Sind Sie Opfer einer betrügerischen Phishing-Attacke geworden? Wurde Ihr Postbank Konto gehackt? Um Ihr Geld zurück zu bekommen, sollten Sie handeln: Melden Sie den Vorfall der Postbank, stellen Sie Anzeige bei der Polizei und lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. 

In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihren Fall und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die Postbank.

Beispiele: Ausgewählte Erfolgsberichte und Gerichtsurteile zu Betrugsfällen, die CDR Legal in den vergangenen Monaten erstritten hat, finden Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer wieder wenden sich Mandanten an uns, weil sie Opfer von Online Banking Betrug geworden sind
  • Mit einer betrügerischen Postbank Phishing-Attacke z.B. per E-Mail oder über die Best Sign App kommen Betrüger an Ihre Daten und hacken Ihr Postbank Konto
  • Sind Sie Opfer von einer Phishing-Attacke geworden, sollten Sie den Vorfall Ihrer Bank melden und eine Anzeige bei der Polizei stellen
  • Im Betrugsfall muss die Bank nach dem Gesetz Schadensersatz leisten und das Geld zurück zahlen
  • Verwehrt die Postbank die Schadensregulierung, sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen

Was bedeutet Postbank Phishing?

Haben sich Betrüger durch eine gefälschte E-Mail Zugriff zu Ihrem Postbank Konto verschafft? Das Phishing ist bei der Postbank, aber auch bei der Sparkasse und jeder anderen Bank eine gängige Betrugsmasche. Immer wieder benötigen unsere Mandaten Unterstützung, weil sie durch gefälschte SMS, E-Mails, QR-Codes oder Anrufe Opfer von Online Banking Betrug geworden sind. 

Die Fake-Mails und auch SMS sehen dabei meistens täuschend echt aus. Unter einem Vorwand bringen Betrüger Sie dazu, Ihre Kundendaten auf einer gefälschten Website einzugeben oder Aktivierungscodes freizugeben.

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Klären Sie in kurzer Zeit, welche nächsten Schritte Sie unternehmen sollten und wie Ihre Chancen in Ihrem individuellen Fall stehen.

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Gibt es, wenn Postbank Konto gehackt, Geld zurück?

Sind Sie von einer Postbank Phishing-Attacke betroffen? Sperren Sie als erstes Ihr Online Banking Konto und melden den Vorfall der Postbank.

Das ist besonders wichtig, da die Bank im Betrugsfall nach dem Gesetz Schadensersatz leisten muss. Rechtliche Grundlage hierfür ist der Paragraph 675u BGB. Danach ist ein Kreditinstitut für missbräuchliche Transaktionen verantwortlich, die nicht von Verfügungsberechtigten bzw. Kontoinhabern autorisiert wurden.

Als nicht autorisiert gilt ein Zahlungsvorgang, wenn die Transaktion nicht wissentlich und willentlich von dem Kontoinhaber oder einer verfügungsberechtigten Person freigegeben wurde. Das gilt auch dann, wenn es den Betrügern durch Ihre Mithilfe gelungen ist, die Überweisung durchzuführen, z.B. durch die Freigabe der BestSign App.

Fordern Sie also von Ihrer Bank das Geld zurück, das Sie durch den Online-Banking Betrug verloren haben. Bleibt die Gutschrift aus, schalten Sie einen Rechtsanwalt ein, um das Geld einzufordern. 

(Mandantin eines Online Banking Betrugs)

Haftet die Postbank für den Schaden?

Die Postbank Bank muss auch dann Schadensersatz leisten, falls sie ihre vertraglichen Nebenpflichten verletzt hat. Dies sind hauptsächlich Maßnahmen zur Schadensminimierung, die möglicherweise nicht in ausreichendem Umfang getroffen wurden. Sie selbst bleiben nur dann auf dem entstandenen Schaden sitzen, wenn die Bank Ihnen ein grob fahrlässiges Verhalten nachweisen kann. 

Als betroffener Kontoinhaber dürfen Sie Ihre Sorgfaltspflichten nicht verletzen. Beim Online-Banking handeln Sie grob fahrlässig, wenn Sie die im Zahlungsverkehr erforderliche Sorgfalt in schwerem Maße verletzen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie Ihre Zugangsdaten zum Online-Banking telefonisch oder per E-Mail an eine fremde Person weitergeben. Die Beweislast über die Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten liegt in einem erste Schritt bei der Bank (§ 675l BGB). Erst wenn diese nachgewiesen hat, dass es nicht anders sein kann, als dass Sie die Daten weiter gegeben haben, müssen Sie darlegen, dass Sie das nicht zu vertreten haben.

