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Colerusgasse 21
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Überblick über das Projekt Colerusgasse 21
Die Investition in die Wohnhausanlage Colerusgasse 21 umfasst eine gewichtete Wohnnutzfläche von 2.194 qm und plant Erträge durch den Verkauf der 40 Eigentumswohnungen zu generieren. Mit einer Gesamtinvestition in Höhe von 8,800 Mio. Euro, setzt sich die Finanzierung aus 7,100 Mio. Euro Fremdkapital, 0,600 Mio. Euro Eigenmitteln und einem Crowdinvesting-Anteil von 1,100 Mio. Euro zusammen.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
CDR Legal ist Ihre Kanzlei im Bank-, Erb-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht. Sie erhalten bei uns eine Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Als "Ihre Anwälte für Ihre Finanzen" steht für uns Ihr wirtschaftliches Interesse an erster Stelle.Weiterlesen
Mögliche Fallstricke beim Nachrangdarlehen
Nachrangdarlehen bieten in der Regel höhere Renditen, tragen aber ein erhöhtes Risiko, insbesondere wenn es um Leistungsstörungen geht. Eine Verzögerung der Projektfertigstellung oder des Verkaufs der Einheiten kann zu Verzögerungen bei Zins- und Tilgungszahlungen führen. Zusätzliches Risiko birgt der Nachrang dieser Darlehen im Insolvenzfall, wodurch Anleger im schlimmsten Fall einen Totalverlust erleiden könnten.
Die Rolle von Transparenter Kommunikation
Investoren sollten stets auf transparente und regelmäßige Kommunikation durch die Emittentin achten. Im Falle von Colerusgasse 21 wurden Fristen nicht eingehalten und Auskünfte teils verweigert, was das Vertrauen in das Projekt beeinträchtigen kann.
Wichtigkeit der Anlegergemeinschaft
Der Austausch in Anlegerforen, wie der Investmentcheck.Community, kann wertvolle Einblicke und Unterstützung bieten. Hier können Erfahrungen ausgetauscht und eventuell gemeinsame Schritte überlegt werden.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Die Kanzlei CDR Legal steht Anlegern in schwierigen Situationen zur Seite und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an. Unser Expertenteam im Bank- und Kapitalmarktrecht hat bereits in zahlreichen Fällen Privatanlegern geholfen, ihre Rechte geltend zu machen.
Wir laden Sie herzlich ein, bei rechtlichen Fragen rund um Ihre Investition in Colerusgasse 21 ein kostenloses Erstgespräch mit der Kanzleiinhaberin Fr. Ruppel (LL.M.) zu vereinbaren. Unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Kapitalmarktregulierung kann der Schlüssel zur Lösung Ihrer Anlageprobleme sein.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.