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Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Einführung
Das Investment in das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) durch die MVZ Prometheus GmbH zielt darauf ab, zwei etablierte Praxen in den Fachbereichen Radiologie und Nuklearmedizin zu übernehmen und zu betreiben. Ursprünglich finanziert durch Nachrangdarlehen über eine Crowd-Investing-Plattform, befindet sich das Projekt derzeit in einer leistungsgestörten Phase, da zwei geplante Zahlungen nicht termingerecht erfolgen konnten.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
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Verständnis von Nachrangdarlehen
Nachrangdarlehen stellen eine spezielle Form der Anlage dar, bei der die Forderungen der Anleger im Insolvenzfall nachrangig behandelt werden. Dies erhöht das Risiko für den Anleger, insbesondere wenn das Projekt, wie im aktuellen Fall des MVZ, finanzielle Schwierigkeiten erlebt.
Risiken und typische Fallstricke
Ein Risiko bei Nachrangdarlehen ist die Gefahr, dass die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals durch den Nachrang gegenüber anderen Verbindlichkeiten des Emittenten verzögert oder im schlimmsten Fall nicht möglich ist. Zudem können unvorhergesehene Herausforderungen bei der Projektumsetzung, wie in diesem Fall die Verzögerung des Betriebsstarts, zu Liquiditätsengpässen führen.
Betrachtung der aktuellen Situation
Die MVZ Prometheus GmbH hat aktuell noch keine Einnahmen generiert, da das Vorhaben der Zusammenführung und des Betriebs der Praxen noch nicht begonnen hat. Dies hat zu den Zahlungsverzögen geführt, die viele Anleger besorgt machen. Die Zukunft des Projektes hängt nun stark von der Fähigkeit des Managements ab, die angekündigten Maßnahmen zur Liquiditätssicherung umzusetzen.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Die Kanzlei CDR Legal hat jahrelange Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und konnte bereits mehreren Hundert geschädigten Privatanlegern helfen. Bei Fragen zu Ihrer Investition im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) bieten wir Ihnen gerne ein kostenloses Erstgespräch mit der Kanzleiinhaberin Fr. Ruppel (LL.M.) an.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.