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Geschäftskonto gesperrt
Falls die Bank Ihr Geschäftskonto sperrt, kann das für Ihr Unternehmen sehr negative Folgen haben. Eventuell müssen Ihre Geschäfte sogar ruhen, weil keine Zahlungsausgänge möglich sind. Deshalb sollten Sie bei der Bank sofort den Grund für die Sperrung des Geschäftskontos in Erfahrung bringen.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Falls die Bank ein Geschäftskonto sperrt, geschieht das oftmals ohne vorherige Ankündigung
- Zu den häufigsten Gründen der Kontosperre gehört der Verdacht auf Geldwäsche, eine vom Finanzamt veranlasste Sperrung oder ein Verstoß gegen bestimmte Richtlinien
- Im Interesse des Kontoinhabers sollte die Sperrung möglichst schnell aufgehoben werden
- Falls das Kreditinstitut das Geschäftskonto weiterhin gesperrt hält, sollten Sie sich an einen kompetenten Rechtsanwalt wenden
Geschäftskonto gesperrt ohne Vorwarnung?
In der überwiegenden Mehrheit aller Fälle wird ein Firmenkonto gesperrt, ohne dass die Bank eine Vorwarnung gegeben hat. Das kontoführende Institut möchte so verhindern, dass Sie vor der Sperre doch noch eine Transaktion von Ihrem Geschäftskonto vornehmen.
Trotz dessen, dass keine Vorwarnung erfolgt, hat die Bank anschließend die Pflicht, Sie über die Kontosperrung zu informieren. Zahlungseingänge werden in dem Zusammenhang durchaus noch zugelassen. Allerdings ist das für einen gewöhnlichen Geschäftsbetrieb nicht ausreichend, da fast immer Zahlungen vom Geschäftskonto abgehen müssen. Und diese werden nicht mehr durchgeführt. Dies betrifft auch Daueraufträge, Lohnzahlungen usw.
Es gibt eine Reihe von Gründen, warum die Bank Ihr Geschäftskonto sperrt, ohne eine Vorwarnung zu geben. Dazu gehören:
- Verdacht auf Geldwäsche
- Sperrung durch den Zoll
- Sperrung durch das Finanzamt
- Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten, die auf Betrug hindeuten
- Häufige Überziehung des Geschäftskontos in nicht genehmigtem Umfang
Diese und andere Gründe führen in der Praxis häufiger dazu, dass Ihr Geschäftskonto gesperrt wird, ohne dass Ihnen die Bank das vorher ankündigt.
Bankseitige Pflichten bei der Kontosperrung
Die Bank muss Sie über die Kontosperre informieren. Allerdings nicht zwingend vor der Sperre. Es ist ausreichend, wenn Sie danach informiert werden.
Zusammengefasst sind es vor allem die folgenden Pflichten, die das Kreditinstitut in dem Zusammenhang hat:
- Informieren des Konto- bzw. Geschäftsinhabers
- Nennung des Sperrgrunds
- Aufrechterhaltung der Kontofunktionen
Ankündigung und Information des Firmeninhabers
Die vorherige Ankündigung der Sperre führt die Bank nur selten durch. In den meisten Fällen wäre es schließlich kontraproduktiv, wenn eine Vorabinformation über eine noch nicht durchgeführte Sperre erfolgen würde. Gelegentlich allerdings kann das Kreditinstitut den Geschäftsinhaber durchaus vorab informieren. Ein Grund dafür wäre, wenn Sie AGB oder sonstige Richtlinien (noch) nicht akzeptiert haben.
Wichtig ist allerdings, dass die Bank Sie über eine durchgeführte Kontosperre informiert, unabhängig vom Grund. Das basiert auf den sogenannten Informationspflichten, die das Kreditinstitut auch bei Geschäftskonten hat.
Gründe wie Sicherheitsbedenken, Finanzamt u.a.
Zu den Pflichten der kontoführenden Bank gehört bei einer Kontosperrung ebenfalls, Ihnen einen Grund zu nennen. Kreditinstitute dürfen schließlich nicht grundlos ein Firmenkonto sperren. In der Praxis existieren eine ganze Reihe von Gründen, die dazu führen können, dass die Bank Ihr Geschäftskonto gesperrt hat.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Betrugsverdacht
- Geldwäscheverdacht
- Regelmäßige (ungenehmigte) Kontoüberziehung
- Unangemessenes Verhalten des Kunden
- Vertragsverstoß
- Richtlinienverstoß
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss liegt vor
- Zustimmung zu geänderten AGB liegt nicht vor
- Wissentlich falsche Angaben gegenüber der Bank
Bei all diesen Gründen ist das kontoführende Kreditinstitut dazu berechtigt, Ihr Geschäftskonto zu sperren – meistens ohne vorherige Ankündigung.
Erhalt von Kontofunktionen wie Zahlungseingänge
Die Kontosperrung führt dazu, dass Sie bis zur Aufhebung der Sperre keine Verfügungen von Ihrem Geschäftskonto vornehmen können. Normalerweise spricht jedoch nichts dagegen, dass weiterhin Eingänge auf dem Girokonto verbucht werden. Die Bank ist sogar in gewissem Umfang dazu verpflichtet, bestimmte Kontofunktionen zu erhalten.
Bei Geschäftskunden ist das besonders wichtig, weil Sie zum Beispiel weiterhin Gutschriften auf Ihr Konto erhalten und so Ihre Liquidität sichern. Auch das Online-Banking muss die Bank unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin zulassen, darf allerdings unter anderem Limits deutlich absenken.
Geschäftskonto gesperrt: Was nun?
