Auch wenn Sie als Erbe vorgesehen sind, kann ein zentraler Mechanismus des deutschen Erbrechts dazu führen, dass Sie vom Nachlass ausgeschlossen werden: die Erbunwürdigkeit. Sie ist eine gerichtliche Sanktion – gewissermaßen eine „Ausschlussstrafe“ – für schweres Fehlverhalten gegenüber dem Erblasser, etwa bei Gewalt, Täuschung oder Manipulation einer letztwilligen Verfügung.

Wer die Voraussetzungen und Abläufe der Erbunwürdigkeit kennt, kann nicht nur rechtzeitig reagieren, sondern auch seine rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. In unserem kostenfreien Erstgespräch besprechen wir Ihre persönliche Situation und geben Ihnen unsere Einschätzung zum weiteren rechtlichen Vorgehen.

Unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung

Schaffen Sie sich Klarheit über Ihre rechtliche Situation und besprechen Sie mit uns im ersten kostenlosen Beratungsgespräch Ihre Erfolgschancen.

  • Spezialisierte Anwälte
  • Transparenz, Zuverlässigkeit & Zielorientierung
  • Ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen & Risiken
Termin vereinbaren

Das Wichtigste in Kürze

  • Erbunwürdigkeit entzieht rückwirkend alle Erb- und Pflichtteilsrechte, meist aufgrund gravierender Taten wie Gewalt, Täuschung oder Manipulation des letzten Willens.
  • Erbunwürdigkeit wird nicht automatisch wirksam, sondern muss vor Gericht geltend gemacht werden.
  • Die Klage muss innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Verfehlung erhoben werden.

Was bedeutet Erbunwürdigkeit?

Erbunwürdigkeit bedeutet, dass jemand aufgrund schwerer Verfehlungen vom Erbe, Pflichtteil oder Vermächtnis ausgeschlossen werden kann — und das sogar rückwirkend.

Der rechtliche Rahmen findet sich in § 2339 BGB, wonach etwa Tötungsabsicht, schwere körperliche AngriffeManipulationen am Testament oder andere strafbare Handlungen gegen den Erblasser zur Erbunwürdigkeit führen können.

Dazu gehören in der Praxis häufig diese Gründe:

  • Versuch oder Vollendung einer Tötung des Erblassers.
  • Schwere körperliche Misshandlungen oder Freiheitsberaubung.
  • Vernichtung oder Fälschung des Testaments, Nötigung des Erblassers zur Änderung seines letzten Willens.

Fristen, Nachlassverfahren & Konsequenzen

Folgende Personen oder Parteien können die Erbunwürdigkeit geltend machen:

  • MiterbenPflichtteilsberechtigte oder Erbschaftsbesitzer (z. B. Testamentsvollstrecker)
  • Ersatzerben oder Nacherben, sofern sie durch die Erbunwürdigkeit betroffen sind.

Diese können auch — wie bei anderen erbrechtlichen Ansprüchen — aktiv tätig werden, etwa durch die Einreichung einer entsprechenden Klage beim Nachlassgericht.

Meist müssen Betroffene (z. B. Miterben) nach Kenntnis des ausschließenden Verhaltens Klage am Nachlass- oder Zivilgericht einreichen, um die Erbwürdigkeit feststellen zu lassen. Wird das Verfahren erfolgreich bestritten, muss der ausgeschlossene Erbe die bereits erlangten Vermögenswerte zurückgeben — das gilt auch für den Pflichtteil und für Vermächtnisse. Er ist rechtlich so zu behandeln, als wäre er niemals Erbe gewesen. Damit fällt er aus der Erbfolge heraus und sein Erbteil wird rechtlich an andere Erben verteilt.

