist, dass Vermögen nicht erhalten bleibt, sollten Sie prüfen, ob es nicht klüger ist, den Pflichtteil sofort einzufordern – auch wenn das die Strafklausel auslöst.

Welche Möglichkeiten haben Sie?

  1. Verlangen Sie Auskunft
    Sie haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wie groß der Nachlass ist. Ob ein reines Auskunftsverlangen die Strafklausel auslöst, hängt von der genauen Formulierung im Testament ab.
  2. Holen Sie sich rechtliche Beratung ein
    Lassen Sie die Klausel unbedingt von einem Anwalt prüfen. Oft ist gar nicht eindeutig, wann die „Strafe“ tatsächlich greift.
  3. Sichern Sie Ihren Pflichtteil
    Wenn Sie erkennen, dass das Vermögen später gefährdet ist, kann es sinnvoll sein, jetzt Ihren Pflichtteil zu beanspruchen – auch wenn Sie beim zweiten Erbfall nicht mehr Erbe sind.
  4. Beachten Sie Fristen
    Pflichtteilsansprüche verjähren in der Regel drei Jahre nach Kenntnis des Erbfalls. Warten Sie also nicht zu lange.

So setzen Sie Ihre Rechte mit CDR Legal durch

Das Thema Nachlass kann in vielen Familien dazu führen, dass sich Angehörige im Zwiespalt befinden. So ist es nachvollziehbar, dass Sie Ihre Familie vielleicht nicht belasten wollen, aber auch genauso Ihre Rechte sichern möchten.

Vergessen Sie dabei nicht, dass der Pflichtteil Ihr gesetzlich geschützter Anspruch gemäß § 2314 BGB ist. Verzichten Sie darauf, haben Sie vielleicht kurzfristig Ruhe. Auf lange Sicht kann dies aber für Sie sehr teuer werden. Ob Sie verzichten oder Ihren Anspruch geltend machen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. 

In unserem kostenfreien Erstgespräch geben wir Ihnen eine Einschätzung zu Ihrer persönlichen Situation und informieren Sie über Ihre Rechte und Ansprüche. 

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