Wenn Sie von einer Kontosperrung seitens der Bank erfahren, sollten Sie möglichst schnell handeln. Das ist in Ihrem eigenen Interesse, denn natürlich benötigen Sie für Ihr Geschäft ein rundum funktionierendes Firmenkonto. Das bedeutet, dass Sie möglichst umgehend mit Ihrer Bank Kontakt aufnehmen sollten.
In der überwiegenden Mehrheit aller Fälle kann dann schnell das Problem gelöst und die Kontosperre aufgehoben werden.
Hat das Kreditinstitut Ihr Geschäftskonto zum Beispiel aufgrund häufiger Überziehungen gesperrt, vereinbaren Sie mit der Bank unter Umständen eine neue Kreditlinie. Wurde die Sperrung zum Beispiel vom Finanzamt veranlasst, kann die Bank diese nach dem Bezahlen der offenen Forderungen ebenfalls schnell wieder aufheben.
In manchen Fällen lässt sich der Grund allerdings nicht schnell und einfach aus der Welt schaffen oder die Sperrung ist sogar unberechtigt. Weigert sich das Kreditinstitut dann, die Kontosperre aufzuheben, sollte Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CDR Legal berät Sie unter anderem zu Ihren Möglichkeiten, wie Sie gegen die Kontosperrung vorgehen können. Hier kommen unter anderem die folgenden Optionen infrage:
- Unterlassungsansprüche
- Einstweilige Verfügung
- Meldung bei Finanzaufsicht
- Schadenersatz
Unterlassungsansprüche
Der erste Schritt, gegen eine aus Ihrer Sicht unberechtigten Kontosperrung vorzugehen, ist häufig das Durchsetzen sogenannter Unterlassungsansprüche. Im Klartext heißt das, dass Sie oder Ihr Rechtsanwalt die Bank aufgefordern, die Kontosperrung zu unterlassen – also wieder aufzuheben.
Zu diesem Zweck versendet der Rechtsanwalt normalerweise eine Unterlassungserklärung, die von der Bank unterschrieben werden soll. Falls das Kreditinstitut diese Erklärung nicht oder nur in abgeänderter Form unterzeichnet, können weitere rechtliche Schritte notwendig werden.
Einstweilige Verfügung
Sollte das Kreditinstitut der Unterlassung nicht nachkommen, ist die einstweilige Verfügung eine weitere Option. In dem Fall stellt Ihr Rechtsanwalt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Dies geschieht beim zuständigen Gericht.
Stellt das Gericht die sogenannte Eilbedürftigkeit fest, wird eine solche Verfügung oft binnen weniger Tage oder sogar nach einigen Stunden erlassen. Die Bank ist dann zunächst einmal dazu verpflichtet, die Kontosperrung wieder aufzuheben.
Alternativ reicht es mitunter aus, wenn zumindest notwendige Verfügungen wieder zugelassen werden. Die Kontosperrung im Ganzen muss die Bank dafür nicht zwangsläufig aufheben.
Meldung bei Finanzaufsicht
Falls sich die Bank nicht kooperativ zeigt und die Aufhebung der Kontosperrung verweigert, kann ein Hinweis auf eine entsprechende Anzeige bei der Finanzaufsicht Wirkung zeigen. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zuständig. Der Behörde können Sie ein unzulässiges Vorgehen der Bank anzeigen.
Die Finanzaufsichtsbehörde hat die Möglichkeit, Maßnahmen gegen die betroffene Bank zu verhängen, sollte diese sich unangemessen verhalten. Meistens trifft das allerdings weniger bei einer Kontosperrung zu, sondern eher bei einer (unberechtigten) Kündigung des Geschäftskontos.
Schadenersatz
Obwohl die Kontosperrung durch die Bank relativ zeitig aufgehoben wird, kann Ihnen dadurch bereits ein finanzieller Schaden entstanden sein. Dabei geht es nicht nur um eventuelle Kosten einer Rückbuchung oder Ähnlichem. Durch nicht bezahlte Rechnungen können auch Mahngebühren oder sonstige Kosten entstanden sein.
Im schlimmsten Fall kündigen sogar Geschäftspartner oder Kunden bestehende Verträge, weil Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. In diesen Fällen können Sie von der Bank Schadenersatz verlangen. Den entstandenen Schaden müssen Sie selbstverständlich nachweisen.
Finanzielle Schäden können zum Beispiel sein:
- Mahngebühren aufgrund nicht bezahlter Rechnungen
- Gebühren seitens der Bank
- Zusätzliche Sollzinsen
- Verlust von Kunden, Geschäftspartnern
- Sonstige, nachweisliche Schäden finanzieller Art
Wie lange bis zur Freigabe des Geschäftskontos?
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, über welchen Zeitraum hinweg die Bank ein Geschäftskonto sperren darf. Stattdessen ist es primär abhängig vom Grund der Kontosperrung, wann und wie schnell diese wieder aufgehoben wird.
Auch deshalb empfehlen Experten wie Rechtsanwälte, dass sich betroffene Kunden schnellstmöglich mit dem Kreditinstitut in Verbindung setzen sollten. Je eher der Grund bekannt ist und bestenfalls geklärt werden kann, desto schneller entsperrt die Bank Ihr Firmenkonto wieder.
Die Banken heben eine Kontosperrung normalerweise erst dann auf, wenn sich der Grund erledigt hat. Bei laufenden Strafverfahren kann es allerdings eine ganze Weile dauern, bis Sie Ihr Geschäftskonto wieder in vollem Umfang nutzen können. Das gilt zum Beispiel für Geldwäsche oder für einen anderen Betrugsverdacht.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.