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Wohnen am Grindel
Rechtsanwältin
Inhalte des Artikels
Überblick zum Projekt Wohnen am Grindel
Das Investmentprojekt Wohnen am Grindel ist eine Initiative der WIB-Wall Immobilien Beteiligungs GmbH und umfasst ein bestehendes Wohn- und Geschäftshaus in der Grindelallee in Hamburg. Es sieht eine Aufstockung des Gebäudes sowie die Errichtung weiterer Einheiten, darunter eine Kita, vor. Die Gesamtinvestition des Projekts beläuft sich auf ca. 24,309 Mio. Euro, wobei der Anteil des über Crowd-Investing eingeworbenen Kapitals zwischen 1,950 Mio. Euro und 2,000 Mio. Euro liegt.
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Potentielle Fallstricke bei Forderungskäufen
Bei Forderungskäufen, wie sie bei Wohnen am Grindel vorliegen, erwerben Anleger eine Forderung gegenüber der Projektgesellschaft. Diese Anlageform ist mit spezifischen Risiken verbunden, darunter das Risiko der Leistungsstörung, wenn die Projektgesellschaft ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Des Weiteren besteht das Risiko von Verzögerungen oder Mehrkosten im Projektverlauf, welche die Renditeerwartungen beeinträchtigen können.
Die Bedeutung von Transparenz und Kommunikation
Ein Schlüsselfaktor für das Vertrauen in ein Anlageprojekt ist die transparente Kommunikation seitens des Emittenten. Bei leistungsgestörten Projekten ist eine offene und rechtzeitige Kommunikation über die Gründe der Leistungsstörung und geplante Maßnahmen zur Problemlösung entscheidend.
Risiko- und Chancenbewertung
In Anbetracht der Komplexität von Immobilienprojekten wie Wohnen am Grindel ist es essentiell, dass Anleger sich im Vorfeld über die potenziellen Risiken und Chancen informieren. Dies umfasst das Verständnis der Projektstruktur, der Finanzierungszusammensetzung sowie der Marktentwicklungen.
CDR Legal unterstützt Anleger mit einer kostenlosen Ersteinschätzung
Die Kanzlei CDR Legal hat langjährige Erfahrung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts und hat schon mehreren Hundert geschädigten Privatanlegern zu ihrem Recht verholfen. Bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich Ihrer Anlage in das Projekt Wohnen am Grindel bietet die Kanzlei eine kostenlose Erstberatung an. Zögern Sie nicht, Kontakt mit der Kanzleiinhaberin Frau Ruppel (LL.M.) aufzunehmen und von unserer Expertise zu profitieren.
RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht, im Kapitalmarktrecht und im Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.