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EN Storage 7% Inhaber-Teilschuldverschreibung
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Überblick über die EN Storage 7% Inhaber-Teilschuldverschreibung
Die EN Storage 7% Inhaber-Teilschuldverschreibung diente der Finanzierung der Geschäftstätigkeiten der EN Storage GmbH, einschließlich der Finanzierung und Refinanzierung von Storage-Systemen. Das Hauptziel war die Schaffung zusätzlicher Speicherkapazitäten für bestehende sowie neue Kunden, finanziert durch die Einnahmen aus der laufenden Geschäftstätigkeit.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
CDR Legal ist Ihre Kanzlei im Bank-, Erb-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht. Sie erhalten bei uns eine Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Als "Ihre Anwälte für Ihre Finanzen" steht für uns Ihr wirtschaftliches Interesse an erster Stelle.Weiterlesen
Risiken bei Schuldverschreibungen
Schuldverschreibungen sind bei Privatanlegern aufgrund ihres vermeintlich festen Zinsertrags beliebt. Jedoch bergen sie Risiken, wie das aktuelle Insolvenzverfahren der EN Storage GmbH zeigt. Wichtige Risikofaktoren bei solchen Investments beinhalten unter anderem die Bonität des Emittenten und dessen Fähigkeit, Zins- und Tilgungszahlungen nachzukommen.
Mögliche Fallstricke und Konsequenzen des Insolvenzverfahrens
Bei einem Insolvenzverfahren, wie es jetzt bei der EN Storage GmbH der Fall ist, stehen Anleger vor großen Unsicherheiten. Ihre Forderungen können in Abhängigkeit von der Insolvenzquote ganz oder teilweise verloren gehen. Darüber hinaus können bereits ausgezahlte Erträge unter Umständen zurückgefordert werden.
Strategien für Anleger im Insolvenzfall
Anleger sollten ihre rechtliche Situation genau analysieren und mögliche Handlungsoptionen prüfen. Das kann von der Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren bis hin zur Prüfung möglicher Haftungsansprüche gegenüber Dritten reichen.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Die Kanzlei CDR Legal, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, bietet betroffenen Privatanlegern eine kostenlose Erstberatung an. Mit langjähriger Erfahrung hat CDR Legal bereits mehreren Hundert geschädigten Privatanlegern in ähnlichen Fällen geholfen. Bei rechtlichen Fragen steht Ihnen Frau Ruppel (LL.M.) gerne für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.