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Nachlassverzeichnis mit falschen Angaben
Um Ihren Pflichtteil geltend machen zu können, müssen Sie den Wert des Pflichtteils kennen. Dafür benötigen Sie Informationen, die Sie in der Regel im Nachlassverzeichnis erhalten. Auch wenn Erben zur Auskunftserteilung verpflichtet sind, ist es für pflichtteilsberechtigte Personen nicht immer einfach, an die entsprechenden Informationen zu gelangen. Besonders schwierig wird es, wenn Sie vermuten, dass im Nachlassverzeichnis falsche Angaben hinterlegt sind.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Das Nachlassverzeichnis eines Erblassers muss vollständig und wahrheitsgemäß geführt werden
- Falsche Angaben im Nachlassverzeichnis können den Wert des Pflichtteils mindern
- Macht ein Erbe falsche Angaben im Nachlassverzeichnis, hat dies unter Umständen strafrechtliche Folgen
- Als pflichtteilsberechtigte Person haben Sie per Gesetz ein Recht auf Auskunft
- Ihren Pflichtteilsanspruch sowie eventuelle Pflichtteilsergänzungsansprüche können Sie vor Gericht durchsetzen
- Vom Notar beurkundete Nachlassverzeichnisse befreien nicht von der Abgabepflicht einer eidesstattlichen Erklärung
Rechtliche Bestimmungen zum Nachlassverzeichnis
Ein Nachlassverzeichnis dient dazu, den gesamten Nachlass eines Erblassers zu erfassen. Es ist eine detaillierte, vollständige und sorgfältige Aufstellung aller Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und sonstigen relevanten Informationen, die zur Abwicklung des Nachlasses erforderlich sind. Das Nachlassverzeichnis muss dabei vollständig und wahrheitsgemäß sein. Der Erbe darf demnach keine Vermögenswerte oder Schulden verschweigen und auch keine falschen Angaben über sie machen.
Es gehört zur Pflicht des Erben oder des eingesetzten Testamentsvollstreckers, auf Verlangen des Nachlassgerichts ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände vorzulegen (§ 2215 BGB). Dies ist besonders für Personen wichtig, die Pflichtteilsansprüche haben. Die Auskunft über den Nachlasswert des Erblassers bildet die Grundlage, um die Höhe des Pflichtteils berechnen zu können.
Im Nachlassverzeichnis sollten Angaben über das folgende Vermögen enthalten sein:
- Hausrat
- Fahrzeuge
- Kapitalanlagen
- Betriebsvermögen
- Immobilien und Grundstücke
- Ansprüche und Forderungen
Die Erben müssen sich die Zeit nehmen, um eine vollständige und geordnete Aufstellung zu erstellen. Dabei muss nicht der Wert von jedem einzelnen Gegenstand aufgeführt werden, jedoch von besonders wertvollen Gegenständen. Immobilien und Grundstücke müssen so detailliert wie möglich im Nachlassverzeichnis enthalten sein.
Um den Nettowert des Nachlasses bestimmen zu können, müssen auch alle Nachlassverbindlichkeiten aufgeführt werden. Dazu gehören bestehende Schulden, offene Rechnungen, ausstehende Kreditzahlungen und Beerdigungskosten. Außerdem haben auch Pflichtteilsansprüche ihren Platz an dieser Stelle. Eine notarielle Beurkundung des Nachlassverzeichnisses kann die Richtigkeit der Angaben unterstützen.
Auskunftsanspruch pflichtteilsberechtigter Personen
Der Auskunftsanspruch von pflichtteilsberechtigten Personen ist in § 2314 BGB Abs. 1 geregelt. Dieser Paragraph besagt, dass ein Pflichtteilsberechtigter von dem Erben oder dem Testamentsvollstrecker eine vollständige Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen kann, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil geltend zu machen.
Eine Erweiterung ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen (§ 2325 BGB Abs. 1). Um Kenntnis über den Pflichtteilsergänzungsanspruch zu erlangen, ist es für Sie als pflichtteilsberechtigte Person wichtig, Informationen über die Zuwendungen der letzten 10 Jahre zu erhalten.
Im Nachlassverzeichnis falsche Angaben finden: Einfluss auf den Pflichtteil
In der Praxis kommt es immer häufiger vor, dass ein Erbe versucht, den Nachlasswert durch falsche Angaben zu schmälern. Denn je geringer der Nettowert eines Nachlasses im Erbfall ist, desto geringer fällt auch der Pflichtteil aus. Schließlich wird in der Pflichtteilsberechnung die Pflichtquote mit dem Nettowert des Nachlasses multipliziert. Vermuten Sie, dass im Nachlassverzeichnis falsche Angaben hinterlegt sind, sollten Sie den Erben zunächst um ein Gespräch bitten.
Stoßen Sie bei dem Versuch der Korrektur jedoch auf Widerstand, sollten Sie anwaltliche Unterstützung suchen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie als pflichtteilsberechtigte Person vor Gericht die Beweislast über Schenkungen tragen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen in diesem Prozess helfen. CDR Legal ist auf Erbrecht spezialisiert und unterstützt Sie mit der entsprechenden Expertise.
Falsche Angaben zum Wert des Nachlasses: Was können Sie tun?
