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SONO MOTORS GS
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Überblick über SONO MOTORS GS
SONO MOTORS GS, initiiert von Sono Motors GmbH, stellte eine vielversprechende Gelegenheit für Anleger dar, die sich für nachhaltige Mobilitätslösungen interessieren. Mit einem Platzierungsvolumen von nahezu 8 Millionen Euro zielte das Projekt darauf ab, durch den Verkauf von Elektrofahrzeugen Erlöse zu generieren. Die Insolvenz des Unternehmens bedeutet jedoch eine Unsicherheitsphase für die Investoren.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
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Grundlagen des Crowd-Investings
Beim Crowd-Investing kaufen Privatanleger Anteile an Unternehmen, oft über digitale Plattformen. Obwohl diese Investitionsart attraktive Renditen bieten kann, birgt sie Risiken, wie z.B. die Gefahr des Totalverlusts der Investition bei einer Insolvenz des Unternehmens.
Mögliche Fallstricke bei Wertpapieren ohne Verkaufsprospekt
Investitionen in Wertpapiere ohne Verkaufsprospekt können aufgrund der geringeren regulatorischen Anforderungen komplex und riskant sein. Anleger sollten besonders auf die Risiken solcher Anlagen achten, darunter das Fehlen detaillierter Informationen zum Investment und das höhere Risiko eines Kapitalverlustes.
Risiken speziell bei SONO MOTORS GS
Die Insolvenz der Sono Motors GmbH stellt ein signifikantes Risiko für die Anleger dar. Neben der Möglichkeit des Totalausfalls der Investition müssen Anleger auch die potenziellen rechtlichen Herausforderungen im Auge behalten, die mit der Abwicklung des Insolvenzverfahrens einhergehen können.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Anleger von SONO MOTORS GS stehen möglicherweise vor komplexen rechtlichen Fragestellungen. Die Kanzlei CDR Legal ist im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahren und hat bereits vielen Geschädigten geholfen. Ein kostenloses Erstgespräch mit Fr. Ruppel (LL.M.) kann wichtige Insights und Unterstützung bieten.
CDR Legal verfügt über jahrelange Erfahrung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts und hat bereits mehreren hundert Privatanlegern in vergleichbaren Fällen erfolgreich zur Seite gestanden. Anleger, die rechtliche Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können ein kostenloses Erstgespräch mit der Kanzleiinhaberin Fr. Ruppel (LL.M.) vereinbaren.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.