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Patentierte 3D-Kameratechnologie 2
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Überblick über die patentierte 3D-Kameratechnologie 2
Die Raytrix GmbH hat sich zum Ziel gesetzt, durch die Fortentwicklung ihrer 3D-Kameratechnologie in Bereichen wie der Robotik, der Medizin und dem Consumer-Bereich zu expandieren. Dies umfasst Investitionen in Personal, Produktentwicklung sowie Produktionsmittel und zielt auf eine Stärkung der Erlöse aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ab. Die Anlage, welche durch Crowd-Investing und Private Equity unterstützt wird, hat bis dato 867 Anleger angezogen, mit einem Platzierungsvolumen von 1 Million Euro.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
CDR Legal ist Ihre Kanzlei im Bank-, Erb-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht. Sie erhalten bei uns eine Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Als "Ihre Anwälte für Ihre Finanzen" steht für uns Ihr wirtschaftliches Interesse an erster Stelle.Weiterlesen
Verständnis von Nachrangdarlehen
Nachrangdarlehen bieten eine höhere Rendite, tragen aber auch ein erhöhtes Risiko. Sie stehen in der Rangfolge der Rückzahlungen hinter anderen Forderungen, was insbesondere in Leistungsstörungsszenarien relevant wird.
Potentielle Fallstricke bei der Investition
Die spezifische Anlageart birgt besondere Risiken. Dazu zählt das Risiko, dass im Falle einer geschäftlichen Schieflage des Emittenten, Nachranggläubiger erst nach Befriedigung höherrangiger Gläubiger bedient werden. Dies kann eine teilweise oder sogar vollständige Ausfall der Rückzahlung zur Folge haben. Zudem erfordert das spezialisierte Anlageobjekt eine genaue Due-Diligence-Prüfung hinsichtlich Marktchancen und -risiken.
Rechtlicher Rahmen und Unterstützungsangebote
Anleger sollten sich über die Besonderheiten von Nachrangdarlehen im Klaren sein und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Betracht ziehen, um ihre Rechte und Pflichten zu verstehen. Speziell in Leistungsgestörten Fällen können professionelle Rechtsberatungen wertvolle Unterstützung bieten.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Die Kanzlei CDR Legal hat langjährige Erfahrung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts und konnte bereits vielen Privatanlegern in ähnlichen Situationen erfolgreich zur Seite stehen. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten bietet die Kanzleiinhaberin Frau Ruppel (LL.M.) ein kostenloses Erstgespräch an, um Ihre Situation zu bewerten und mögliche Schritte zu diskutieren.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.