Mitverschulden der Bank

Sollte die Postbank Ihr Verhalten als grob fahrlässig einstufen, so kann der Bank unter Umständen ein Mitverschulden nachgewiesen wird. Je nach Schweregrad haftet die Bank für einen Teil oder auch den gesamten Schaden. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Sie den Betrug rechtzeitig gemeldet haben, die Bank dennoch die Überweisung ausführt.

Ich bin Betrugsopfer - was muss ich tun?

Haben Sie Ihr Konto sperren lassen und den Vorfall der Postbank gemeldet? Dann sollten Sie im nächsten Schritt eine Anzeige bei der Polizei machen.

Dokumentieren Sie zudem alles, was Sie von dem Phishing-Angriff haben, z.B. die Fake-SMS oder E-Mails. Erstellen Sie Kopien. Ein Gedächtnisprotokoll hilft Ihnen dabei, den betrügerischen Anruf zu dokumentieren, über den Sie unwissenschaftlich Daten weitergegeben haben.

Online Banking Betrugsfall: Wir stehen für unsere Mandanten ein

Online Banking Betrugsfälle, die wir vertreten, zeigen: Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Sie Opfer von einem Online Banking Betrug geworden sind und Ihre Bank den Schaden nicht ersetzen möchte. Schalten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt ein, der Ihnen bei der Einforderung Ihrer Rechte zur Seite steht.

Unser Mandant wurde Opfer eines Phishing-Angriffs, bei dem Betrüger durch die Registrierung eines neuen Geräts der Best-Sign App knapp 27.000 € von seinem Konto stahlen. Sie führten unautorisierte Überweisungen durch, liquidierten Wertpapiere und änderten die Online-Banking-PIN. Der Betrug blieb zunächst unbemerkt und wurde erst nach Wochen entdeckt. 

Als unser Mandant eine Erstattung von der Bank forderte, verweigerte sie die Rückzahlung und argumentiere, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt habe.

Wir reichten eine Klage auf Grundlage des § 675u BGB ein. Dieser Paragraph regelt, dass eine Bank grundsätzlich für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge haften muss. Entscheidend war auch § 675v BGB, der besagt, dass ein Kunde nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet.

Noch bevor es zu einem Gerichtstermin kam, erkannte die Bank den Anspruch des Kunden an und erstattete den vollen Betrag einschließlich Anwalts- und Verfahrenskosten.

Weitere Erfolge, die wir für unsere Mandanten erzielen konnten, finden Sie auch in diesem Artikel.

Wie sieht Postbank Phishing in der Praxis aus?

Es gibt schon lange nicht mehr nur den klassischen Betrugsversuch, die Methoden der Täter sind auch bei der Postbank Betrugsmasche mittlerweile relativ vielfältig. Dies betrifft insbesondere verschiedene Kommunikationswege, auf denen der Versuch erfolgt, das Phishing durchzuführen. Nach wie vor ist es allerdings am häufigsten eine betrügerische E-Mail, die an Sie und andere Geschädigte versendet wird.

Darin enthalten ist ein Link, den Sie von Ihrem Gerät aus anklicken sollen. Gehen Sie dieser Aufforderung nach, landen Sie auf einer gefälschten Webseite. Geben Sie dort nun Ihre Kontodaten ein, haben die Betrüger das Ziel erreicht.

Weitere Postbank Phishing Methoden sind zum Beispiel:

  • Link innerhalb einer SMS oder WhatsApp Nachricht
  • Erstellen einer gefälschten Webseite, in der beispielsweise nur ein Buchstabe von der Original-Webseite abweicht (Fehler ist kaum zu erkennen)
  • Schadprogramme, insbesondere Trojaner und Viren
  • Anruf angeblicher Bank- oder Microsoft-Mitarbeiter mit der Bitte um PIN oder TAN Nummern
  • Anschreiben per Post mit z.B. einem QR-Code

Die Postbank warnt zudem in letzter Zeit vor professionellen betrügerischen Anrufen, auch im Zusammenhang mit der Postbank BestSign-App. Betrüger rufen mit einer manipulierten Rufnummer an und geben sich als Postbank-Mitarbeiter aus, um Zugriff auf Ihr Konto zu erlangen. Dabei behauptet er, dass der Sicherheitsstandard des Online-Bankings angepasst werden müssen. So ist ein Datenabgleich notwendig, den Sie mit einer TAN bestätigen sollen.

