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Apartments im 2. Bezirk
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Überblick über die Apartments im 2. Bezirk
Die Apartments im 2. Bezirk, ein Projekt der TBR 46 Immobilien GmbH & Co. KG, befinden sich auf einem 1.201 qm großen Grundstück in der Taborstraße 46, 1020 Wien, Österreich. Ziel des Projektes war die Sanierung und die Flächenerweiterung der vorhandenen 45 Wohneinheiten, die eine Gesamtnutzfläche von rund 2.355 qm aufweisen. Die geplante Erweiterung sollte etwa 1.020 qm umfassen.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
CDR Legal ist Ihre Kanzlei im Bank-, Erb-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht. Sie erhalten bei uns eine Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Als "Ihre Anwälte für Ihre Finanzen" steht für uns Ihr wirtschaftliches Interesse an erster Stelle.Weiterlesen
Finanzielles Konstrukt und Anlagestruktur
Die Gesamtinvestitionssumme beläuft sich auf 18,074 Mio. Euro, wovon 0,500 Mio. Euro Eigenkapital und zwischen 2,168 Mio. Euro und 2,218 Mio. Euro als Investmentkapital von Anlegern bereitgestellt wurden. Der Löwenanteil der Finanzierung erfolgte durch Fremdkapital in Höhe von 15,406 Mio. Euro.
Mögliche Fallstricke bei Crowd-Investing
Crowd-Investing bietet eine interessante Möglichkeit für Privatanleger, in diverse Projekte zu investieren. Jedoch sind mit dieser Investitionsoption auch Risiken verbunden. Insbesondere könnten Verzögerungen bei der Projektumsetzung oder finanzielle Engpässe des Emittenten zu Leistungsstörungen führen, wie im Fall der Apartments im 2. Bezirk. Solche Situationen können die erwarteten Erträge schmälern und, in schlimmen Fällen, zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen.
Was können Anleger tun?
Anleger, die in von Leistungsstörungen betroffene Projekte investiert haben, sollten ihren Vertrag genau überprüfen und gegebenenfalls Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Eine proaktive Kommunikation mit dem Emittenten ist ebenfalls ratsam, um einen Überblick über die aktuelle Situation und mögliche Lösungsansätze zu bekommen.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Die Kanzlei CDR Legal, welche seit Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv ist, bietet Privatanlegern, die von Problemen mit ihren Investments betroffen sind, eine kostenlose Ersteinschätzung an. In zahlreichen Fällen konnte so bereits mehreren hundert Geschädigten geholfen werden. Bei Fragen oder Unsicherheiten steht Ihnen Fr. Ruppel (LL.M.) gerne für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.