Ziel der Genussrechtsemission der MT-Energie Biogas-Technologie war es, durch Darlehensgewährungen an Gesellschaften der MT-Gruppe Investitionen in der gesamten Wertschöpfungskette im Bereich der Bio-Energie zu finanzieren. Privatanleger, die sich mittels Genussrechten an dieser Investition beteiligten, sind nun von dem Insolvenzverfahren der MT-Kapital GmbH betroffen.

Verständnis von Genussrechten in der Praxis

Genussrechte sind eine Form der Unternehmensfinanzierung, die Anlegern Gewinnbeteiligungen ohne Stimmrecht oder Einfluss auf das Unternehmensmanagement bietet. Sie sind risikoreich, da im Falle einer Insolvenz Genussrechtsinhaber oft erst nach den regulären Gläubigern bedient werden.

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Insolvenzverfahren und Anleger

Beim Insolvenzverfahren der MT-Kapital GmbH müssen Anleger mit der Rückforderung bereits gezahlter Ausschüttungen und dem Verlust des investierten Kapitals rechnen. Dies resultiert aus der nachrangigen Bedienung der Genussrechtsinhaber.

Mögliche Konsequenzen und Handlungsstrategien

Für Anleger ist es wichtig, ihre rechtliche Position genau zu kennen und mögliche Schritte frühzeitig zu prüfen. Dies beinhaltet die Einsicht in Vertragsunterlagen und die Bewertung des eigenen Investitionsstatus im Rahmen des Insolvenzverfahrens.

Risiken bei Investments in Bio-Energie

Investments in den Bereich Bio-Energie bergen spezifische Risiken, wie volatilitätsanfällige Marktpreise, technologische Entwicklungen und politische Rahmenbedingungen, die sich auf die Rendite auswirken können.

CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung

Die Kanzlei CDR Legal, erfahren im Bank- und Kapitalmarktrecht, hat bereits vielen Privatanlegern geholfen, die von negativen Entwicklungen ihrer Investments betroffen waren. Für eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall im Zusammenhang mit der MT-Energie Biogas-Technologie und dem Insolvenzverfahren der MT-Kapital GmbH bietet die Kanzlei ein kostenloses Erstgespräch mit der Kanzleiinhaberin Fr. Ruppel (LL.M.) an.