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Panono
Rechtsanwältin
Die Panono GmbH, bekannt für die bahnbrechende Entwicklung der Panono Camera, einer 360° x 360°-Wurfkamera, hat zweifellos auf globaler Ebene Aufmerksamkeit erregt. Mit ihrer Crowdfundingkampagne, die Rekordzahlen erreichte, und einer herausragenden Rezeption in den Medien, schien das Berliner Unternehmen auf dem richtigen Weg zu sein, eine Erfolgsgeschichte ähnlich der von GoPro im Videobereich zu schreiben. Trotz dieser vielversprechenden Aussichten wurde für die Panono GmbH beim Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren eingeleitet.
Inhalte des Artikels
Fallstricke bei partiarischen Darlehen und Crowd-Investing
Partiarische Darlehen und Crowd-Investing Projekte bieten Anlegern die Möglichkeit, direkt in innovative Ideen und Unternehmen zu investieren. Allerdings bergen solche Anlagen auch Risiken. Zu den häufigen Fallstricken gehören eine unzureichende Diversifikation des Portfolios, das Fehlen von Sicherheiten und die Schwierigkeit, die zukünftige Marktfähigkeit der Innovationen einzuschätzen. Im Falle der Insolvenz des Emittenten befinden sich Anleger oft in einer schwierigen Lage, da sie direkt vom Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens abhängig sind.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
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Rechte der Anleger im Insolvenzfall
Im Falle einer Insolvenz, wie sie bei der Panono GmbH eintrat, haben Anleger bestimmte Rechte. Es ist wichtig, dass Anleger Ansprüche frühzeitig im Insolvenzverfahren anmelden. Die genaue Ausgestaltung der Rechte kann je nach den Bedingungen des partiarischen Darlehens variieren. Insofern ist fachkundiger Rat essenziell, um eine optimale Vertretung der eigenen Interessen zu gewährleisten.
Bedeutung der professionellen Beratung
Anleger, die in innovative Start-ups oder Produkte investieren, sollten sich stets der Risiken bewusst sein und gegebenenfalls rechtzeitig professionelle Beratung einholen. Eine detaillierte Analyse des Anlageobjekts sowie der Anlagebedingungen kann helfen, Risiken zu minimieren und im Falle von Schwierigkeiten bestmöglich agieren zu können.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Die Kanzlei CDR Legal hat sich auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und konnte bereits vielen geschädigten Privatanlegern helfen. Wenn Sie als Anleger der Panono GmbH rechtliche Unterstützung benötigen, bietet CDR Legal eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um mit der erfahrenen Kanzleiinhaberin Frau Ruppel (LL.M.) über Ihre Rechtsfragen zu sprechen und informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.