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Quartier an den Römersteinen
Rechtsanwältin
Das 'Quartier an den Römersteinen' ist eine Immobilienanlage, die mit einem nachhaltigen Ansatz fasziniert. Das Projekt umfasst den Erwerb eines Grundstücks in privilegierter Lage in Mainz, seiner Entwicklung und den Bau eines energie- und ressourceneffizienten Gebäudes.
Inhalte des Artikels
Mögliche Hürden bei Nachrangdarlehen
Nachrangdarlehen bieten Investoren hohe Renditechancen, bergen jedoch auch spezifische Risiken. Eines der Hauptmerkmale eines Nachrangdarlehens ist, dass im Falle einer Insolvenz des Emittenten, diese Darlehen erst nach der Bedienung aller vorrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Dies erhöht das Risiko eines Totalverlustes des investierten Kapitals.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
CDR Legal ist Ihre Kanzlei im Bank-, Erb-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht. Sie erhalten bei uns eine Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Als "Ihre Anwälte für Ihre Finanzen" steht für uns Ihr wirtschaftliches Interesse an erster Stelle.Weiterlesen
Einnahmequellen und deren Rolle
Die Hauptfinanzierungsquelle für das Quartier an den Römersteinen ist der Verkauf der Wohneinheiten. Marktvolatilitäten und unerwartete Verzögerungen im Bau oder bei der Projektentwicklung können jedoch die geplanten Verkaufserlöse beeinträchtigen.
Die Bedeutung von fundierter Information und Beratung
Angesichts der Komplexität und der spezifischen Risiken, die mit Nachrangdarlehen verbunden sind, ist es für Anleger entscheidend, sich gründlich zu informieren und professionelle Beratung einzuholen.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Die Kanzlei CDR Legal ist seit Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und hat bereits mehreren hundert Geschädigten Privatanlegern zur Seite gestanden. Bei rechtlichen Fragen rund um Ihre Investition im 'Quartier an den Römersteinen' bietet Ihnen die Anwältin Fr. Ruppel (LL.M.) gerne ein kostenloses Erstgespräch an, um Ihre Situation zu bewerten und mögliche Schritte zu diskutieren.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.