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Steinbacher Terrassen
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Überblick zum Projekt Steinbacher Terrassen
Das Projekt Steinbacher Terrassen wurde von der AZP Projekt Steinbach GmbH initiiert, um in Steinbach ein Wohn- und Geschäftshaus samt Tiefgarage zu entwickeln. Die Finanzierung dieses Vorhabens erfolgte unter anderem durch Crowdfinanzierung über die Plattform Zinsland, sowie durch Bankdarlehen und die Ausgabe eines Nachrangdarlehens an Privatanleger.
Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität
CDR Legal ist Ihre Kanzlei im Bank-, Erb-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht. Sie erhalten bei uns eine Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Als "Ihre Anwälte für Ihre Finanzen" steht für uns Ihr wirtschaftliches Interesse an erster Stelle.Weiterlesen
Fallstricke bei Nachrangdarlehen und Crowd-Investing
Nachrangdarlehen sind für Anleger mit Risiken verbunden, insbesondere weil sie im Falle einer Insolvenz des Emittenten nachrangig bedient werden. Zudem birgt Crowd-Investing in Immobilienprojekte spezifische Risiken, einschließlich Projektverzögerungen oder -ausfällen, die zu finanziellen Verlusten führen können.
Die Rolle des Insolvenzverfahrens
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AZP Projekt Steinbach GmbH wurden die Möglichkeiten der Gläubiger, ihre Forderungen geltend zu machen, signifikant beeinflusst. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Für Anleger bedeutet dies eine erhöhte Unsicherheit bezüglich der Rückführung ihrer Investition.
Optionen und nächste Schritte für betroffene Anleger
Die Auswirkungen einer Investition in einem solchen Projekt können komplex sein, daher ist es ratsam, professionellen Rat einzuholen. Für Anleger ergeben sich Fragen bezüglich der Rückforderung ihrer Gelder, der Insolvenzquote und möglicher rechtlicher Schritte.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Die Kanzlei CDR Legal, mit jahrelanger Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht, hat bereits mehreren hundert Geschädigten Privatanlegern rechtliche Unterstützung geboten. Unsere Kanzleiinhaberin, Fr. Ruppel (LL.M.), bietet Ratsuchenden gerne ein kostenloses Erstgespräch an, um die individuelle Situation zu bewerten und mögliche Optionen zu erörtern.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.