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Office in der Ottostraße
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Überblick über die Anlage
Die Anlage 'Office in der Ottostraße' involviert ein modernisiertes Bürogebäude in München, gehalten von der Projektgesellschaft Omega Grundbesitz GmbH, Teil der Omega AG Unternehmensgruppe. Mit einer Gesamtfläche der Beteiligung von ca. 686 qm aus 6.695 Miteigentumsanteilen und einer vollständigen Vermietung an Unternehmen der Omega AG, wirkt diese Anlage zunächst als solide Investition. Die Immobilie wurde im Jahr 2017 erworben und modernisiert. Die Finanzierung des Projekts wurde teilweise durch eine Umschuldung realisiert.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
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Einblick in die Leistungsstörung
Die Anlage ist momentan als leistungsgestört klassifiziert, was bedeutet, dass geplante Rückzahlungen an Investoren nicht termingerecht erfolgen konnten. Dies ist eine Situation, die für Privatanleger Unsicherheit mit sich bringt und die Notwendigkeit unterstreicht, ein klares Verständnis der eigenen Rechte und möglicher nächster Schritte zu haben.
Typische Fallstricke bei Immobilien-Crowdinvesting
Bei Immobilien-Crowdinvesting Projekten wie dem 'Office in der Ottostraße' begegnen Anleger verschiedenen Fallstricken. Dazu gehören Risiken wie unerwartete Verzögerungen bei der Projektentwicklung, Änderungen in der Marktlage, oder auch die Insolvenz von beteiligten Unternehmen wie hier der Projektentwickler Omega AG. Neben Marktrisiken können auch strukturelle Risiken, wie eine unklare rechtliche Situation oder Verzögerungen bei Genehmigungsverfahren, Anleger betreffen.
Umgang mit der aktuellen Situation
Anleger sollten sich nicht scheuen, ihre möglichen Handlungsoptionen zu prüfen. Hierbei ist es besonders wichtig, alle verfügbaren Informationen über die Anlage und den aktuellen Status genau zu analysieren und rechtliche Beratung in Betracht zu ziehen, um finanzielle Risiken einzuschätzen und möglichst zu minimieren.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Die Kanzlei CDR Legal ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und hat in der Vergangenheit bereits hunderten von Privatanlegern bei der Bewältigung ähnlicher Herausforderungen geholfen. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung an, um Ihr Anliegen zu besprechen und eine erste Einschätzung Ihrer situation zu geben. Ratsuchende können gerne ein kostenloses Erstgespräch mit der Kanzleiinhaberin Fr. Ruppel (LL.M.) vereinbaren.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.