Investitionsüberblick

Die Emittentin, die Parkallee 10 GmbH, hat ein ambitioniertes Projekt ins Leben gerufen, bei dem eine Dachbodenfläche in Hamburg in hochwertigen Wohnraum umgewandelt werden soll. Mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von über 4,5 Millionen Euro zielt das Projekt darauf ab, zwei exklusive Wohneinheiten zu schaffen. Für Anleger ist dies eine faszinierende Gelegenheit, in den prosperierenden Immobilienmarkt einzusteigen.

Kanzlei CDR Legal

Ihr wirtschaftliches Interesse besitzt Priorität

CDR Legal ist Ihre Kanzlei im Bank-, Erb-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht. Sie erhalten bei uns eine Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Als "Ihre Anwälte für Ihre Finanzen" steht für uns Ihr wirtschaftliches Interesse an erster Stelle.Weiterlesen

Gründe für die Leistungsstörung

Trotz sorgfältiger Planung und positiver Erwartung können Investitionen wie 'Über den Dächern von Harvestehude' in leistungsgestörte Phasen geraten. Ursachen können unvorhergesehene Verzögerungen im Bauablauf, steigende Baustoffkosten oder Änderungen am Immobilienmarkt sein, die die Ertragsaussichten beeinflussen.

Mögliche Risiken für Anleger

Bei einer leistungsgestörten Anlage tragen Anleger verschiedene Risiken. Dazu gehören potentielle Verluste des eingesetzten Kapitals sowie Verzögerungen bei der Auszahlung erwarteter Erträge. Es ist wichtig, dass sich Anleger dieser Risiken bewusst sind und entsprechend handeln.

Strategien für betroffene Anleger

Anleger sollten in einer solchen Situation proaktiv handeln. Das kann die Kommunikation mit der Emittentin zur Erlangung von Informationen über den aktuellen Stand des Projekts und geplante Maßnahmen zur Überwindung der Leistungsstörung einschließen. Zudem kann eine rechtliche Prüfung der Situation sinnvoll sein, um Ansprüche zu sichern.

CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung

Für Anleger, die von der leistungsgestörten Situation des Projektes 'Über den Dächern von Harvestehude' betroffen sind, bietet die Kanzlei CDR Legal eine kostenlose Ersteinschätzung an. Die Kanzlei ist seit Jahren im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv und hat bereits vielen Geschädigten zu ihrem Recht verholfen. Bei rechtlichen Fragen können Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch mit der Kanzleiinhaberin Frau Ruppel (LL.M.) vereinbaren.