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Hochstraße 4, Pfaffenhofen bei München
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Projektbeschreibung
Das Investment in die Hochstraße 4, Pfaffenhofen bezog sich auf die Renovierung und Sanierung eines Wohngebäudes aus dem Jahr 1990. Ziel war es, bestehende Wohn- und Gewerbeeinheiten auf insgesamt drei Etagen zu modernisieren oder in Wohneinheiten umzuwandeln. Die besondere Herausforderung hierbei lag in der Umgestaltung von 11 Gewerbeeinheiten in Wohnraum. Ein weiterer Aspekt des Projekts war die Revitalisierung von derzeit leerstehenden Einheiten, um neue Wohnräume zu schaffen.
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Anlageart: Nachrangdarlehen
Die Finanzierung des Projektes erfolgte über ein Nachrangdarlehen. Diese Anlageform bietet höhere Zinsen im Vergleich zu herkömmlichen Anlageprodukten, birgt jedoch auch spezifische Risiken. Im Falle einer Insolvenz des Emittenten, wie hier geschehen, stehen Nachrangdarlehen in der Rückzahlungshierarchie hinter anderen Forderungen, was das Ausfallrisiko für Anleger erhöht.
Risiken bei Immobilien-Crowdinvesting
Weitere Risiken bei Immobilien-Crowdinvesting-Projekten wie der Hochstraße 4 beinhalten u.a. die Marktentwicklung, Verzögerungen in der Bauphase oder unvorhergesehene Kostensteigerungen. Diese Faktoren können die Rentabilität des Projekts negativ beeinflussen, was letztendlich auch auf die Investoren zurückfällt.
Mögliche Auswirkungen des Insolvenzverfahrens
Durch die Insolvenz der PRIMUS Concept Grundbesitz Pfaffenhofen GmbH & Co KG stehen Anleger nun vor der Herausforderung, ihre Investition und mögliche Auswege zu bewerten. Insbesondere, da Nachrangdarlehen bei Insolvenzverfahren nur nachrangig bedient werden, ist die Rechtslage komplex und verlangt nach fachkundiger Beratung.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Die Kanzlei CDR Legal hat langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und konnte bereits Hunderten von betroffenen Privatanlegern helfen. Bei Fragen zur Ihrer Investition in die Hochstraße 4 oder anderen Anlageprodukten, bietet Frau Ruppel (LL.M.) als Kanzleiinhaberin ein kostenloses Erstgespräch an. Nutzen Sie die Chance, sich umfassend über Ihre Möglichkeiten zu informieren.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.