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Große Stadtgutgasse 19
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Einblick in das Projekt Große Stadtgutgasse 19
Die Liegenschaft an der Großen Stadtgutgasse 19, ehemals das Hotel Franzenhof, steht für ein ambitioniertes Immobilienprojekt in Wien. Mit einer Gesamtinvestition von 8,715 Mio. Euro, darunter 7,170 Mio. Euro Fremdkapital und 1,000 Mio. Euro durch Crowdinvesting, plant die EL-CO GSG Projektentwicklungs GmbH eine umfassende Sanierung und Erweiterung dieser historischen Immobilie. Die Finanzierung grenzt sich durch den Einsatz eines Nachrangdarlehens ab.
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Mögliche Fallstricke bei Nachrangdarlehen
Nachrangdarlehen sind eine beliebte Finanzierungsform bei Crowdfunding-Projekten, insbesondere im Immobilienbereich. Sie bieten Investoren die Chance auf attraktive Renditen, bergen jedoch auch Risiken. Ein wesentlicher Punkt ist die nachrangige Behandlung im Insolvenzfall, was bedeutet, dass andere Gläubiger vorrangig bedient werden. Zudem sind Informations- und Mitspracherechte oftmals eingeschränkt.
Die Bedeutung gründlicher Due Diligence
Ein kritischer Aspekt für Anleger ist es, die Due Diligence, also die sorgfältige Prüfung der Investition, ernst zu nehmen. Hierbei geht es nicht nur um die Bewertung der Immobilie selbst, sondern auch um die finanzielle Stabilität des Emittenten und die Marktbedingungen. Bei Projekten wie der Großen Stadtgutgasse 19 ist es entscheidend, alle Faktoren, einschließlich des Fremdkapitals und des geplanten Verkaufs der Wohneinheiten, zu berücksichtigen.
Wie Anleger vorgehen können
Angesichts der aktuellen Leistungsstörung stehen Anleger vor Herausforderungen. Wichtig ist es, die Entwicklung des Projekts aufmerksam zu verfolgen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Insbesondere bei Nachrangdarlehen kann eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den möglichen Szenarien entscheidend sein.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Die Kanzlei CDR Legal steht Privatanlegern bei Fragen rund um das Bank- und Kapitalmarktrecht zur Seite. Mit langjähriger Erfahrung in der Branche und zahlreichen erfolgreich betreuten Fällen bieten wir eine fundierte Ersteinschätzung für Ihre individuelle Situation an. Ratsuchende können gerne ein kostenloses Erstgespräch mit der Kanzleiinhaberin Frau Ruppel (LL.M.) vereinbaren.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.