Einleitung

Die mycs GmbH verfolgte mit einem starken Fokus auf Technologie und Individualisierung das Ziel, ihren Marktanteil im Bereich der maßgefertigten Wohnmöbel zu erweitern. Durch Investments sollte vor allem in den Ausbau des Online-Shops, Software, Marketinginitiativen und die Warenlagerung investiert werden. Hierbei setzte man auf die Finanzierungsform des Nachrangdarlehens über die Kapilendo-Plattform, welches zahlreiche Privatanleger ansprach.

Kanzlei CDR Legal

Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität

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Das Insolvenzverfahren der mycs GmbH

Leider musste für die mycs GmbH ein Insolvenzverfahren gemäß Aktenzeichen 36m IN 1257/24 am Amtsgericht Charlottenburg eröffnet werden. Dies stellt Anleger nun vor unerwartete Herausforderungen, insbesondere wenn man die spezifischen Risiken von Nachrangdarlehen betrachtet.

Risiken von Nachrangdarlehen als Anlageart

Nachrangdarlehen sind dafür bekannt, dass sie Anlegern im Falle einer Insolvenz nur nachrangige Ansprüche auf Rückzahlung bieten. Das bedeutet, dass andere Forderungen zuerst bedient werden und erst danach die Gläubiger von Nachrangdarlehen berücksichtigt werden. Dies kann zu teilweisem oder vollständigem Verlust des investierten Kapitals führen.

Möglichkeiten für betroffene Anleger

Für Anleger, die in 'Mit Technologie zu individuellen Traummöbeln' investiert haben, stellt sich nun die Frage, welche Schritte unternommen werden können. Eine mögliche Übernahme oder Restrukturierung mit nur 15% der ausstehenden Verbindlichkeiten kann den Wert des Investitions zunächst mindern, eröffnet jedoch auch neue Perspektiven.

CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung

Die Kanzlei CDR Legal steht Anlegern, die durch die Insolvenz der mycs GmbH betroffen sind, mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht ermöglicht es uns, Ihre Situation fundiert einzuschätzen und gemeinsam mit Ihnen mögliche Handlungsoptionen zu erörtern.

Die Kanzlei CDR Legal ist seit Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv und hat in vergleichbaren Fällen bereits mehreren Hundert geschädigten Privatanlegern geholfen. Bei rechtlichen Fragen rund um Ihre Investition in 'Mit Technologie zu individuellen Traummöbeln' können Sie ein kostenloses Erstgespräch mit der Kanzleiinhaberin Fr. Ruppel (LL.M.) vereinbaren.