Ein Überblick über Hansapark Nürnberg

Die Hansapark Finance GmbH engagierte sich mit dem Projekt „Quartier Hansapark“, das die Errichtung von mehreren Immobilien umfasste, in Nürnberg. Dieses Vorhaben, finanziert über eine Schuldverschreibung nicht nachrangig nach WpHG, bot Anlegern die Möglichkeit, in ein umfassendes Bauvorhaben zu investieren. Mit dem Platzierungsvolumen von 10,4 Mio. Euro und der Fremdfinanzierung durch Kreditinstitute sah das Vorhaben eine attraktive Entwicklung für Anleger vor.

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Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität

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Die Herausforderungen bei Immobilienfinanzierungen

Die Investition in großangelegte Immobilienprojekte birgt verschiedene Risiken. Zu den üblichen Fallstricken zählt die Abhängigkeit von der Marktentwicklung, Bauverzögerungen oder auch Veränderungen in der Baufinanzierung. Insbesondere die Korrelation mit dem Immobilienmarkt kann die Rentabilität solcher Investitionen stark beeinflussen.

Das Insolvenzverfahren der Hansapark Finance GmbH

Die Hansapark Finance GmbH musste aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ein Insolvenzverfahren einleiten. Dabei wird die Eigenverwaltung angeordnet, was bedeutet, dass das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters weiterarbeiten und versuchen kann, eine Lösung für die Gläubiger zu finden. Für Anleger ergibt sich aus dem Insolvenzverfahren die Möglichkeit, ihre Forderungen geltend zu machen.

Mögliche Folgen für Anleger

Anleger stehen oft vor der Herausforderung, ihre Investition und möglichen Rückforderungen in solchen Insolvenzsituationen zu bewältigen. Die Teilnahme am Insolvenzverfahren und die Anmeldung der Forderungen sind essentielle Schritte. Dabei ist fachkundiger Rat oft unerlässlich, um die eigenen Ansprüche angemessen zu vertreten.

CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung

Die Kanzlei CDR Legal ist seit Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und hat bereits mehreren hundert Geschädigten Privatanlegern geholfen. Wir bieten Privatanlegern, die in der Hansapark Finance GmbH investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an, um eine individuelle Einschätzung der Situation zu geben. Ratsuchende können ein kostenloses Erstgespräch mit der Kanzleiinhaberin Fr. Ruppel (LL.M.) vereinbaren.