Oft stellt sich bei einer Erbschaft die Frage, ob einzelne Erben zu Lebzeiten des Erblassers eine Schenkung erhalten haben. Dann bestreiten manche Miterben nicht selten, dass diese Schenkung wirksam ist. Tatsächlich gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Sie eine Schenkung anfechten oder eine Schenkung widerrufen können.

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Das Wichtigste im Überblick

  • Eine Schenkung können Sie aus mehreren Gründen widerrufen, beispielsweise bei fehlender Eignung des Beschenkten
  • Ebenfalls ist es möglich, eine Schenkung anzufechten, wenn ein Formmangel vorliegt
  • Eine Schenkung kann rückgängig gemacht werden, wenn es gesetzliche Gründe dafür gibt, zum Beispiel bei grobem Undank

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Wie lange kann ich eine Schenkung zurückfordern?

Im Rahmen der möglichen Rückforderung einer Schenkung gibt es bestimmte Fristen zu beachten. Die Verjährung ist bei der Anfechtung einer Schenkung somit ein wichtiges Thema, welches häufig zu Rechtsstreitigkeiten führt.

Allgemein gilt, dass Sie eine Schenkung innerhalb eines Zeitraums von maximal zehn Jahren zurückfordern können. Die Frist beginnt ab dem Tag der vollzogenen Schenkung. Bei Immobilien als Schenkungsobjekte müssen Sie eventuell weitere Regelungen beachten.

Schenkung widerrufen: Mögliche Gründe für eine Rückforderung

Es gibt mehrere Gründe, bei deren Vorliegen Sie eine Schenkung widerrufen können. In dem Fall müssen Sie die Schenkung nicht anfechten, sondern stattdessen wird die Schenkung durch den Widerruf rückgängig gemacht. Zu den häufigsten Gründen, die zum Widerruf einer Schenkung führen können, zählen:

  • Mangelnde Eignung des Beschenkten
  • Zerrüttung der persönlichen Beziehung
  • Wirtschaftliche Notlage des Schenkenden
  • Schutz des Familienvermögens

Mit fehlender Eignung eines Beschenkten ist etwa gemeint, dass dieser nicht dazu in der Lage ist, das ihm übertragene Vermögen zu verwalten. Das gilt insbesondere für ein geschenktes Unternehmen oder auch eine Immobilie. Ein weiterer Widerrufsgrund ist, wenn sich die persönliche Beziehung zwischen dem Schenker und dem Beschenkten anschließend zerrüttet hat.

Welche gesetzliche Rückforderungsgründe bei einer Schenkung gibt es?

Neben dem Widerruf einer Schenkung kann alternativ auch ein gesetzlicher Rückforderungsgrund vorliegen. Mit diesem gesetzlichen Widerrufsrecht können Sie eine Schenkung rückgängig machen. Wichtig ist dabei, die 10-Jahresfrist zu beachten. Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht häufig beim Vorliegen folgender Gründe im Raum:

  • Rückforderungsrecht bei Verarmung des Schenkers (§ 528 BGB)
  • Grober Undank
  • Notbedarf (§ 519 BGB)

Ein nicht seltener Grund für den Widerruf einer Schenkung ist der sogenannte grobe Undank. Dieser basiert auf § 530 BGB und führt dazu, dass Sie eine Schenkung widerrufen können. Inhalt sind schwerwiegende Verfehlungen, die der Beschenkte gegenüber dem Schenker schuldhaft begangen hat. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Grundlose Strafanzeige
  • Schwere Beleidigung
  • Bedrohung des Lebens
  • Körperliche Misshandlung
  • Gründung eines Konkurrenzunternehmens

Schenkung anfechten: Was sind die Gründe?

Neben dem Widerruf einer Schenkung ist es manchmal möglich, die Schenkung anzufechten. In dem Zusammenhang existieren ebenfalls mehrere sogenannte Anfechtungsgründe. Einer liegt unter anderem vor, sollte die Schenkung nicht formwirksam gewesen sein.

Ein Formmangel ist es insbesondere, wenn – obwohl gesetzlich vorgesehen – keine notarielle Beurkundung des Schenkungsversprechens vorliegt. Daraus kann die Rückübertragung nach der Schenkung einer Immobilie resultieren.

Die notarielle Beurkundung ist insbesondere dann unabdingbar, wenn der Erblasser zu Lebzeiten sein aktuell gesamtes Vermögen verschenken möchte. Liegt auf Grundlage des § 311 b Abs. 3 BGB keine notarielle Beurkundung vor, können Sie die Schenkung erfolgreich anfechten.