Bleibt Ihr Versuch zur Korrektur und Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses ohne Erfolg, können Sie weitere Schritte einleiten. Dies umfasst die Nutzung weiterer Informationsquellen neben der Auskunftserteilung des Erben. So können Sie etwa professionelle Ermittler beauftragen und selbst eine Recherche anstellen.
Finden Sie Beweise für falsche Angaben im Nachlassverzeichnis, können Sie den Erben zu einer eidesstattlichen Versicherung bewegen. In dieser notariell beurkundeten Erklärung bestätigt die Person, dass die darin enthaltenen Aussagen der Wahrheit entsprechen. Die eidesstattliche Versicherung wird häufig verwendet, um die Richtigkeit von Informationen in rechtlichen Dokumenten zu gewährleisten, insbesondere wenn keine anderen Beweismittel verfügbar sind. Falsche Aussagen können hier zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
In Einzelfällen kann die Entscheidung eines Nachlassgerichts auch dazu führen, dass ein Nachlasspfleger (§ 1961 BGB) oder Testamentsvollstrecker (§ 2201 BGB) eingesetzt wird. Dieser übernimmt dann die Erstellung des Nachlassverzeichnisses, wobei der Erbe ihn unterstützen muss.
Hat ein Erbe Auskunftspflicht über Vermögensverschiebungen vor dem Erbfall?
Ein Erbe hat die Pflicht, vollständige Informationen über das Vermögen des Erblassers vor und nach dem Tod offenzulegen. Dazu gehört auch die Abgabe einer Auskunft über Vermögensverschiebungen vor dem Erbfall. Besonders Schenkungen der letzten 10 Jahre sind aufzuführen, da sie einen Einfluss auf die Höhe des Pflichtteils haben. Bei Schenkungen an Ehegatten beginnt die 10-Jahres-Frist jedoch nicht.
Die Auskunftspflicht soll sicherstellen, dass der Nachlass ordnungsgemäß abgewickelt wird und alle rechtlichen Ansprüche angemessen berücksichtigt werden. Deswegen muss ein Erbe nicht nur den Nachlass ordnungsgerecht aufführen, sondern auch mitteilen, welche Vermögensverschiebungen vor dem Todesfall stattfanden.
Konsequenzen für falsche Vermögensangaben beim Notar
Gibt ein Erbe eine falsche eidesstattliche Versicherung ab, macht er sich nach § 156 StGB (Strafgesetzbuch) strafbar. Versucht der Erbe mit bewusst falschen Angaben den Pflichtteil einer pflichtteilsberechtigten Person zu mindern, gilt auch der Verdacht auf Betrug. Jedoch gibt es in diesem Fall auch weitere mögliche Konsequenzen:
- Verminderung oder Verlust des Erbanteils des Erben
- Verlängerung des Erbprozesses
- Erhöhte Kosten durch Gerichtsverfahren
- Ansprüche auf Schadensersatz anderer Erben oder pflichtteilsberechtigter Personen
Welche Folgen falsche Angaben im Nachlassverzeichnis mit sich tragen, entscheiden im Einzelfall die Gerichte.
Urteil vom OLG & BGH
In dem Urteil vom 01. Dezember 2021 (IV ZR 189/20) entschied der BGH, dass ein Erbe auch dann zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichtet ist, wenn die Auskunft gegenüber einer pflichtteilsberechtigten Person mit einem notariellen Nachlassverzeichnis erteilt worden ist. Dabei ist die Versicherung an Eides statt nicht auf die Angaben beschränkt, die im Verzeichnis bereits gekennzeichnet sind. Der Fall wurde zuvor vom OLG Schleswig behandelt.
Diese Entscheidung unterstreicht die Relevanz von wahrheitsgemäßen Angaben im Nachlassverzeichnis. Selbst wenn ein Notar das Nachlassverzeichnis beurkundet hat, schließt es den Erben nicht von seiner Pflicht aus, unter Umständen eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Tipps für ein korrektes Nachlassverzeichnis
Das Nachlassverzeichnis soll eine umfassende und vollständige Auskunft über den Bestand des Nachlasses geben. So muss der Erbe nicht nur die Nachlassgegenstände der Erbschaft aufführen, sondern auch die Nachlassverbindlichkeiten. Für eine korrekte Erstellung eines Nachlassverzeichnisses können Sie folgende Tipps beachten:
- Aufstellen eines detaillierten Inventars
- Sorgfältige Recherche über das Vermögen und erteilte Zuwendungen
- Ablage von Belegen und Dokumenten über Nachlassgegenstände
- Einholen von rechtlicher Beratung
So unterstützt Sie CDR Legal
Sollten Sie die Richtigkeit eines Nachlassverzeichnisses anzweifeln, ist der erste Schritt immer die Suche eines Gesprächs mit dem Erben. Leider stoßen Sie damit jedoch nicht immer auf eine kooperative Zusammenarbeit. Haben Sie bereits Ermittler beauftragt und festgestellt, dass im Nachlassverzeichnis falsche Angaben hinterlegt sind, sollten Sie rechtliche Schritte einleiten.
CDR Legal ist auf Bank-, Kapitalmarkt- und Erbrecht spezialisiert und kann Sie dabei unterstützen. In einem ersten Beratungsgespräch analysieren wir Ihre individuelle Ausgangslage und besprechen gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen. Sollte Ihr Fall in diesem Rahmen vor Gericht kommen, stehen wir Ihnen kompetent zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.