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Portfolio Marburg II
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Anlagebeschreibung und Ziele
Portfolio Marburg II bezeichnet ein Projekt, bei dem die Sciolla & Beilborn Projektportfolio I GmbH als Eigentümerin von drei Immobilien in Marburg auftritt. Mit einer Gesamtfläche von 1.415 m² und einer Mixtur aus Wohn- und Gewerbeeinheiten, plante das Projekt die Sanierung dieser Objekte, um sie gewinnbringend zu verkaufen. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf 13,673 Mio. Euro, wobei ein Teil des Kapitals von Privatanlegern stammt.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
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Potentielle Fallstricke bei Forderungskäufen
Abhängigkeit von Marktbedingungen: Der Erfolg solcher Investitionen ist stark von den aktuellen Immobilienmarktbedingungen abhängig. Negative Marktentwicklungen können die Verkaufserlöse und damit die Rendite für Anleger schmälern.
Insolvenzrisiko: Wie im Fall von Portfolio Marburg II illustriert, führt eine Insolvenz des Emittenten in der Regel zu erheblichen Unsicherheiten und potentiellen Verlusten für die Anleger. Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.
Rechtliche Komplexität: Forderungskäufe sind rechtlich komplex. Im Falle einer Insolvenz des Emittenten kann es für den einzelnen Anleger schwierig sein, seine Ansprüche geltend zu machen.
Anlagestatus und Ausblick
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sciolla & Beilborn Projektportfolio I GmbH wurde offiziell eröffnet. Für die Anleger bedeutet dies eine Zeit der Unsicherheit bezüglich der Rückgewinnung ihrer Investitionen.
Umgang mit der aktuellen Situation
Anleger sollten sich über ihre Rechte und mögliche Handlungsoptionen im Klaren sein. Es ist ratsam, sich über Entwicklungen im Insolvenzverfahren informiert zu halten und rechtzeitig professionellen Rat einzuholen.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Die Kanzlei CDR Legal hat langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und konnte bereits mehreren hundert Geschädigten Privatanlegern helfen. Bei rechtlichen Fragen bieten wir Ihnen gerne ein kostenloses Erstgespräch mit der Kanzleiinhaberin Frau Ruppel (LL.M.) an. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Situation von Fachleuten bewerten zu lassen.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.