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Appartements & Store
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Anlagebeschreibung
Die 'Appartements & Store'-Investition steht für ein ambitioniertes Bauprojekt in der Halberstädter Straße in Magdeburg. Die Emittentin, White Rock Invest H 53 GmbH, plant gemeinsam mit der White Rock Invest H 51 GmbH die Errichtung einer Wohn- und Gewerbeimmobilie. Sie soll eine Gewerbefläche von etwa 220 qm, rund 110 Appartements und zusätzliche Annehmlichkeiten wie eine Sonnenterrasse sowie Fitness- und Wellnessbereiche bieten.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
CDR Legal ist Ihre Kanzlei im Bank-, Erb-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht. Sie erhalten bei uns eine Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Als "Ihre Anwälte für Ihre Finanzen" steht für uns Ihr wirtschaftliches Interesse an erster Stelle.Weiterlesen
Finanzstruktur des Projekts
Das Investmentvolumen beläuft sich auf insgesamt 16,3 Millionen Euro, das sich aus Eigenkapital, Eigenleistungen, Investmentkapital der Anleger und Fremdkapital zusammensetzt. Der Betrag, den die Privateinleger beitragen sollen, liegt zwischen 2,2 und 2,25 Millionen Euro.
Mögliche Fallstricke
Bei Forderungskäufen, wie dem vorliegenden Projekt 'Appartements & Store', sind Anleger direkten und indirekten Risiken ausgesetzt. Zum einen besteht das Risiko der Leistungsstörung, wenn die Projekterlöse, etwa aus Vermietungen, hinter den Planungen zurückbleiben. Zum anderen können bei verzögerter Fertigstellung des Projektes zusätzliche Kosten entstehen, die den Ertrag mindern. Anleger sollten sich bewusst sein, dass ihre Investitionen in direktem Zusammenhang mit dem Erfolg des Projektes stehen.
Was tun bei Leistungsstörungen?
Für Anleger, die von Leistungsstörungen betroffen sind, ist es wichtig, den genauen Umfang ihrer Rechte und mögliche Schritte zu kennen. Hier kann eine fachkundige Beratung helfen, die Situation realistisch einzuschätzen und angemessene Maßnahmen zu treffen.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Die Kanzlei CDR Legal ist seit Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv und hat bereits mehreren Hundert geschädigten Privatanlegern Unterstützung geboten. Sollten Sie rechtliche Fragen zu Ihrer Investition in 'Appartements & Store' haben, können Sie ein kostenloses Erstgespräch mit der Kanzleiinhaberin Frau Ruppel (LL.M.) vereinbaren. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich eine fachkundige Meinung einzuholen.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.