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Online Banking Betrug
Ob Kreditkartenbetrug bei booking.com, Fake-Mails im Namen von großen Banken oder Datenklau über Unternehmen wie Facebook und vinted: die Maschen von Betrügern, um an Ihre Konto- und Zahlungsdaten zu gelangen, werden immer raffinierter. Das geschickte Vorgehen lässt polizeiliche Ermittlungen und Rückbuchungsversuche von Banken oft ins Leere laufen.
Sind Sie Opfer eines Online Banking Betrugs geworden? Melden Sie den Vorfall Ihrer Bank und der Polizei. Können die dafür verantwortlichen Betrüger nicht ermittelt werden, sollten Sie einen Schadensersatzanspruch gegen Ihre kontoführende Bank einreichen. Da Banken hierbei selten kooperativ agieren, ist für die Durchsetzung Ihres Anspruchs oft anwaltliche Unterstützung erforderlich. Wir bieten Ihnen in einem kostenfreien Beratungsgespräch einen ersten Ausblick auf das weitere Vorgehen und geben eine erste Einschätzung zu Ihrem Betrugsfall.
Beispiele: Ausgewählte Erfolgsberichte und Gerichtsurteile zu Betrugsfällen, die CDR Legal in den vergangenen Monaten erstritten hat, finden Sie hier.
Inhalte des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Wir erleben es bei unseren Mandanten: Online Banking Betrugsmaschen sind sehr vielfältig und nahezu alle Banken sind insbesondere von Phishing betroffen
- Sind Sie Opfer von einer Phishing-Attacke geworden, sollten Sie den Vorfall Ihrer Bank melden und eine Anzeige bei der Polizei stellen
- Nach dem Gesetz muss die Bank bei einem Betrugsfall Schadensersatz leisten. Verwehrt sie sich der Haftung, sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen
Wer ersetzt den Schaden bei Phishing, Pharming und Co.?
Als Betrugsopfer haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Haben Sie z.B. eine Überweisung nicht autorisiert und ihre vertraglichen Pflichten nicht verletzt, dann muss Ihre Bank nach §§ 675 u BGB ff Schadensersatz leisten.
Als nicht autorisiert gilt ein Zahlungsvorgang, wenn die Transaktion nicht wissentlich und willentlich von dem Kontoinhaber oder einer verfügungsberechtigten Person freigegeben wurde. Das gilt auch dann, wenn es den Betrügern durch Ihre Mithilfe gelungen ist, die Überweisung durchzuführen, z.B. bei einem Anruf von einem vermeintlichen Mitarbeiters oder durch die Dateneingabe auf einer gefälschten Website. Schwierig wird es nur dann, wenn Sie die Überweisung selbst freigegeben haben. Aber in diesem Fall können unter Umständen noch Ansprüche geltend gemacht werden.
Wenn das Geld über ein deutsches Zwischenkonto ins Ausland gelangt ist, haben Sie gegenüber dem Kontoinhaber gegebenenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz. Im Rechtsbereich wird diese Zwischenfigur als Finanzagent bezeichnet.
Doch auch wenn die Transaktion direkt ins Ausland ging: Ihre Hausbank ist grundsätzlich zur Erstattung verpflichtet. Schließlich erfolgte die Überweisung ohne Ihr Wissen und Ihre Zustimmung. Nur falls das Verschulden rechtlich auf Ihrer Seite liegt, ist Ihre Hausbank aus der Pflicht genommen.
Haben Sie Ihre vertraglichen Pflichten verletzt, so gilt es zu klären, ob Ihr Verhalten grob fahrlässig war.
Als betroffener Kontoinhaber dürfen Sie Ihre Sorgfaltspflichten nicht verletzen. Beim Online-Banking handeln Sie grob fahrlässig, wenn Sie die im Zahlungsverkehr erforderliche Sorgfalt in schwerem Maße verletzen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie Ihre Zugangsdaten zum Online-Banking telefonisch oder per E-Mail an eine fremde Person weitergeben.
Die Beweislast über die Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten liegt in einem erste Schritt bei der Bank (§ 675l BGB). Erst wenn diese nachgewiesen hat, dass es nicht anders sein kann, als dass Sie die Daten weiter gegeben haben, müssen Sie darlegen, dass Sie das nicht zu vertreten haben.
Arten des Online-Banking Betruges
Die Online-Banking-Betrüger wenden zahlreiche Tricks an, um Ihr Geld zu stehlen. Die verbreitetste Betrugsmasche ist das Phishing.
Hier schicken Ihnen die Täter Links in E-Mails, die auf eine gefälschte Webseite der Bank leiten. Unter dem Vorwand eines fiktiven Problems werden Sie dazu aufgefordert, an dieser Stelle Ihre Kontonummer und andere Daten preiszugeben. Auch ein Anruf ist einer der beliebten Betrugsversuche, bei denen Sie um den Zugang zu Ihrem Konto gebeten werden.
