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Lizza Low Carb Pizza
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Grundlagen der Investition
Investoren haben in die Lizza GmbH durch Nachrangdarlehen investiert, welches insbesondere die Entwicklung neuer Produkte, wie zum Beispiel Tiefkühlpizzen, und die Ablösung eines hochverzinsten Nachrangdarlehens umfasste. Diese finanziellen Mittel sollten auch zur Deckung der Transaktionskosten und zur Warenvorfinanzierung dienen, mit der Erwartung, dass Einnahmen aus dem laufenden Betrieb fließen.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
CDR Legal ist Ihre Kanzlei im Bank-, Erb-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht. Sie erhalten bei uns eine Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Als "Ihre Anwälte für Ihre Finanzen" steht für uns Ihr wirtschaftliches Interesse an erster Stelle.Weiterlesen
Insolvenzverfahren der Lizza GmbH
Mit dem Aktenzeichen 8 IN 157/23 wurde über das Vermögen der Lizza GmbH ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Wesentliche Aspekte sind die eingeschränkte Verfügungsgewalt der Lizza GmbH und die Rolle des vorläufigen Insolvenzverwalters, der jetzt die Kontrolle über die Finanzen hat.
Typische Fallstricke bei Nachrangdarlehen
Nachrangdarlehen sind für Anleger mit einigen Risiken verbunden. Zum einen steht dieses Kapital in der Insolvenzmasse hinter den Forderungen regulärer Gläubiger zurück, was eine Rückzahlungsgefährdung mit sich bringt. Zum anderen sind diese Anlagen häufig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens abhängig, die sich negativ entfalten kann.
Potentielle Auswirkungen für Anleger
Anleger müssen nun mit der Unsicherheit leben, ob und in welchem Umfang ihre Investitionen zurückgezahlt werden können. Abhängig von der Entwicklung des Insolvenzverfahrens könnten Anleger mit teilweisen oder vollständigen Verlusten konfrontiert sein.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Anleger, die von der aktuellen Insolvenz der Lizza GmbH betroffen sind, sollten ihre Situation nicht unterschätzen. Die Kanzlei CDR Legal bietet eine kostenlose Erstberatung an, um Privatanlegern bei der Einschätzung ihrer rechtlichen Optionen zur Seite zu stehen. Mit langjähriger Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht hat die Kanzlei bereits in zahlreichen Fällen Privatanlegern erfolgreich unterstützt.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.