Die Pflicht zur notariellen Beurkundung gilt allerdings nur dann, wenn die Schenkung bisher nicht vollzogen wurde. Ist dies hingegen geschehen, ist es nach § 518 Abs. 2 BGB unerheblich, ob ein Notar konsultiert wurde oder nicht. Eine Schenkung mit den Worten „Nach meinem Tod gehört es Dir“ ist nicht durchsetzbar.

In dem Fall gehört jeder verschenkte Vermögenswert dem Schenkungsempfänger, mit Ausnahme natürlich einer Immobilie. Dort muss stets ein notarieller Vertrag für den Eigentumsübergang vorliegen.

Anfechten der Schenkung aufgrund eines Erbvertrages

Wann ist eine Schenkung rechtskräftig? Diese Frage stellt sich unter anderem dann, wenn entweder ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament existiert. Dann geht es häufiger um den § 2287 BGB.

Sollte ein Erbvertrag vorliegen, kann die Schenkung zu Lebzeiten eventuell rückgängig gemacht werden. Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass der Erblasser durch die Schenkung später im Zuge der Erbschaft andere Erben finanziell benachteiligen möchte. In dem Fall bestehen gute Chancen, dass Sie eine Schenkung erfolgreich anfechten können.

Eine Schenkung widerrufen und anfechten: Anwaltliche Hilfe sinnvoll

Wollen Sie nach Eintritt des Erbfalls eine Schenkung anfechten oder widerrufen, ist die Hilfe eines kompetenten Rechtsanwalts dringend zu empfehlen. Erbauseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer Schenkung sind häufig komplex.

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F.A.Q.

Was ist eine Schenkung?

Eine Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem eigenen Vermögen eine andere Person bereichert, ohne dass dieser dafür eine Gegenleistung zu erbringen hat, vgl. § 516 Abs. 1 BGB. Dies kann in Form von Geld, Wertpapieren, Immobilien oder anderen Vermögenswerten geschehen. Insbesondere bei Immobilien ist für eine Schenkungen grundsätzlich ein dazugehöriger Schenkungsvertrag notwendig, welcher notariell beurkundet werden muss.

Wann ist eine Schenkung rechtskräftig?

Dabei ist zu unterscheiden zwischen Handschenkung und Schenkungsvertrag. Eine Handschenkung wird nach ihrem tatsächlichen Vollzug wirksam, wenn sowohl Schenker als auch Beschenkter einig darüber sind. Ein Schenkungsvertrag muss von beiden Parteien unterschrieben und von einem Notar beglaubigt werden.

Wann gehört eine Schenkung zur Erbmasse?

Eine Schenkung gehört zur Erbmasse, wenn sie vom Erblasser innerhalb der letzten 10 Jahre seines Lebens gemacht wurde. Somit ist der Zeitpunkt der Schenkung entscheidend.

Wann beginnt die 10-Jahresfrist bei Schenkung?

Die 10-Jahresfrist bei Schenkungen beginnt mit dem Tag, an dem die Schenkung vollzogen wurde. Die Frist läuft dann 10 Jahre ab diesem Tag. Während dieser 10 Jahre können gesetzliche Erben die Schenkung anfechten, wenn sie der Meinung sind, dass die Schenkung ungerechtfertigt war. Nach Ablauf der 10-Jahresfrist kann die Schenkung nicht mehr angefochten werden.

Wann kann eine Schenkung nicht zurückgefordert werden?

Grundsätzlich kann eine Schenkung, wenn sie einmal wirksam vollzogen wurde, nicht mehr rückgängig gemacht werden. Das Gesetz kennt allerdings eine Ausnahme dazu, unter welchen Bedingungen eine Schenkung widerrufen werden kann, nämlich grober Undank.

Was ist grober Undank?

Grober Undank ist ein Verhalten des Beschenkten, welches gemäß § 530 Abs. 1 BGB den Schenker zum Widerruf der Schenkung berechtigt. Zu grobem Undank gehört die Bedrohung des Lebens, körperliche oder seelische Misshandlung, schwere Beleidigungen, aber auch der grundlose Antrag auf Betreuerbestellung oder die hartnäckige Weigerung eine Vereinbarung mit dem Schenker zu erfüllen.

Wann ist eine Schenkung vollzogen?

Eine Schenkung ist dann vollzogen, wenn der Beschenkte die Sache tatsächlich in Besitz genommen hat und Eigentum an ihr erlangt hat.

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