Sie sind von einer Phishing-Attacke betroffen und Opfer eines Online Banking Betrugs als Kunde bei der apoBank  geworden? Handeln Sie jetzt umgehend: Melden Sie den Vorfall Ihrer Bank und der Polizei und lassen Sie sich juristisch beraten, um Ihr Geld zurück zu erhalten

In unserem kostenfreien Erstgespräch prüfen wir Ihre individuelle Situation sorgfältig und setzen uns für Ihre Rechte ein. 

Beispiele: Ausgewählte Erfolgsberichte und Gerichtsurteile zu Betrugsfällen, die CDR Legal in den vergangenen Monaten erstritten hat, finden Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wir vertreten viele Mandanten, die Opfer von Online Banking Betrug geworden sind. Dazu gehört auch die apoBank, auch bekannt als Apotheker- und Ärztebank
  • Die Phishing-Attacke erfolgt häufig per E-Mail mit z.B. QR-Code oder Link zu einer täuschend echten Website
  • Als Betroffener von einem Online Banking Betrug sollten Sie den Vorfall der Bank melden und eine Anzeige bei der Polizei stellen
  • Im Betrugsfall muss die Bank nach dem Gesetz Schadensersatz leisten
  • Verweigert sich die apoBank der Schadensregulierung, unterstützen wir Sie gerne bei der Geltendmachung Ihres Anspruchs

Worum geht es beim apoBank Betrug? 

Als Kunde der apoBank, auch bekannt als Apotheker- und Ärztebank, werden Sie von betrügerischen Phishing-E-Mails aufgefordert, Ihre Zugangsdaten herauszugeben. Aktuell werden gezielt Apotheker und Ärzte angesprochen, meist mit täuschend echten und professionell aussehenden Schreiben mit direkter persönlicher Ansprache. 

Betrüger versenden Briefe im Namen der apoBank. Darin fordern sie zum Scannen eines QR-Codes auf — angeblich, um ein neues Sicherheitsverfahren zu installieren. Der QR-Code führt zu einer gefälschten Website, über die Online-Zugangsdaten abgegriffen werden. Ebenfalls kursieren Phishing-Mails wie „3‑Fragen-Umfrage – Kontoführung 6 Monate kostenfrei“, die wiederum Links zu betrügerischen Seiten wie „apobank-umfrage.com" enthalten. Auf der Seite fragen die Betrüger Daten wie IBAN, Geburtsdatum und Telefonnummer ab. 

Aber auch die Betrugsversuche per Anruf häufen sich: Kriminelle nutzen manipulierte Nummern wie 0211‑5998‑8000 und geben vor, als apoBank‑Mitarbeiter tätig zu sein. Es wird behauptet, verdächtige Buchungen entdeckt zu haben. Kunden sollen Testüberweisungen durchführen und ihre Sicherheits-TANs herausgeben.

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Klären Sie in kurzer Zeit, welche nächsten Schritte Sie unternehmen sollten und wie Ihre Chancen in Ihrem individuellen Fall stehen.

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Haftet die apoBank für den Schaden?

Die apoBank muss nach § 675u BGB Schadensersatz leisten, wenn Sie als Kunde die Verfügung nicht autorisiert und Ihre vertraglichen Pflichten nicht verletzt haben. 

Als nicht autorisiert gilt ein Zahlungsvorgang, wenn die Transaktion nicht wissentlich und willentlich von dem Kontoinhaber oder einer verfügungsberechtigten Person freigegeben wurde. Das gilt auch dann, wenn es den Betrügern durch Ihre Mithilfe gelungen ist, die Überweisung durchzuführen, z.B. bei einem Anruf von einem vermeintlichen Mitarbeiters oder durch die Dateneingabe auf einer gefälschten Website. Schwierig wird es nur dann, wenn Sie die Überweisung selbst freigegeben haben. Aber auch dann können unter Umständen noch Ansprüche geltend gemacht werden. 

