Sie haben in einen Schiffsfonds investiert? Der Schiffsfonds ist insolvent oder wird liquidiert? Sie befürchten den Verlust Ihres Geldes und werden noch zu weiteren Zahlungen aufgefordert? CDR Legal, die Kanzlei für Kapitalmarktrecht, hilft Ihnen bei der Abwehr von Ansprüchen und Durchsetzung Ihrer Rechte.
Wir sind seit über 20 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig – Erfahrung und Wissen für Ihren Fall und Ihr Recht.
Sie reden immer direkt mit Ihrer Anwältin. So entstehen maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Anliegen.
Wir bieten eine umfassende Vertretung in allen Fragen zu fehlgeschlagenen Beteiligungen bei Immobilienfonds.
Schiffsfonds – einst eine beliebte Anlageform, heute haben viele Anleger damit sprichwörtlich Schiffbruch erlitten. Anfang des Jahrtausends waren Schiffsfonds gefragt wie nie zuvor. Versprochen wurden hohe Renditen, steuerliche Vorteile und aufgrund des wachsenden Welthandels und der boomenden Schifffahrt eine vermeintlich sichere Anlage. Banken und Vermittler erhielten gute Vermittlungsprovisionen. Gerne haben sie daher Schiffsfonds Privatanlegern zum Kauf angeboten. Anfänglich schien auch alles gut zu laufen. Die prognostizierten Ausschüttungen wurden eingehalten, die Wirtschaft boomte, der Bedarf an Schiffen stieg. Nach einigen Jahren blieben die Ausschüttungen jedoch aus und es kamen erste Zweifel auf.
Mit Eintritt der Finanzkrise im Herbst 2008 stagnierte auch die Weltwirtschaft. Die Schiffe transpotierten weniger Güter, Aufträge blieben aus, die Schiffe waren nicht mehr ausgelastet. Hinzu kam eine Überproduktion an Schiffen. Die positiven Aussichten Anfang 2000 hatte viele Schifffahrtsgesellschaften veranlasst, neue Schiffe zu bestellen. Diese Schiffe wurden nunmehr ausgeliefert und trugen noch zum Überangebot bei. In der Folge brachen die Charterraten massiv ein. Spätestens jetzt musste auch dem letzten Verkäufer dieser Anlageform klar gewesen sein, dass die Schiffsfonds nicht hielten, was sie versprachen. Bis heute hat sich die Schiffsbranche von diesem Einbruch nicht vollständig erholt.
Die Folgen der Krise merkten Anleger als erstes. Bereits seit Jahren erhalten sie keine Ausschüttungen mehr. Die Gesellschaften fordern die Anleger auf, frisches Geld nachzuschiessen, um laufende Ausgaben und Zinszahlungen zu bedienen. Dies geschieht noch auf freiwilliger Basis.
Die Gesellschaft kann den Anleger auch auffordern bereits geleistete Ausschüttungen zurück zu erstatten. Kann der Schiffsfonds dann immer noch nicht alle Verbindlichkeiten decken, wird die Gesellschaft abgewickelt. Das ist allerdings nur möglich, wenn der Verkauf aller Vermögensgegenstände ausreicht, die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu decken. Da die Schiffe jedoch meist unter dem prognostizierten Wert verkauft werden müssen, endet die Auflösung der Gesellschaft meist in der Insolvenz des Schiffsfonds.
Immer wieder kommt es zu Rückforderung von Zahlungen, Jüngst z.B. bei einem HCI Schiffsfonds. Hier gilt es zu unterscheiden, ob sich der Schiffsfonds in der Liquidation oder in der Insolvenz befindet. In der Liquidation hat der Anleger relativ gute Chancen sich gegen die Rückforderung zu wehren. Anders in der Insolvenz. Dort sind die Möglichkeiten begrenzt.
Denkbar sind auch Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegen den Vermittler oder Bankberater. Dem Anleger wurden Schiffsfonds oft als risikolose Anlage empfohlen. Für die Altersvorsorge geeignet. Ein möglicher Totalverlust wurde verschwiegen. Dabei handelt es sich bei einem Schiffsfonds um eine wirtschaftliche Beteiligung, mit den entsprechenden Risiken, die die Wirtschaft und ihre Krisen mit sich bringen. Bankberater müssen außerdem, im Gegensatz zu freien Vermittlern, über Vertriebskosten (Kick-back) aufklären, die an die Bank bezahlt werden. Dies geschah oft nicht. Genauso wie das Prospekt oft nicht oder nicht rechtzeitig ausgehändigt wurde. Und in diesen Prospekten sind oft Fehler, die ebenfalls Ansprüche der Anleger begründen können.
Der beste Rat ist, nicht zu warten. Prüfen Sie Ihre Beteiligung. Was haben Sie bislang bezahlt, wie hoch waren die Ausschüttungen? Rekonstruieren Sie das Beratungsgespräch. Welches Risiko wollten Sie mit der Anlage eingehen? Spiegelt sich dieses in der Anlage wider? Hat die Bank den Anleger über die von der Bank vereinnahmte Provision unterrichtet?
Gerne steht Ihnen CDR-Legal Rechtsanwalts GmbH für ein klärendes Gespräch zur Verfügung und vertritt Sie bei der außergerichtlichen, und wenn nötig auch gerichtlichen Vertretung, Ihrer Interessen.