BGH-Urteil zum Insolvenzrecht – Anfechtung von Ratenzahlungen nach § 133 Inso
Geraten Zahlungen von Schuldner ins Stocken, räumt der Gläubiger nicht selten Ratenzahlung ein. Kommt es dann zur Insolvenz, ficht der Insolvenzverwalter, zum Unverständnis der Gläubiger, die Zahlungen nach § 133 Abs. 3 S. 2 InsO an.
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