Haben Sie Ihre vertraglichen Pflichten verletzt, so gilt es zu klären, ob Ihr Verhalten grob fahrlässig war.

Als betroffener Kontoinhaber dürfen Sie Ihre Sorgfaltspflichten nicht verletzen. Beim Online-Banking handeln Sie grob fahrlässig, wenn Sie die im Zahlungsverkehr erforderliche Sorgfalt in schwerem Maße verletzen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie 

  • Ihre Zugangsdaten telefonisch oder per E-Mail herausgegeben haben
  • Online-Banking auf einem nicht geschützten Gerät nutzen
  • Ihre PIN zusammen mit der Kreditkarte aufbewahren
  • Den Betrügern TANs weiter geben.

Die Beweislast über die Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten liegt in einem ersten Schritt aber bei der Bank (§ 675l BGB). Erst wenn diese nachgewiesen hat, dass es nicht anders sein kann, als dass Sie die Daten weiter gegeben haben, müssen Sie darlegen, dass Sie das nicht zu vertreten haben. 

Mitverschulden der apoBank

Unabhängig von allem Vorgesagten, kann der Bank unter Umständen ein Mitverschulden nachgewiesen werden. So hatten wir einen Fall, in dem innerhalb von Minuten 100 Einzelüberweisungen von dem Konto getätigt wurden. Oder ein vom Kunden gesetztes Überweisungslimit wurde nicht beachtet. 

Je nach Schweregrad haftet die Bank für einen Teil oder auch den gesamten Schaden. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Sie den Betrug rechtzeitig gemeldet haben, die apoBank dennoch die Überweisung ausführt.

Mandantin eines Online Banking Betrugsfalls

Jeder Fall, den wir vertreten, ist einzigartig. All unsere Mandanten haben aber eines gemeinsam: Sie konnten mit unserer Unterstützung ihre Rechte durchsetzen. Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl erfolgreicher Fälle, die wir in der Vergangenheit für unsere Mandanten erstritten haben.

Ich bin Betrugsopfer - was muss ich tun?

Wurden Sie Opfer eines apoBank Betrugs? Sperren Sie zuerst Ihr Online Banking Konto und melden Sie den Vorfall der Bank. Erstatten Sie zudem Anzeige bei der Polizei

Dafür ist es wichtig, dass Sie alle Nachweise für den Phishing-Angriff dokumentieren, wie beispielsweise E-Mails oder ein Gedächtnisprotokoll von einem betrügerischen Anruf. Erstellen Sie zudem Kopien, um Ihr Vorgehen jederzeit nachweisen zu können. 

Wichtig ist, dass Sie das Geld von der Bank zurück fordern. Bleibt die Gutschrift aus, schalten Sie einen Rechtsanwalt ein, um die Haftung zu prüfen und Schadensregulierung einzuklagen. 

So erhalten Sie mit CDR Legal Ihr Geld zurück

Die apoBank muss den durch Phishing entstandenen Schaden ersetzen und Geld zurück erstatten, sofern sie Ihnen keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann oder Sie Ihre vertraglichen Nebenpflichten verletzt haben. Setzen Sie die apoBank von dem Schaden in Kenntnis und verlangen Sie schriftlich die Leistung von Schadensersatz durch die Bank.

Reagiert die apoBank nicht (fristgerecht) auf Ihre Forderung und weigert sich, das Geld zurück zu zahlen, ist oft anwaltliche Unterstützung erforderlich. 

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Rufen Sie uns an – und erfahren Sie zeitnah, wie Sie Ihr Recht durchsetzen können.

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Wir vertreten regelmäßig von Online-Banking-Betrug betroffene Mandanten und setzen mit unserer langjährigen Erfahrung und Fachexpertise im Bank- und Finanzrecht ihre Ansprüche und Rechte durch. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch, um eine Einschätzung Ihrer Situation zu erhalten. 

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