Leider sind die Onlinebanking-Betrüger so gut aufgestellt, dass sich die gefälschten Webseiten kaum von den originalen Webseiten unterscheiden. Auch bei den Anrufen scheint es, als würde es sich um authentische Bankmitarbeiter handeln. Es ist von besonderer Bedeutung, dass Sie niemals Ihre Zugangsdaten oder TAN-Nummern via E-Mail oder Telefon preisgeben. Ein seriöses Kreditinstitut fragt in keinem Fall nach dem Zugang zu Ihrem Bankkonto.
Zusätzlich nutzen die Betrüger Lücken aus, die sich bei Änderungen der Online-Banking-Software ergeben. So zum Beispiel bei der Umstellung auf die 2-Faktor-Authentifizierung. Hier versenden sie zahlreiche E-Mails mit einem Hinweis auf die bevorstehende Umstellung der Authentifizierungsmethode. Diese E-Mails enthielten betrügerische Links mit der Aufforderung, das neue Verfahren selbst zu installieren. Ein klassischer Fall des Phishings.
Überweisungsbetrug im Online-Banking
Der einfache Überweisungsbetrug kommt hingegen bei Privatpersonen kaum noch vor. Für diese Masche ermitteln die Betrüger die Kontoverbindung des Bankkunden und reichen eine Überweisung ein. Alternativ machen sich die Täter die gedruckten Überweisungsträger zu Nutzen, indem sie diese von der Bank stehlen und manipulieren. Der Tathergang ist bei einer gefälschten Überweisung deutlich einfacher nachzuweisen.
Unter diesen Umständen liegt das Selbstverschulden auf der Seite der Bank, da sie zur sorgfältigen Prüfung des Fälschungsrisikos verpflichtet sind. Dies gilt nicht nur für die großen Banken wie die Sparkasse, die Postbank & Co. Auch kleinere Banken müssen für ausreichend Sicherheit sorgen.
“Wegen einer ungerechtfertigten Kreditkartenabbuchung auf meiner Barklays Kreditkarte rief ich Frau Ruppel an, die sofort ans Telefon ging und mich kompetent, freundlich und unentgeltlich zum weiteren Vorgehen beraten hat. Einfach nur gut! Wo gibt es so etwas heute (im Zeitalter der KI gestützten Warteschleifen) noch. Vielen, vielen Dank!”
Mandantin in einem Online Banking Betrugsfall
Kontoeröffnungsbetrug im Online-Banking
Datenlecks ermöglichen zudem noch eine weitere Methode des Online-Banking Betrugs. Mit gestohlenen oder gefälschten Papieren eröffnen die Betrüger ein Bankkonto, das sie für zwei Optionen verwenden. Zum einen reichen sie eine Reihe von Lastschriften für die Kontoverbindung ein. Sobald das Geld dann auf dem Konto ist und noch bevor die Bank den Betrug erkennen kann, fließen die Gelder ins Ausland. In diesem Fall trägt die Bank den Schaden.
Zum anderen können sich die Betrüger mit einer gefälschten Unterschrift eine EC-Karte besorgen und damit Einkäufe in verschiedenen Unternehmen tätigen. Den Schaden trägt hier üblicherweise der Händler. Die Uni Bonn stellt einen Identity Leak Checker zur Verfügung, mit dem Sie überprüfen können, ob Ihre Informationen gestohlen wurden.
Ein Finanzagent hat jedoch mit diesem Betrugsversuch nichts zu tun. Denn während hier mit einer falschen Identität ein Konto eröffnet wird, nutzen die Betrüger für einen Finanzagenten eine reelle Person.
Schutz vor Betrug im Online-Banking
Allein der Verdacht auf einen Online-Banking-Betrug sollte Sie zum Handeln veranlassen. Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank und lassen Sie das Konto und sämtliche Karten sperren. Bei der Sparkasse, der Commerzbank und vielen anderen großen Banken können Sie dies online vornehmen. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge und Kartenabbuchungen.
Sind Sie Opfer eines Betrugsversuchs, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Hierfür kann es helfen, zeitnah ein Gedächtnisprotokoll anzulegen. Halten Sie schriftlich fest, welche Ereignisse sich wann abgespielt haben. Je mehr Details Sie aufführen können, desto besser. Sichern Sie E-Mails und SMS per Screenshot und notieren Sie die Inhalte der möglichen Telefonate, zusammen mit dem Datum und der Uhrzeit.
Wenden Sie sich außerdem an einen Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dieser hilft Ihnen, Ihren Schadensersatz durchzusetzen. Denn die Erfahrung zeigt, dass die Banken die Erstattung meist nicht zahlen wollen.
