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PROJECT Metropolen 20
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Überblick über PROJECT Metropolen 20
Der PROJECT Metropolen 20 ist ein geschlossener Publikums-AIF, der darauf abzielt, in geeignete Immobilienprojekte mit Entwicklungspotenzial zu investieren. Die Immobilien, sowohl im Inland als auch international, werden zu wohnwirtschaftlichen, gewerblichen und gemischten Zwecken genutzt. Das aktuelle Platzierungsvolumen beläuft sich auf 104,68 Millionen Euro, was auf eine hohe Anlegerbeteiligung schließen lässt.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
CDR Legal ist Ihre Kanzlei im Bank-, Erb-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht. Sie erhalten bei uns eine Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Als "Ihre Anwälte für Ihre Finanzen" steht für uns Ihr wirtschaftliches Interesse an erster Stelle.Weiterlesen
Mögliche Risiken und Fallstricke
Investitionen in geschlossene Publikums-AIFs sind generell mit verschiedenen Risiken verbunden. Eines der Hauptanliegen ist die Leistungsstörung, bei der die erwarteten Zinsen oder das Kapital nicht planmäßig ausgezahlt werden können. Dies kann durch verschiedene Umstände, wie Marktvolatilitäten oder unvorhergesehene Schwierigkeiten in der Immobilienentwicklung, hervorgerufen werden.
Anlagestatus und Konsequenzen für Anleger
Der derzeitige Zustand des PROJECT Metropolen 20 als leistungsgestört wirft Fragen bezüglich der Liquidität und Rentabilität der Investition auf. Anleger müssen sich auf mögliche Verzögerungen bei den Auszahlungen einstellen und könnten sogar einem Teilverlust ihres eingesetzten Kapitals entgegensehen.
Kommunikation und Transparenz
Die Teilnahme an Anlegerforen und der regelmäßige Austausch mit dem Management können für Anleger eine strategische Möglichkeit sein, mehr Transparenz und Klarheit über ihre Investition zu erlangen. Die Investmentcheck.Community bietet eine Plattform für den Austausch zu PROJECT Metropolen 20.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Anleger, die sich über die möglichen Schritte im aktuellen Leistungsstörungsfall unsicher sind, können sich an CDR Legal wenden. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht und hat bereits mehreren Hundert Privatanlegern in ähnlichen Situationen zur Seite gestanden. Wir bieten eine kostenloses Erstgespräch an, bei dem wir gemeinsam mit Ihnen die Lage beurteilen und mögliche Handlungsoptionen aufzeigen.
Bei weiteren rechtlichen Fragen steht Ihnen Fr. Ruppel (LL.M.), die Kanzleiinhaberin von CDR Legal, gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht, um Ihre Investition zu schützen und Ihre Rechte als Anleger zu wahren.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.