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MT-Energie Biogas-Technologie
Rechtsanwältin
Ziel der Genussrechtsemission der MT-Energie Biogas-Technologie war es, durch Darlehensgewährungen an Gesellschaften der MT-Gruppe Investitionen in der gesamten Wertschöpfungskette im Bereich der Bio-Energie zu finanzieren. Privatanleger, die sich mittels Genussrechten an dieser Investition beteiligten, sind nun von dem Insolvenzverfahren der MT-Kapital GmbH betroffen.
Inhalte des Artikels
Verständnis von Genussrechten in der Praxis
Genussrechte sind eine Form der Unternehmensfinanzierung, die Anlegern Gewinnbeteiligungen ohne Stimmrecht oder Einfluss auf das Unternehmensmanagement bietet. Sie sind risikoreich, da im Falle einer Insolvenz Genussrechtsinhaber oft erst nach den regulären Gläubigern bedient werden.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
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Insolvenzverfahren und Anleger
Beim Insolvenzverfahren der MT-Kapital GmbH müssen Anleger mit der Rückforderung bereits gezahlter Ausschüttungen und dem Verlust des investierten Kapitals rechnen. Dies resultiert aus der nachrangigen Bedienung der Genussrechtsinhaber.
Mögliche Konsequenzen und Handlungsstrategien
Für Anleger ist es wichtig, ihre rechtliche Position genau zu kennen und mögliche Schritte frühzeitig zu prüfen. Dies beinhaltet die Einsicht in Vertragsunterlagen und die Bewertung des eigenen Investitionsstatus im Rahmen des Insolvenzverfahrens.
Risiken bei Investments in Bio-Energie
Investments in den Bereich Bio-Energie bergen spezifische Risiken, wie volatilitätsanfällige Marktpreise, technologische Entwicklungen und politische Rahmenbedingungen, die sich auf die Rendite auswirken können.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Die Kanzlei CDR Legal, erfahren im Bank- und Kapitalmarktrecht, hat bereits vielen Privatanlegern geholfen, die von negativen Entwicklungen ihrer Investments betroffen waren. Für eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall im Zusammenhang mit der MT-Energie Biogas-Technologie und dem Insolvenzverfahren der MT-Kapital GmbH bietet die Kanzlei ein kostenloses Erstgespräch mit der Kanzleiinhaberin Fr. Ruppel (LL.M.) an.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.