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Individuelle Automationstechnik für die Industrie 4.0
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Einleitung
Die Investition in "Individuelle Automationstechnik für die Industrie 4.0" von der tectomove GmbH, die nun im Insolvenzverfahren steht, war für viele Anleger eine zukunftsträchtige Option in ein dynamisches Feld der Technik. Der Emittent verfolgte das Ziel, in der Planung, Entwicklung, Konstruktion, und Herstellung von technischen Erzeugnissen, besonders im Bereich des Sondermaschinenbaus, innovative Lösungen zu bieten. Diese branchenweite Nachfrage sowie die erwarteten Erlöse aus dem Geschäftsbetrieb schienen ein stabiles Fundament für das Investment zu bilden.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
CDR Legal ist Ihre Kanzlei im Bank-, Erb-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht. Sie erhalten bei uns eine Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Als "Ihre Anwälte für Ihre Finanzen" steht für uns Ihr wirtschaftliches Interesse an erster Stelle.Weiterlesen
Mögliche Fallstricke von Nachrangdarlehen und Crowd-Investing
Bei dieser Finanzierungsform, die als Nachrangdarlehen mit einem Investitionsmix aus Crowd-Investing und Private-Equity-Elementen konzipiert war, existieren spezifische Risiken. Als Nachrangdarlehen werden Anleger im Falle einer Insolvenz erst nach den bevorrechtigten Forderungen bedient, was die Risiken eines teilweisen oder totalen Kapitalverlustes erhöht. Bei Crowd-Investing-Projekten hängt der Erfolg stark von der Geschäftsleitung und der Entwicklung des Unternehmens ab, wodurch das Investitionsrisiko im Vergleich zu traditionelleren Anlagen erhöht ist.
Verständnis der Insolvenzrisiken
Trotz sorgfältiger Planung und initial vielversprechender Aussichten geriet die tectomove GmbH in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die schließlich zum Insolvenzverfahren führten. Im Zuge dessen stehen Anleger vor der Unsicherheit, ob und in welcher Höhe Rückzahlungen erfolgen. Das Verfahren legt offen, dass Anleger mit Rangrücktritt klare finanzielle Nachteile gegenüber anderen Gläubigergruppen haben.
Anlageoptionen im Insolvenzfall prüfen
Anleger sollten aktiv bleiben und sich über ihre Rechte und Möglichkeiten im Insolvenzfall informieren. Es kann sinnvoll sein, juristische Expertise einzuholen, um die eigene Position zu stärken und mögliche Ansprüche geltend zu machen. Wichtig ist, sich mit der aktuellen Situation auseinanderzusetzen und proaktiv zu handeln.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Als Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht steht die Kanzlei CDR Legal betroffenen Anlegern zur Seite. Seit Jahren helfen wir geschädigten Privatanlegern, ihre Rechte zu wahren und unterstützen mit kompetentem Rat. Ratsuchenden bieten wir gerne ein kostenloses Erstgespräch mit Frau Ruppel (LL.M.), die umfangreiche Erfahrungen in ähnlichen Fällen aufweist, an. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich professionell beraten zu lassen, um Ihre Optionen im Rahmen dieses Insolvenzverfahrens bestmöglich zu evaluieren.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.