Eine weitere alternative Vorgehensweise ist, dass die Betrüger ohne Ihr Wissen ein neues Legitimierungsverfahren anlegen. In dem betrügerischen Anruf wird dazu aufgefordert, dieses Verfahren über die BestSign-App zu bestätigen oder einen Freischaltcode weiterzugehen. Dadurch richten sich die Betrüger die BestSign-App auf ihrem eigenen Konto ein.

Phishing durch Postbank BestSign-App

Der Online Banking Betrug bei der Postbank bezieht sich somit auch auf die eigene BestSign-App. Um eine Transaktion tätigen zu können, ist eine 2-Faktor-Authentifizierung nötig. Haben Betrüger Zugriff auf Ihr Postbank Konto und wollen Geld überweisen, benötigen Sie die Freigabe in der BestSign-App.

Über eine gefälschte E-Mail oder einen Brief mit einem QR-Code werben sie mit angeblichen, neuen Sicherheitsfunktionen. Um diese zu aktivieren, sollen Sie den BestSign-Aktivierungsbrief hochladen. Dadurch soll angeblich sichergestellt werden, dass ausschließlich der Kontoinhaber Zugriff auf das Konto und dessen neue Funktionen hat. Über einen Link werden Sie direkt auf die betrügerische Seite geleitet, um ihre Daten/den Brief hochzuladen. Folgen Sie den Anweisungen, verfügen die Betrüger über alle benötigten Daten für einen Online Banking Betrug.

Haben die Betrüger durch das Postbank Phishing Zugriff auf Ihre BestSign-App, können sie so die App bei sich installieren und die Verbindung zu Ihrem Konto herstellen. Überweisungen von Ihrem Konto können somit auch mit der 2-Faktor-Authentifizierung getätigt werden.

Anzeichen für Postbank Phishing

Haben Sie schon einmal eine Fake E-Mail erhalten? Es lohnt es sich, auf bestimmte Anzeichen zu achten. Das gilt für Fake-SMS als auch für Fake-E-Mails und gefälschte Briefe mit Logo der Postbank:

  • Unpersönliche Ansprache (Ihr Name wird nicht genannt)
  • Abweichung der E-Mail-Absenderadresse vom Original
  • Rechtschreib- oder Grammatikfehler in SMS oder Mail
  • Inhalt der SMS oder E-Mail fordert Sie zum schnellen Handeln auf
  • Verbreitung von Angst, z.B. durch eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr

Manchmal gibt es allerdings keinerlei solcher Anzeichen, sodass viele Kunden die Phishing Attacke gar nicht erkennen.

Wie kann ich mich vor Phishing schützen?

Sie wollen sich vor Online Banking Betrug und Postbank Phishing schützen? Das sind unsere Tipps:

  • Öffnen Sie keine SPAM E-Mails oder SMS unbekannter Absender und antworten Sie nicht darauf
  • Achten Sie auf das Echtzeitzertifikat der Postbank-Webseite und greifen Sie auf Ihr Konto nur darüber zu
  • Kümmern Sie sich um ein tägliches Live-Update bei Ihrer Antiviren-Software
  • Achten Sie darauf, dass die Browser-Adresse der entsprechenden Webseite stets mit „HTTPS“ beginnt
  • Geben Sie Ihre Zugangsdaten wie PIN und TAN Nummern niemals bei Anrufen preis
  • Speichern Sie Ihre Zugangsdaten nicht auf dem PC oder Smartphone
  • Vergewissern Sie sich bei Anschreiben, E-Mails und Anrufen, ob sich hinter dem Absender tatsächlich Ihre Postbank verbirgt
  • Das Postbank BestSign-Verfahren muss nicht reaktiviert oder einem Update unterzogen werden
  • Genehmigen Sie niemals ein BestSign-Verfahren, wenn Sie es nicht selbst angefordert haben

Die Verbraucherzentrale kann in der Regel bei verschiedenen Anliegen, einschließlich Fragen zu Phishing Betrug, Unterstützung bieten und Sie über die Prävention aufklären.

Was tun bei Online Banking Betrug?