Um eine solche Klage durchzusetzen, ist es nötig, Belege und Beweise für die Erbunwürdigkeit (z.B. Strafurteile, Zeugenaussagen etc.) zu sichern. Die Klage sollte fristgerecht — binnen eines Jahres ab Kenntnis der Verfehlung — vorbereitet und eingereicht werden. Dabei ist es ratsam, eine solche Klage mithilfe eines Anwalts zu bestreiten, um die Erfolgsaussichten einschätzen zu können und um den Prozess durchzuführen.

Abgrenzung: Erbunwürdigkeit, Enterbung und Testamentsanfechtung

Oft wird die Erbunwürdigkeit mit anderen erbrechtlichen Instrumenten verwechselt:

  • Enterbung: Hier entscheidet der Erblasser selbst per Testament, einen Angehörigen nicht zu bedenken. Pflichtteilsansprüche bleiben jedoch bestehen.
  • Erbunwürdigkeit: Sie ist keine Entscheidung des Erblassers, sondern eine gesetzliche Sanktion und entzieht auch Pflichtteilsrechte.
  • Testamentsanfechtung: Sie richtet sich gegen die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung. Die Erbunwürdigkeit dagegen betrifft das Verhalten des Erben. Hier finden Sie weitere Informationen zur Testamentsanfechtung.

Folgen für Abkömmlinge

Wird ein Erbe erbunwürdig erklärt, bedeutet das nicht automatisch, dass auch seine Kinder ausgeschlossen sind. Sie rücken in der gesetzlichen Erbfolge an seine Stelle, sofern nicht besondere Gründe auch bei ihnen vorliegen. Dies kann zu überraschenden Ergebnissen führen, etwa wenn ein Elternteil ausgeschlossen ist, die Enkelkinder jedoch erben.

Fallbeispiel aus der Rechtsprechung

Ein eindrucksvolles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2015 (Az. IV ZR 400/14) zeigt, dass die Erbunwürdigkeit auch dann vorliegen kann, wenn ein Erbe versucht, den Erblasser zu töten – selbst in einem minder schweren Fall. Besonders deutlich wird, dass selbst vermeintlich „milde“ Motive wie Mitleid oder das Wohl des Erblassers im Rahmen der Erbunwürdigkeitsprüfung keine Rolle spielen: Die Testierfreiheit des Verstorbenen steht über persönlichen Beweggründen.

Ein Ehemann war als Alleinerbe seiner schwerkranken Frau eingesetzt. Nachdem diese im Wachkoma lag und künstlich ernährt wurde, wollte er ihr Leiden beenden und durchtrennte die Magensonde. Die Ärzte schlossen die Sonde jedoch sofort wieder an, sodass die Frau überlebte.

 Zudem legt der BGH dar, dass eine Prüfung der Schuldfähigkeit notwendig ist – das Gericht hatte den Fall deswegen zur weiteren Klärung an das OLG zurückverwiesen. Dieses Urteil verdeutlicht: Erbunwürdigkeit ist eine strenge, verfahrensrechtlich anspruchsvolle Sanktion mit weitreichenden Folgen.

So unterstützt Sie CDR Legal

Sehen Sie sich einer Klage wegen Erbunwürdigkeit gegenüber oder wollen eine entsprechende Klage einreichen, ist anwaltliche Unterstützung oft unabdingbar. In unserem kostenlosen Erstgespräch können Sie Ihr Anliegen erörtern und die Hürden und Herausforderungen Ihres geplanten Vorgehens besprechen. Wir geben Ihnen eine kompetente Rechtsberatung zu Ihrem individuellen Fall sowie eine anwaltliche Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten. Falls Sie in Ihrer Sache weitere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, klären wir Sie über etwaige Anwalts- und Verfahrenskosten frühzeitig auf.

Wie hilfreich fanden Sie den Artikel?

Klicken Sie auf die Sterne, um den Artikel zu bewerten

Durchschnittliche Bewertung: 4.8 / 5. Anzahl der Bewertungen: 89

Bisher gibt es keine Bewertungen des Artikel

We are sorry that this post was not useful for you!

Let us improve this post!

Tell us how we can improve this post?