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Project Wohnen 14
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Einleitung
Die Project Wohnen 14 bietet als geschlossener Publikums-AIF Privatanlegern eine attraktive Möglichkeit, in den deutschen Immobilienmarkt zu investieren, speziell in die Entwicklung und Bebauung von Wohnimmobilien. Wie bei jeder Anlage dieser Art gibt es jedoch bestimmte Risiken und Herausforderungen, die zu einer Leistungsstörung führen können.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
CDR Legal ist Ihre Kanzlei im Bank-, Erb-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht. Sie erhalten bei uns eine Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Als "Ihre Anwälte für Ihre Finanzen" steht für uns Ihr wirtschaftliches Interesse an erster Stelle.Weiterlesen
Verständnis der Anlage
Beteiligungen an Immobilienentwicklungsgesellschaften zielen darauf ab, von der Wertsteigerung durch den Erwerb, die Entwicklung und den Verkauf von Immobilien zu profitieren. Anleger investieren in ein Portfolio von Objekten, das bei 'Project Wohnen 14' bereits in 20 Objektentwicklungen besteht. Die Einnahmen werden vornehmlich aus dem Verkauf der entwickelten Immobilien sowie eventuellen Mieteinnahmen generiert.
Mögliche Fallstricke bei geschlossenen Publikums-AIFs
Geschlossene Publikums-AIFs sind im Allgemeinen langfristige Investitionen, die eine feste Laufzeit haben und während dieser Zeit keine oder nur eingeschränkte Liquidität bieten. Ein wichtiger Fallstrick ist die Abhängigkeit von der Marktentwicklung; Verzögerungen bei der Entwicklung oder ein Abschwung im Immobilienmarkt können die Auszahlungen an die Anleger beeinflussen. Des Weiteren kann der Erfolg stark von der Expertise des Managements in der Auswahl und Entwicklung der Objekte abhängen.
Risiken bei Leistungsstörungen
Leistungsstörungen, wie sie aktuell bei 'Project Wohnen 14' vorliegen, können auf verschiedene Ursachen zurückgeführt werden, etwa auf Verzögerungen bei Bauprojekten oder auf finanzielle Schwierigkeiten bei einer der Immobilienentwicklungsgesellschaften. Solche Störungen können dazu führen, dass geplante Ausschüttungen an die Anleger nicht oder nur teilweise erfolgen.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Die Kanzlei CDR Legal hat sich im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und konnte bereits in zahlreichen Fällen geschädigten Privatanlegern helfen. Wenn Sie in 'Project Wohnen 14' investiert haben und sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten informieren möchten, bietet Ihnen Frau Ruppel (LL.M.) und ihr Team eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Klarheit über das weitere Vorgehen zu erlangen.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.