Am wichtigsten ist jedoch die Prävention. Bankkunden sollten in ihrem eigenen Interesse niemals per Telefon, SMS oder E-Mail ihre Kontodaten, TAN-Nummern und persönliche Daten mitteilen.
Was tun bei Online Banking Betrug?
Laden Sie jetzt Ihre persönliche Checkliste herunter. Wenn sie Ihnen hilft, dann freuen wir uns über eine Bewertung hier oder rechts unten auf Ihrer Checkliste.
So erhalten Sie mit CDR Legal Ihr Geld zurück
Im Betrugsfall gehen Banken zunächst davon aus, dass Sie als Kunde grob fahrlässig gehandelt haben und den Schaden selbst tragen müssen. Diese Annahme entspricht jedoch nicht immer der Rechtslage. Deshalb vertreten wir regelmäßig von Online-Banking-Betrug betroffene Mandanten und setzen mit unserer langjährigen Erfahrung und Fachexpertise im Bank- und Finanzrecht ihre Ansprüche durch.
Vereinbaren Sie ein kostenloses, unverbindliches Beratungsgespräch mit uns, um uns Ihren Fall zu schildern und erste Hinweise zum weiteren Vorgehen zu erhalten. Anschließend steht es Ihnen frei, ob Sie uns mit der Betreuung Ihres Falls betreuen möchten.
F.A.Q.
Wer haftet bei leergeräumten Konto?
Wenn die Bank ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat, kann sie haftbar gemacht werden. Andererseits kann auch der Kontoinhaber haften, wenn er beispielsweise seine PIN oder TAN leichtfertig weitergegeben oder auf unsichere Weise aufbewahrt hat. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Was tun nach Online-Banking-Betrug?
Bei Verdacht auf Online-Banking-Betrug sollte man sofort seine Bank kontaktieren, um möglichen weiteren Schaden zu verhindern. Zudem ist es ratsam, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand kann dabei helfen, die eigenen Interessen zu wahren und möglicherweise entstandene Schäden geltend zu machen.
Haftet die Bank für betrügerische Überweisungen?
Nach deutschem Recht kann eine Bank unter bestimmten Umständen für betrügerische Überweisungen haften. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Bank ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat. Allerdings hängt die Haftung immer vom Einzelfall ab.
Welche Varianten gibt es beim Online-Banking Betrug?
Es gibt mehrere Varianten des Online-Banking-Betrugs, darunter Phishing, Identitätsdiebstahl und Malware-Angriffe. Im Wesentlichen zielen diese Betrügereien darauf ab, Ihre sensiblen Bankinformationen zu stehlen. Bei Verdacht sollten Sie sofort Ihre Bank kontaktieren und rechtliche Schritte einleiten.
Woran erkennt man Online-Banking Betrug?
Achten Sie auf verdächtige Anfragen oder Aufforderungen wie unerwartete Geldüberweisungen. Überprüfen Sie stets die URL der Bank-Website, sie sollte immer mit "https" beginnen. Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie sofort Ihre Bank oder einen Rechtsberater.
Wie schützt man sich vor Online-Banking-Betrug?
Sichern Sie Ihr Online-Banking mit starken Passwörtern und Zwei-Faktor-Authentifizierung. Öffnen Sie keine verdächtigen E-Mails und klicken Sie nicht auf unbekannte Links. Bleiben Sie wachsam und informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Betrugsmethoden.
Wird der Schaden bei Online Banking Betrug vollständig ersetzt?
Gewöhnlich haben Kontoinhaber ihre Sorgfaltspflichten zumindest teilweise verletzt, während der größere Teil der Mitschuld am erfolgten Betrug bei der Bank liegt. Entsprechend häufig kommt es daher zu einem Vergleich zwischen der Bank und dem Kontoinhaber. Der Schaden wird also nicht vollständig ersetzt. Die Höhe des Vergleichs hängt maßgeblich von der Sachlage und dem Verhandlungsgeschick ab.
Gibt es eine maximale Haftungsgrenze der Bank bei Betrug?
Nach deutschem Recht ist die Bank in der Regel verpflichtet, bei unautorisierten Transaktionen den Schaden zu tragen. Allerdings kann die Haftung des Kunden erhöht sein, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat, beispielsweise indem er seine PIN zusammen mit der Karte aufbewahrt oder seine Zugangsdaten an Dritte weitergegeben hat. Es gibt jedoch keine generelle maximale Haftungsgrenze, da dies von den Umständen des Einzelfalls abhängt.
Wie schnell muss man Überweisungsbetrug melden?
Bei Verdacht auf Überweisungsbetrug sollte man sofort handeln und sowohl die Bank als auch die Polizei informieren. Je schneller man handelt, desto größer ist die Chance, dass die Transaktion rückgängig gemacht werden kann und der Schaden begrenzt wird.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.