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PROJECT Metropolen SP 3
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Überblick über PROJECT Metropolen SP 3
Die PROJECT Metropolen SP 3 geschlossene Investment GmbH & Co. KG fokussiert sich auf die Entwicklung von Wohnimmobilien in Deutschland. Durch die Streuung der Investitionen auf mindestens fünf unterschiedliche Objekte soll ein diversifiziertes und stabiles Portfolio geschaffen werden.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
CDR Legal ist Ihre Kanzlei im Bank-, Erb-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht. Sie erhalten bei uns eine Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Als "Ihre Anwälte für Ihre Finanzen" steht für uns Ihr wirtschaftliches Interesse an erster Stelle.Weiterlesen
Was bedeutet Leistungsgestört für Anleger?
Für Anleger des PROJECT Metropolen SP 3 bedeutet der Status leistungsgestört, dass die vereinbarten Zinsen oder das Kapital aktuell nicht planmäßig ausgezahlt werden können. Dies ist ein häufig beobachtetes Risiko bei der Art der Anlage in Spezial-AIFs.
Mögliche Fallstricke bei der Anlage in Spezial-AIFs
Spezial-AIFs investieren oft in Projekte mit hohem Ertragspotential, was ebenso ein erhöhtes Risiko für die Anleger mit sich bringt. Probleme in der Projektentwicklung, wie Verzögerungen oder Kostenüberschreitungen, können dazu führen, dass erwartete Einnahmen ausbleiben oder geringer ausfallen.
Diversifizierung als Risikomanagement
Die Strategie des PROJECT Metropolen SP 3, in mindestens fünf unterschiedliche Immobilienobjekte zu investieren, dient der Risikostreuung. Allerdings schützt auch eine solche Diversifizierung nicht vollständig vor möglichen Leistungsstörungen, wie der aktuelle Fall zeigt.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Die Kanzlei CDR Legal steht Anlegern von PROJECT Metropolen SP 3 zur Seite. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung an, um Ihre Situation zu bewerten und mögliche Schritte zu diskutieren. Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht hat bereits vielen Anlegern in vergleichbaren Situationen geholfen.
CDR Legal ist seit Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig und hat zahlreichen Geschädigten Privatanlegern unterstützt. Bei rechtlichen Fragen können Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch mit unserer Kanzleiinhaberin Fr. Ruppel (LL.M.) vereinbaren.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.