Die Investition in 'conmoto – Designermöbel für neue Lieblingsplätze', angeboten durch die Lions at Work GmbH, war als eine vielversprechende Gelegenheit konzipiert, um in den wachsenden Markt für individuell angefertigte Designermöbel zu investieren. Im Zentrum des Investitionsvorhabens standen der Ausbau des Vertriebs, sowie Investitionen in Personal, Marketing, Produktentwicklung und den Warenbestand. Trotz der positiven Planung befindet sich die Lions at Work GmbH nun im Insolvenzverfahren.

Verstehen des Insolvenzverfahrens

Ein Insolvenzverfahren wie im Fall der Lions at Work GmbH wird bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Für Anleger einer solchen nachrangigen Darlehensanlage bedeutet dies, dass die Rückzahlung ihres eingesetzten Kapitals unsicher ist. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wurden Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden.

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Mögliche Fallstricke bei nachrangigen Darlehen

Nachrangige Darlehen bergen generell höhere Risiken, da sie im Falle einer Insolvenz erst nach der Befriedigung aller vorrangigen Gläubiger berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass das Risiko eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals besteht. Auch wenn der Erlös aus laufendem Geschäftsbetrieb als Einnahmequelle angeführt wurde, so hängt die Rückzahlungsfähigkeit stark von der wirtschaftlichen Performance des Unternehmens ab.

Risiken bei Crowd-Investing und Private Equity

Crowd-Investing und Private Equity bieten zwar die Chance auf überdurchschnittliche Renditen, allerdings sind sie auch mit erheblichen Risiken verknüpft. Besonders im Fall von Insolvenzverfahren kann es für Anleger schwierig werden, ihr eingesetztes Kapital zurück zu erhalten.

CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung

Die Kanzlei CDR Legal steht Anlegern bei rechtlichen Fragen umfassend zur Seite. Nicht nur im Falle von conmoto, sondern auch in anderen Fällen des Bank- und Kapitalmarktrechts konnte die Kanzlei bereits zahlreichen Privatanlegern unterstützen. Ratsuchende, die eine eingehende Beratung wünschen, können gerne ein kostenloses Erstgespräch mit der Kanzleiinhaberin Frau Ruppel (LL.M.) vereinbaren.