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conmoto – Designermöbel für neue Lieblingsplätze
Rechtsanwältin
Die Investition in 'conmoto – Designermöbel für neue Lieblingsplätze', angeboten durch die Lions at Work GmbH, war als eine vielversprechende Gelegenheit konzipiert, um in den wachsenden Markt für individuell angefertigte Designermöbel zu investieren. Im Zentrum des Investitionsvorhabens standen der Ausbau des Vertriebs, sowie Investitionen in Personal, Marketing, Produktentwicklung und den Warenbestand. Trotz der positiven Planung befindet sich die Lions at Work GmbH nun im Insolvenzverfahren.
Inhalte des Artikels
Verstehen des Insolvenzverfahrens
Ein Insolvenzverfahren wie im Fall der Lions at Work GmbH wird bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Für Anleger einer solchen nachrangigen Darlehensanlage bedeutet dies, dass die Rückzahlung ihres eingesetzten Kapitals unsicher ist. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wurden Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
CDR Legal ist Ihre Kanzlei im Bank-, Erb-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht. Sie erhalten bei uns eine Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Als "Ihre Anwälte für Ihre Finanzen" steht für uns Ihr wirtschaftliches Interesse an erster Stelle.Weiterlesen
Mögliche Fallstricke bei nachrangigen Darlehen
Nachrangige Darlehen bergen generell höhere Risiken, da sie im Falle einer Insolvenz erst nach der Befriedigung aller vorrangigen Gläubiger berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass das Risiko eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals besteht. Auch wenn der Erlös aus laufendem Geschäftsbetrieb als Einnahmequelle angeführt wurde, so hängt die Rückzahlungsfähigkeit stark von der wirtschaftlichen Performance des Unternehmens ab.
Risiken bei Crowd-Investing und Private Equity
Crowd-Investing und Private Equity bieten zwar die Chance auf überdurchschnittliche Renditen, allerdings sind sie auch mit erheblichen Risiken verknüpft. Besonders im Fall von Insolvenzverfahren kann es für Anleger schwierig werden, ihr eingesetztes Kapital zurück zu erhalten.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Die Kanzlei CDR Legal steht Anlegern bei rechtlichen Fragen umfassend zur Seite. Nicht nur im Falle von conmoto, sondern auch in anderen Fällen des Bank- und Kapitalmarktrechts konnte die Kanzlei bereits zahlreichen Privatanlegern unterstützen. Ratsuchende, die eine eingehende Beratung wünschen, können gerne ein kostenloses Erstgespräch mit der Kanzleiinhaberin Frau Ruppel (LL.M.) vereinbaren.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.