Laden Sie jetzt Ihre persönliche Checkliste herunter. Wenn sie Ihnen hilft, dann freuen wir uns über eine Bewertung hier oder rechts unten auf Ihrer Checkliste.

Zum Download

Postbank Konto gehackt: Geld zurück mit CDR Legal

Die Postbank muss den durch Phishing entstandenen Schaden ersetzen und, weil Ihr Postbank Konto gehackt wurde, Geld zurück erstatten. Dies gilt, sofern die Bank Ihnen keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann oder Sie ihre vertraglichen Nebenpflichten verletzt hat. Setzen Sie die Postbank von dem Schaden in Kenntnis und verlangen Sie schriftlich die Leistung von Schadensersatz durch die Postbank.

Sollte sich die Postbank weigern, Ihnen einen durch Online-Banking-Betrug entstandenen Schaden zu ersetzen, ist anwaltliche Unterstützung erforderlich.

Als Anwaltskanzlei für Bank- und Finanzrecht haben wir bereits eine Vielzahl von Phishing-Betroffenen erfolgreich vertreten. In einem kostenlosen Erstgespräch evaluieren wir Ihren Fall und geben Ihnen erste hilfreiche Ratschläge zum weiteren Vorgehen. Falls erforderlich stellen wir eine kostenlose Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung und unterstützen Sie zuverlässig und mit Nachdruck bei der Geltendmachung Ihrer Rechte bei der Postbank.

F.A.Q.

Wer haftet bei Online Banking Betrug?

Im Betrugsfall muss die Bank nach dem Gesetz Schadensersatz leisten und das Geld zurück zahlen. Verwehrt die Postbank die Schadensregulierung, sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

Was ist BestSign-Betrug?

BestSign-Betrug ist eine Form der Online-Kriminalität, bei der Betrüger die Postbank-App BestSign missbrauchen, um betrügerische Transaktionen durchzuführen. Sie sollten stets die Sicherheit Ihrer Online Banking Applikationen gewährleisten. Bei Verdacht oder Vorfällen kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank.

Was tun bei Betrug des Postbank-Kontos?

Handeln Sie sofort! Melden Sie den Vorfall der Postbank, stellen Sie Anzeige bei der Polizei und lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihren Fall und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die Postbank.

Wie schützt man Postbank Konto vor Betrug?

Aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung, überwachen Sie regelmäßig Ihre Kontobewegungen und melden Sie verdächtige Aktivitäten unverzüglich der Bank. Mit Wachsamkeit und Sicherheitsmaßnahmen können Sie Ihr Postbank Konto vor Betrug schützen.

Welche Ziele verfolgen die Täter beim Postbank Phishing?

Phishing ist eine Form des Internetbetrugs, bei dem die Täter versuchen, an persönliche Daten eines Nutzers zu gelangen, um beispielsweise Geldtransaktionen durchzuführen.

Wie sieht Postbank Phishing in der Praxis aus?

Phishing bei der Postbank offenbart sich oft durch unerwartete E-Mails oder Nachrichten, die Sie auffordern, vertrauliche Daten preiszugeben. Sie könnten aufgefordert werden, auf einen Link zu klicken oder persönliche Informationen einzugeben.

Kann ich verdächtige E-Mails an die Postbank melden?

Ja, Sie können verdächtige E-Mails definitiv an die Postbank melden. Die Bank bietet für solche Situationen spezielle Kontaktkanäle an. Ihre Wachsamkeit hilft dabei, Betrugsversuche zu verhindern.

Muss die Postbank den Schaden bei Betrug ersetzen?

Die Bank muss im Betrugsfall nach dem Gesetz Schadensersatz leisten. Rechtliche Grundlage hierfür ist der Paragraph 675u BGB. Danach ist ein Kreditinstitut für missbräuchliche Transaktionen verantwortlich, die nicht von Verfügungsberechtigten bzw. Kontoinhabern autorisiert wurden. Die Postbank Bank muss auch dann Schadensersatz leisten, falls sie ihre vertraglichen Nebenpflichten verletzt hat. Dies sind hauptsächlich Maßnahmen zur Schadensminimierung, die möglicherweise nicht in ausreichendem Umfang getroffen wurden. Sie selbst bleiben nur dann auf dem entstandenen Schaden sitzen, wenn die Bank Ihnen ein grob fahrlässiges Verhalten nachweisen kann.

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