Beschreibung der Anlage

Die Kofler & Kompanie GmbH zielte darauf ab, durch die Ausgabe von Nachrangdarlehen bis zu 1,24 Millionen Euro für die Erweiterung des Marktanteils im Premium Catering-Segment zu beschaffen. Besonders hervorzuheben ist die internationale Partnerschaft mit dem Estádio da Luz, einem der prestigeträchtigsten Fußballstadien. Das Unternehmen plante, in verschiedene Bereiche wie Personal, Waren und Marketing zu investieren, um den Umsatz zu steigern.

Kanzlei CDR Legal

Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität

CDR Legal ist Ihre Kanzlei im Bank-, Erb-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht. Sie erhalten bei uns eine Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Als "Ihre Anwälte für Ihre Finanzen" steht für uns Ihr wirtschaftliches Interesse an erster Stelle.Weiterlesen

Verständnis Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen sind eine beliebte Anlageform für Privatanleger, die höhere Renditen suchen. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass diese Art von Darlehen im Falle einer Insolvenz des Emittenten nachrangig behandelt wird, was ein erhöhtes Risiko für den Anleger bedeutet. Im Falle der Insolvenz von Kofler & Kompanie GmbH sind Anleger somit anderen Gläubigern gegenüber nachrangig.

Mögliche Risiken

Anlagen wie die von Kofler & Kompanie GmbH bergen gewisse Risiken, die vor der Investition sorgfältig abgewogen werden müssen. Dazu gehört das Risiko der Insolvenz, was zu einem Totalverlust des investierten Kapitals führen kann. Zudem können die tatsächlichen Einnahmen und die Entwicklung der Anlage von den Prognosen abweichen, was zu negativen Planabweichungen führt.

Rechte der Anleger im Insolvenzverfahren

Im Falle eines Insolvenzverfahrens haben Anleger bestimmte Rechte. Dazu gehört der Anspruch auf eine Quote der Insolvenzmasse, allerdings erst nach Befriedigung der Forderungen vorrangiger Gläubiger. Anleger sollten sich daher frühzeitig über ihre Rechte und Möglichkeiten informieren.

CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung

Die Kanzlei CDR Legal hat sich seit Jahren auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und konnte bereits mehreren Hundert geschädigten Privatanlegern helfen. Ratsuchende, die in Premium Catering – Genießen mit allen Sinnen investiert haben und nun Unterstützung suchen, können ein kostenloses Erstgespräch mit der Kanzleiinhaberin Fr. Ruppel (LL.M.) vereinbaren. Dies bietet die Möglichkeit, individuelle Fragen zu klären und die nächsten Schritte zu planen.