-
24/7 können Sie uns schreiben Fall schildern
-
Ihr kostenloses Erstgespräch 08031 / 7968029
-
Sie brauchen sofort Hilfe? Termin eintragen
Autonom Health
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Überblick über das Investment in Autonom Health
Das partiarische Darlehen in die Autonom Health – Gesundheitsbildungs GmbH war darauf ausgerichtet, die Markteinführung des Do-it-yourself Gesundheitsdiagnostik-Tools „Autonom Health“ zu unterstützen. Damit verbunden waren die Erweiterung der Geschäftsbereiche Corporate Health (für Versicherungen und Unternehmen) sowie Medical Health (für Kliniken und Gesundheitsdienstleister) und die Beschaffung der für das Produkt benötigten Hardware.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
CDR Legal ist Ihre Kanzlei im Bank-, Erb-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht. Sie erhalten bei uns eine Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Als "Ihre Anwälte für Ihre Finanzen" steht für uns Ihr wirtschaftliches Interesse an erster Stelle.Weiterlesen
Mögliche Fallstricke bei partiarischen Darlehen
Partiarische Darlehen sind als Investment häufig mit besonderen Risiken verbunden. Ihre Rückzahlungen und Verzinsungen sind eng mit dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens verbunden. Sollte sich die Geschäftsidee nicht wie geplant entwickeln oder verzögern, kann dies zu Leistungsstörungen führen.
Auswirkungen der Leistungsstörungen
Bei einer Leistungsstörung werden zugesagte Zinsen oder das investierte Kapital nicht wie vereinbart an die Anleger zurückgezahlt. Dies kann für Privatanleger, die in Autonom Health investiert haben, bedeuten, dass sie mit Verzögerungen oder Ausfällen bei den erhofften Renditen rechnen müssen.
Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten für Anleger
Anleger sollten in solchen Situationen ihre Handlungsoptionen prüfen. Dazu gehört die genaue Analyse des Vertragswerkes sowie ggf. ein proaktiver Austausch mit dem Emittenten. Der Dialog kann helfen, individuelle Lösungen zu finden und den eigenen Ansatz an die aktuelle Lage anzupassen.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Für Anleger, die Unterstützung bei der Bewertung ihrer Situation und ihrer rechtlichen Optionen benötigen, steht die Kanzlei CDR Legal bereit. Mit einer langjährigen Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht hat die Kanzlei bereits vielen geschädigten Privatanlegern geholfen. Ein kostenloses Erstgespräch mit der Kanzleiinhaberin Frau Ruppel (LL.M.) kann helfen, erste Fragen zu klären und mögliche Schritte zu besprechen.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.